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Testamentsvollstrecker

Index Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

25 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Behindertentestament, Billigkeit, Bundesgerichtshof, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Erbfall, Erbrecht (Deutschland), Erbschein, Erbvertrag, Freier Beruf (Deutschland), Gewerbe, Insichgeschäft, JurPC, Karl Haegele (Notar), Lehrgang, Manfred Bengel, Nachlass, Nachlassgericht, Rechtsdienstleistung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Schenkung, Selbständigkeit (beruflich), Testament, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behindertentestament

Unter einem Behindertentestament versteht man in der juristischen Fachliteratur eine letztwillige Verfügung, die insbesondere von Eltern behinderter Kinder abgefasst wird und Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind enthält.

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Billigkeit

Billigkeit ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine gerechte oder angemessene Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V.

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Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.

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Erbrecht (Deutschland)

Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte für den Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“).

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Erbschein

Erbschein, ausgestellt 1983 vom Amtsgericht Emmerich Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt.

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Erbvertrag

Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

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Freier Beruf (Deutschland)

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Insichgeschäft

Mit dem Rechtsbegriff des Insichgeschäfts (auch Selbstkontraktion) wird im deutschsprachigen Privatrecht ein Rechtsgeschäft bezeichnet, das jemand als Vertragspartner auf der einen Seite mit sich selbst und für eine andere Seite als Vertreter eines Dritten oder als Stellvertreter zweier oder mehrerer Parteien (Doppel- oder Mehrvertretung) abschließt.

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JurPC

JurPC ist eine juristische Fachzeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht.

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Karl Haegele (Notar)

Karl Haegele (* 12. März 1904Deutsche Notar-Zeitschrift 1974 S. 326; † 30. Juni 1977Der Deutsche Rechtspfleger 1977 S. 273) war ein deutscher Notar.

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Lehrgang

Lehrgang für italienische Gastarbeiter, die im Bergbau eingesetzt werden sollen, Duisburg 1962 Ein Lehrgang (Eindeutschung des lat. cursus im 18. Jahrhundert) ist eine Lehrveranstaltung, in der sich eine begrenzte Gruppe intensiv, oft auch praktisch, mit einem Thema auseinandersetzt.

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Manfred Bengel

Manfred Bengel (* 1942) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.

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Nachlassgericht

Nach dem seit 1.

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Rechtsdienstleistung

Rechtsdienstleistung ist eine juristische Dienstleistung.

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Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit dem 1.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Selbständigkeit (beruflich)

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Verfügung von Todes wegen

Eine Verfügung von Todes wegen ist eine schriftliche Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen).

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Vermächtnis

Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird.

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Leitet hier um:

Testamentsvollstreckung, Willensvollstrecker, Willensvollstreckung.

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