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Testament

Index Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

112 Beziehungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Amtsgericht, Analphabetismus, Anfechtung, Angehöriger, Auflage (Zivilrecht), Auslegung (Recht), Autograph, Österreich, Bürgerliches Gesetzbuch, Behindertentestament, Berliner Testament, Bestattungsverfügung, Betreuung (Recht), Beurkundung, Beurkundungsgesetz, Bundesgerichtshof, Bundesnotarkammer, Bundesverfassungsgericht, Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Drohung, Ehe, Eheähnliche Gemeinschaft, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Einwilligungsvorbehalt, Erbausschlagung, Erbe (Deutschland), Erbengemeinschaft, Erbfall, Erbfolge, Erbrecht, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbvertrag, Erklärungsirrtum, Ersatzerbe, Form (Recht), Gebärdensprache, Gebrechlichkeitspflegschaft, Gerichts- und Notarkostengesetz, Geschäftsfähigkeit, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Gesetz über die religiöse Kindererziehung, Gesetzliche Erbfolge, Gesetzlicher Vertreter (Deutschland), Gewöhnlicher Aufenthalt, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Heimgesetz, ..., Inhaltsirrtum, Konsul, Latein, Lautsprache, Lebenspartnerschaftsgesetz, Legatsuche, Letzter Wille (Begriffsklärung), Literarisches Testament, Lucidum intervallum, Mätresse, Minderjährigkeit, Nacherbe, Nachlass, Nachlassgericht, Nachlassspaltung, Notar, Nullum testamentum, Patientenverfügung, Pflegeheim, Pflichtteil, Pflichtteil (Deutschland), Postkutsche, Postum, Protokoll (Niederschrift), Psychiater, Rechtsgeschäft, Rechtsnachfolge, Rechtswahl, Reichsgesetzblatt, Schadenersatz, Schenkung, Schriftform, Schriftvergleichung, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Sorgerechtsverfügung, Stenografie, Stieffamilie, Täuschung, Teilungsanordnung, Testament (Begriffsklärung), Testamentskartei, Testamentsvollstrecker, Todesfall, Unterschrift, Unwirksamkeit, Urkundenunterdrückung, Urteilsvermögen, Verfügung von Todes wegen, Verkehrssitte, Verlobung, Vermächtnis, Verwahrung (Deutschland), Vormundschaft, Willenserklärung, Wolfgang Edenhofer, Wolfgang Grunsky, Zeichensprache, Zentrales Testamentsregister, Zerebralsklerose, Zeuge, Zivilgesetzbuch, Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (62 mehr) »

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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Analphabetismus

Als Analphabetismus bezeichnet man kulturell, bildungs- oder psychisch bedingte individuelle Defizite im Lesen oder Schreiben bis hin zu völligem Unvermögen in diesen Disziplinen.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Angehöriger

Freiburger Hauptfriedhof (2015) Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll.

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Auflage (Zivilrecht)

Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Willenserklärung, die bei einseitigen oder nur einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Autograph

Wohltemperiertes Clavier'', Titelblatt ''Ave verum'' Anfang von Beethovens später E-Dur-Sonate (op. 109) Aktie des Standard Oil Trust vom 5. April 1882, unterschrieben von John D. Rockefeller Das Autograph, auch Autograf, ist die Handschrift einer bekannten Persönlichkeit, z. B.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behindertentestament

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält.

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Berliner Testament

Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern (siehe Lebenspartnerschaftsgesetz), in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

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Bestattungsverfügung

Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll.

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Betreuung (Recht)

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige, die wegen psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter (gesetzlicher) Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Beurkundungsgesetz

Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer ist eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder die 21 Notarkammern im gesamten Bundesgebiet sind.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Datenvermeidung und Datensparsamkeit ist ein Konzept im Bereich Datenschutz.

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Drohung

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Eheähnliche Gemeinschaft

Die eheähnliche Gemeinschaft ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der meist im Zusammenhang mit der Zu- und Aberkennung öffentlicher Leistungen für diejenigen Personen benutzt wird, auf welche die Definitionsmerkmale der eheähnlichen Gemeinschaft zutreffen.

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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Das deutsche Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, üblicherweise abgekürzt EGBGB, stammt ebenso wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.

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Einwilligungsvorbehalt

508x508px Der Einwilligungsvorbehalt ist in Deutschland eine spezielle Anordnung eines Betreuungsgerichtes, die zusätzlich zu einer Betreuerbestellung erfolgen kann und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen einschränkt.

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Erbausschlagung

Bei der Erbausschlagung handelt es sich um eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen.

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Erbe (Deutschland)

Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition des BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt.

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Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.

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Erbfolge

Erbfolge ist die Rechtsnachfolge eines oder mehrerer Erben in das Vermögen und die Verbindlichkeiten eines Erblassers.

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Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

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Erbschaftsteuer

Der Anteil der 1 % und 10 % der größten vererbten Vermögen am gesamten vererbten Vermögen in Frankreich (1919–1994). Daten von Thomas Piketty. Die Erbschaftsteuer (auch Erbschaftssteuer, insbesondere in Österreich und der Schweiz) besteuert den Übergang von Vermögenswerten einer verstorbenen natürlichen Person an den Erben; die normalerweise mit ihr gleichlaufende Schenkungsteuer besteuert unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden.

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Erbschein

Erbschein, ausgestellt 1983 vom Amtsgericht Emmerich Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt.

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Erbvertrag

Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

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Erklärungsirrtum

Der Erklärungsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Abs. 1 Alt. 2 BGB).

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Ersatzerbe

Ein Ersatzerbe (§ ff. BGB) ist ein testamentarisch für den Fall eingesetzter Erbe, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Gebärdensprache

Kommunikation mittels Gebärdensprache Eine Gebärdensprache ist eine visuell wahrnehmbare Form von Sprache, die insbesondere von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zur Kommunikation genutzt wird.

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Gebrechlichkeitspflegschaft

Die Gebrechlichkeitspflegschaft war neben der Vormundschaft bis 1992 in Deutschland eine zivilrechtliche Schutzmaßnahme für behinderte Erwachsene.

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Gerichts- und Notarkostengesetz

Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) trat am 1.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Gesetz über die religiöse Kindererziehung

Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt und begrenzt bundeseinheitlich das Bestimmungsrecht der Eltern in Bezug auf die religiöse Erziehung von Kindern in einem religiösen Glauben oder einer nicht-religiösen Weltanschauung.

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Gesetzliche Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

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Gesetzlicher Vertreter (Deutschland)

Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

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Gewöhnlicher Aufenthalt

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person ist ein Rechtsbegriff, der ein tatsächliches Verhältnis beschreibt.

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Grüneberg (Gesetzeskommentar)

Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Heimgesetz

Das deutsche Heimgesetz vom 5.

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Inhaltsirrtum

Der Inhaltsirrtum bezeichnet im deutschen Zivilrecht das unbewusste Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem bei einer Willenserklärung, dadurch dass der Erklärende bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Abs. 1 Alt.1 BGB).

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Konsul

CC.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Lautsprache

Unter Lautsprache versteht man in der Sprachwissenschaft generell eine mittels der Artikulationsorgane Kehlkopf, Mund, Zunge (usw.) erzeugte Sprache.

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Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

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Legatsuche

Legatsuche ist ein Marketing-Instrument des Fundraising, bei welchem Gönner um eine letztwillige Begünstigung gebeten werden: die Legatsspender begünstigen per Kodizill meist eine gemeinnützige Institution mit einem Vermächtnis.

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Letzter Wille (Begriffsklärung)

Letzter Wille steht für.

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Literarisches Testament

Ein literarisches Testament ist eine literarische Gattung in Form eines poetischen Testaments, ein lyrisches Lied, das nach dem letzten Willen des Verstorbenen stilisiert ist.

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Lucidum intervallum

Der Begriff Lucidum intervallum (lat. lichter Augenblick) bezeichnet einen Moment, in dem eine Person trotz einer zugrundeliegenden Bewusstseinsstörung im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist.

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Mätresse

Ludwigs XV. Mätresse (aus, Herrin, MeisterinMichaela Hohkamp:. In: Enzyklopädie der Neuzeit. Brill Reference Online. Zugriff am 2. August 2023), als historischer Begriff in Europa maîtresse en titre, Titularmätresse, maîtresse régnante, regierende Mätresse oder offizielle Mätresse, war die mächtigste Geliebte eines Fürsten oder Prinzen an einem absolutistischen Hof.

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Minderjährigkeit

In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig.

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Nacherbe

Nacherbe ist, wer in der Weise zum Erben eingesetzt wird, dass er erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist.

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Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.

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Nachlassgericht

Nach dem seit 1.

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Nachlassspaltung

Die Nachlassspaltung ist ein Begriff aus dem Bereich des internationalen Privatrechts (IPR) und bezeichnet den Fall, dass verschiedene Vermögensbestandteile eines Nachlasses erbrechtlich unterschiedlichen Rechtsordnungen unterstehen.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Nullum testamentum

Unter dem Begriff nullum testamentum versteht man einen alten erbrechtlichen Rechtsgrundsatz.

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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern erklären kann.

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Pflegeheim

AWO-Pflegeheim in Ilmenau (Thüringen) Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber bzw.

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Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

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Pflichtteil (Deutschland)

Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze.

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Postkutsche

Postkutschen in Dänemark um 1850 Postkutsche Coupé-Landauer, Wien 1894, Technisches Museum Wien Postkutschen, Postwagen und Botenwagen waren von Pferden gezogene Wagen, zunehmend Kutschen, die bis ins frühe 20.

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Postum

Das Wort postum oder posthum („nach dem Tod“) wird als Adjektiv oder Adverb für ein Ereignis eine Person betreffend verwendet, das ungewöhnlicherweise erst nach deren Tod eintritt.

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Protokoll (Niederschrift)

Ein Protokoll zeichnet auf, hält fest oder schreibt vor, zu welchem Zeitpunkt oder in welcher Reihenfolge welcher Vorgang durch wen oder durch was veranlasst wurde oder wird.

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Psychiater

Ein Psychiater („Seelenarzt“; aus griechisch ψυχή psychē „Seele, Leben“ und ἰατρός iatros „Arzt“) bzw.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsnachfolge

Unter Rechtsnachfolge versteht man in der Rechtswissenschaft den Übergang von Rechten und Pflichten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.

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Rechtswahl

Die Rechtswahl bei Verträgen mit Auslandsbezug ist die Möglichkeit, unter mehreren Rechtsordnungen das für den Vertrag ganz oder teilweise anzuwendende Recht zu bestimmen.

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Reichsgesetzblatt

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871 Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Schriftvergleichung

Schriftvergleichung ist eine Disziplin der Kriminalistik und der Kriminaltechnik zuzuordnen.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Sorgerechtsverfügung

Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut (insbesondere nach bis BGB).

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Stenografie

Stenografie oder Stenographie (IPA, kurz Steno, auch Engschrift, Kurzschrift, Schnellschrift, Tachygraphie, Phonographie, Redezeichenkunst) ist eine aus einfachen Zeichen gebildete Abbreviaturschrift, die schneller als die herkömmliche „Langschrift“ geschrieben werden kann und es ermöglicht, in normalem Tempo gesprochene Sprache mitzuschreiben oder eigene Ideen schneller zu notieren.

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Stieffamilie

Eine Stieffamilie (Stief von Althochdeutsch stiof-, ‚hinterblieben‘, ‚verwaist‘) oder Patchworkfamilie (von Engl. Patchwork, ‚Flickwerk‘: ein aus kleineren Stoffteilen verschiedener Art, Größe und Farbe zusammengesetztes textiles Stück) ist eine Familie, bei der mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie miteingebracht hat.

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Täuschung

Durch Täuschung wird eine Fehlvorstellung (Irrtum) durch nicht der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechende Umstände oder Sinneswahrnehmungen hervorgerufen, die zu einer verkehrten Auffassung eines Sachverhalts führen.

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Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung ist in Deutschland eine erbrechtliche letzwillige Verfügung und kann nach BGB vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag verfügt werden, wenn mehrere Personen Erben werden.

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Testament (Begriffsklärung)

Testament ist.

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Testamentskartei

Die Testamentskartei war in Deutschland eine beim Standesamt des Geburtsortes einer dort im Geburtenregister eingetragenen Person geführte Kartei.

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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

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Todesfall

Sterbefallanzeige von Hermann Kopp, der 1943 an der Ostfront gefallen ist. Ein Todesfall (je nach Sachzusammenhang auch Sterbefall, Trauerfall oder Erbfall) ist der Eintritt des Todes eines bestimmten Menschen.

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Unterschrift

Unterschrift von Benjamin Franklin Eigenhändige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17. Jahrhundert. Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schröder unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 Eine Unterschrift (auch Signatur, von ‚bezeichnen‘, zu ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Urkundenunterdrückung

Die Urkundenunterdrückung stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 23.

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Urteilsvermögen

Urteilsvermögen, Urteilsfähigkeit oder Urteilskraft ist das Vermögen, sich ein eigenes Urteil zu bilden.

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Verfügung von Todes wegen

Eine Verfügung von Todes wegen ist eine schriftliche Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen).

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Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

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Verlobung

William Adolphe Bouguereau: ''Der Antrag'' Heiratsantrag mit Kniefall (Prinzensitz) Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen.

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Vermächtnis

Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird.

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Verwahrung (Deutschland)

Verwahrung ist im Zivilrecht die zeitlich begrenzte Aufbewahrung einer beweglichen Sache.

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Vormundschaft

Vormundschaft (von) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel, veraltet Vogtkind), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wolfgang Edenhofer

Wolfgang Edenhofer (* 10. August 1940; † 6. August 2011 in München) war ein deutscher Jurist.

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Wolfgang Grunsky

Wolfgang Grunsky (* 19. Januar 1936 in Berlin-Charlottenburg; † 9. Juni 2023 in Bielefeld) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Zeichensprache

Zeichensprachen bezeichnen nichtlautsprachliche Verständigungs­systeme zur Kommunikation.

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Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) dient der Ermittlung von notariell beurkundeten und amtlich verwahrten, erbfolgerelevanten Urkunden in der Bundesrepublik Deutschland.

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Zerebralsklerose

Zerebralsklerose (von „Zerebrum“ – Gehirn und Sklerose – krankhafte Organverhärtung, auch: Zerebrale Arteriosklerose) ist die (überholte) Sammelbezeichnung für schwere Durchblutungsstörungen des Gehirns, die meist auf einer Arterienverkalkung beruhen.

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Zeuge

Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die zu einem aufzuklärenden Sachverhalt eigene Wahrnehmungen bekunden kann („Zeugnis ablegen“).

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Leitet hier um:

Abdicatio, Enterbung, Gemeinschaftliches Testament, Letzter Wille, Letztwillige Verfügung, Nottestament, Testament (Recht), Testamentseröffnung, Testamentspende, Testamentsspende, Testator, Testierfähigkeit, Testierunfähigkeit.

AusgehendeEingehende
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