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Erbvertrag

Index Erbvertrag

Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

41 Beziehungen: Adel, Adoption, Affatomie, Anfechtung, Anwartschaft, Auflage (Zivilrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Bundesgerichtshof, Dritter, Dynastie, Ehevertrag, Erbeinung, Gemeines Recht, Geschäftsfähigkeit, Gesetzliche Erbfolge, Grüneberg (Gesetzeskommentar), Gunter Wesener, Höchstpersönliches Recht, Herbert Hausmaninger, Karl Kroeschell, Latein, Lex Salica, Nachlassgericht, Naturrecht, Notar, Pflichtteil (Deutschland), Römisches Recht, Rechtsgeschäft, Rostocker Erbvertrag, Schenkung, Stellvertretung, Stellvertretung (Deutschland), Testament, Testamentsvollstrecker, Unwirksamkeit, Usus modernus pandectarum, Verfügung von Todes wegen, Vermächtnis, Vertrag, Walter Selb, Wolfgang Edenhofer.

Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Adoption

Adoption oder Annahme an Kindes statt oder Annahme als Kind bezeichnet die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung.

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Affatomie

Mit Affatomie (lat. „adfari“) „Ankindung“ oder „Annahme an Sohnes statt“ bezeichnet man nach salfränkischem Recht, vgl.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anwartschaft

Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.

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Auflage (Zivilrecht)

Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Willenserklärung, die bei einseitigen oder nur einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Dritter

Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

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Dynastie

Dynastie („Herrscher“) bezeichnet eine erbliche Geschlechterabfolge von Herrschern und ihren Familien und wird heute auch allgemein für Großfamilien gebraucht (Familiendynastie).

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Ehevertrag

Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der gesetzlichen Regelung abweichen.

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Erbeinung

Als Erbeinung (auch Erbeinigung, Erbvertrag oder Erbverbrüderung, lat. pactum confraternitatis) werden Vereinbarungen zwischen Hochadeligen oder Fürsten bezeichnet, bei der die jeweilige Vertragspartei die andere und ihre Nachkommenschaft als Erben einsetzt, sollte die eigene Familie vor der anderen aussterben.

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Gemeines Recht

Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Gesetzliche Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

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Grüneberg (Gesetzeskommentar)

Der Grüneberg (bis zur 80. Auflage 2021 Palandt) ist ein Kurzkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen, benannt nach dem Richter am Bundesgerichtshof Christian Grüneberg.

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Gunter Wesener

Gunter Wesener (* 3. Juni 1932 in Graz; † 27. Mai 2023 ebenda) war österreichischer Rechtswissenschaftler, Rechtshistoriker und Professor der Universität Graz.

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Höchstpersönliches Recht

Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.

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Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

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Karl Kroeschell

Karl Adolf Kroeschell (* 14. November 1927 in Hebenshausen, Kreis Witzenhausen) ist ein deutscher Rechtshistoriker.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Lex Salica

Chlodwig diktiert die Lex Salica. Miniatur, 14. Jahrhundert. Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae, dt. Salisches Recht) ist ein spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. mit dem Adel für die Franken im Frankenreich erlassen wurde.

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Nachlassgericht

Nach dem seit 1.

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Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Pflichtteil (Deutschland)

Der Pflichtteil im deutschen Erbrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rostocker Erbvertrag

Der Rostocker Erbvertrag bezeichnet mehrere Vereinbarungen der Hansestadt Rostock mit den Herzögen zu Mecklenburg als Landesherrn.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Stellvertretung

Stellvertretung ist in der Rechtswissenschaft das Handeln einer Person (Vertreter) für ein anderes Rechtssubjekt (Vertretener).

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Stellvertretung (Deutschland)

Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Usus modernus pandectarum

Der usus modernus pandectarum, verkürzt usus modernus, bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche in der Rechtsentwicklung ab dem 16.

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Verfügung von Todes wegen

Eine Verfügung von Todes wegen ist eine schriftliche Anordnung, die eine (oder mehrere) natürliche Person(en) für den bedingt aufschiebenden Fall ihres Todes trifft (treffen).

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Vermächtnis

Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Wolfgang Edenhofer

Wolfgang Edenhofer (* 10. August 1940; † 6. August 2011 in München) war ein deutscher Jurist.

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Leitet hier um:

Erbvergleich.

AusgehendeEingehende
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