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Leihvertrag (Deutschland)

Index Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

43 Beziehungen: Arglist, Bürgerliches Gesetzbuch, Besitz (Deutschland), Bibliothek, Darlehen (Deutschland), Deliktsrecht (Deutschland), Eigentum, Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Entgelt, Fahrlässigkeit, Fungibilität, Gattungsschuld, Haftung (Recht), Hühnerei, Julius von Staudinger, Juristische Person, Kündigung, Kurator, Leasing, Lebensmittel, Leihwagen, Leistungsstörung, Mangel (Recht), Mietvertrag (Deutschland), Mobiliarmiete, Natürliche Person, Pachtvertrag (Deutschland), Privatrecht, Renate Schaub, Restaurierung, Sache (Recht), Schadensersatz, Schenkung, Schuldrecht (Deutschland), Sollzins, Staudinger (Gesetzeskommentar), Synallagma, Ulrich von Jeinsen, Vertrag, Vertragspartei, Vorsatz (Recht), Zeitbestimmung (Recht), Zivilgesetzbuch (DDR).

Arglist

Arglist bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch bewusste Böswilligkeit.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Bibliothek

Büchergalerien im Lesesaal der Königlichen Bibliothek (''Real Gabinete Português de Leitura'') in Rio de Janeiro Biblioteca Vasconcelos in Mexiko Servicestelle der Universitätsbibliothek Greifswald (2016) Eine Bibliothek oder Bücherei ist eine Dienstleistungseinrichtung, die ihren Benutzern Zugang zu Information vermittelt.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im deutschen Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.

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Entgelt

Der Begriff Entgelt (n.; Plural Entgelte) bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Fungibilität

Fungibilität („vertretbar“; auch: Vertretbarkeit) ist die Eigenschaft von Gütern, nach Maßeinheit, Zahl oder Gewicht bestimmbar und deshalb innerhalb derselben Gattung durch andere Stücke gleicher Art, Menge und Güte austauschbar zu sein.

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Gattungsschuld

Gattungsschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Hühnerei

Weißes Hühnerei Ein Ei ohne Eierschale ''Hortus sanitatis'', Mainz 1491. Abbildung zum Kapitel ''Ova – Eier'' Das Hühnerei oder Hühner-Ei ist das Ei des Haushuhns.

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Julius von Staudinger

Julius Staudinger, ab 1885 Ritter von Staudinger, (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kurator

Das Wort Kurator stammt ab vom lateinischen Wort curator („Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) sowie von curare („Sorge tragen“, „sorgen um“).

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Leasing

Fast zwei Drittel des Leasingvolumens in Deutschland entfallen auf Straßenfahrzeuge Leasing (von ‚mieten‘, ‚pachten‘) ist in der Wirtschaft der Anglizismus für ein Dauerschuldverhältnis, das die Vermietung oder Verpachtung von Wirtschaftsobjekten zum Inhalt hat.

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Lebensmittel

Verschiedene pflanzliche und tierische Lebensmittel Lebensmittel bilden einen wesentlichen Teil der Ernährung des Menschen und sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, dass sie (in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand) von Menschen als Nahrung aufgenommen werden.

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Leihwagen

Ein Leihwagen oder ein Mietwagen (in Deutschland amtlich: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Auto (hier: Mietauto), seltener ein Lieferwagen, Lastwagen oder auch ein Anhänger, der zum Zweck der Vermietung im Eigentum eines Unternehmens, der Autovermietung, steht und gegen ein Entgelt auf bestimmte Zeit an einen Mieter vermietet wird.

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Leistungsstörung

Leistungsstörung ist ein in der Rechtswissenschaft verwendeter Rechtsbegriff für verschiedene Fälle, in denen sich die Parteien eines Schuldverhältnisses nicht so verhalten, wie es der Zweck dieses Schuldverhältnisses – die Erbringung einer bestimmten Leistung durch den Schuldner an den Gläubiger – erfordert.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Mobiliarmiete

Unter Mobiliarmiete (kurz: Miete oder seltener Fahrnismiete) versteht man die entgeltliche und befristete Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Renate Schaub

Renate Christine Schaub (* 4. Oktober 1967 in Kassel) ist Rechtswissenschaftlerin und seit 2008 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

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Restaurierung

Als Restaurierung bezeichnet man bei Kulturgütern die Wiederherstellung eines alten Zustands, welcher oft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sollzins

Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.

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Staudinger (Gesetzeskommentar)

Der Staudinger ist ein Großkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und einigen Nebengesetzen.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Ulrich von Jeinsen

Ulrich von Jeinsen (* 21. Juni 1952 in Hannover) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Notar, Honorarkonsul Mexikos für Niedersachsen,Ulrich v. Jeinsen: auf der Seite jura.uni-hannover.de, zuletzt abgerufen am 16.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Zeitbestimmung (Recht)

Bei der Zeitbestimmung ist im Zivilrecht die Entstehung oder der Wegfall eines Rechts vom Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts oder sicher eintretenden Ereignisses abhängig.

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Zivilgesetzbuch (DDR)

Das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, war das zentrale Privatrechts-Gesetzeswerk für die DDR.

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Leitet hier um:

Dauerleihgabe, Leihgabe.

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