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Zwangsvollstreckungsrecht

Index Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

11 Beziehungen: Betreibung, Exekution (Zwangsvollstreckung), Gläubiger, Hoheitsakt, Privatrecht, Rechtsgebiet, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Schuldner, Staatsgewalt, Titel (Recht), Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland).

Betreibung

Die Betreibung ist die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung, um Geldforderungen einzutreiben.

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Exekution (Zwangsvollstreckung)

Der Begriff Exekution bezeichnet in Österreich ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das schweizerische Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist Teil des Zwangsvollstreckungsrechts.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Staatsgewalt

Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B.

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Titel (Recht)

Als Titel (auch Rechtstitel) werden in der Rechtswissenschaft besondere Urkunden bezeichnet, mit denen bestimmte Ansprüche rechtskräftig festgestellt werden.

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Gerichtsvollzug, Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckungsverfahren.

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