11 Beziehungen: Betreibung, Exekution (Zwangsvollstreckung), Gläubiger, Hoheitsakt, Privatrecht, Rechtsgebiet, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Schuldner, Staatsgewalt, Titel (Recht), Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland).
Betreibung
Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben.
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Exekution (Zwangsvollstreckung)
Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Hoheitsakt
Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Rechtsgebiet
Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.
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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.
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Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
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Staatsgewalt
Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.
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Titel (Recht)
Als Titel (auch Rechtstitel) werden in der Rechtswissenschaft besondere Urkunden bezeichnet, mit denen bestimmte Ansprüche rechtskräftig festgestellt werden.
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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)
Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.
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Leitet hier um:
Gerichtsvollzug, Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckungsverfahren.