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Gesellschafterdarlehen

Index Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen sind Darlehen eines Gesellschafters an die Gesellschaft, an der er beteiligt ist.

69 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Deutschland), Aktionär, An sich, Anfechtungsgesetz, Aufsichtsrat, Aussonderungsrecht, Österreich, Überschuldung, Bürgerliches Gesetzbuch, Beton- und Monierbau, Bundesgerichtshof, Darlehen (Deutschland), Deliktsrecht (Deutschland), Eigenfinanzierung, Eigenkapital, Eigenkapitalersetzendes Darlehen, Einlage (Bilanzrecht), England, Entnahme, Fälligkeit, Finanzierung, Forderung, Fremdfinanzierung, Fremdkapital, Gesellschaft (Gesellschaftsrecht), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschaftsrecht (Deutschland), Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, Gesetzeslücke, Gläubiger, GmbH & Co. KG, Grundkapital, Insolvenz, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzquote, Insolvenzverwalter, Juristische Wochenschrift, Kapitalgesellschaft, Kommanditgesellschaft (Deutschland), Kommanditgesellschaft auf Aktien, Kommanditist, Komplementär (Gesellschaftsrecht), Kredit, Liquidation, Natürliche Person, Obligationenrecht (Schweiz), Personengesellschaft, Peter Hommelhoff, ..., Rangrücktritt, Rechtsinstitut, Rechtsprechung, Reichsgericht, Schulden, Schweiz, Sittenwidrigkeit (Deutschland), Subsumtion (Recht), Tilgung (Geldverkehr), Umdeutung (Recht), Unterkapitalisierung, Unternehmensführung, Unternehmenskrise, Unternehmer, Venire contra factum proprium, Vertragsgestaltung, WestLB, Wissen, Wulf Goette. Erweitern Sie Index (19 mehr) »

Aktiengesellschaft (Deutschland)

Die Aktiengesellschaft (AG) nach deutschem Gesellschaftsrecht ist eine Rechtsform der Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital aus Aktien besteht.

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Aktionär

Namensaktie der deutschen Tochterfirma Ch. Gervais AG von 1965, ausgestellt auf die Mutterfirma Ch. Gervais S. A. als juristische Person Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt.

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An sich

An sich und für uns (für sich, per se) sind Begriffe der philosophischen Fachsprache.

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Anfechtungsgesetz

Das deutsche Anfechtungsgesetz regelt seit 1879, unter welchen Voraussetzungen ein Gläubiger Rechtshandlungen seines Schuldners, die ihn benachteiligen, anfechten kann.

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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Organisationen.

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Aussonderungsrecht

Aussonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht und beschreibt das Recht zur Ausgliederung von Gegenständen, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehören.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners bestehende Verbindlichkeiten abdecken.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Beton- und Monierbau

Die Beton- und Monierbau AG (vollständig: Beton- und Monierbau Aktien-Gesellschaft, abgekürzt häufig als BEMO, im Ausland immer als BuM) war eine deutsche Bauunternehmung mit Sitz in Düsseldorf, die 1895 gegründet wurde und im April 1979 als sechstgrößtes Unternehmen dieser Branche in Konkurs ging.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Eigenfinanzierung

Finanzierungsformen: Hauptarten der Finanzierung: Einordnung Eigenfinanzierung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen einem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird.

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Eigenkapital

Eigenkapital ist in den Wirtschaftswissenschaften derjenige Teil des Kapitals (Passiva) von Wirtschaftssubjekten, der sich bilanziell als positive Differenz aus Vermögen und Schulden zeigt, so dass das Eigenkapital dem Reinvermögen entspricht.

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Eigenkapitalersetzendes Darlehen

Eigenkapitalersetzende Darlehen sind im Gesellschaftsrecht Gesellschafterdarlehen eines Gesellschafters an sein Unternehmen, die im Falle der Insolvenz dieses Unternehmens kraft Gesetzes in Eigenkapital umqualifiziert werden.

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Einlage (Bilanzrecht)

Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.

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England

England ist der größte und am dichtesten besiedelte Landesteil im Vereinigten Königreich im Nordwesten Europas.

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Entnahme

Unter Entnahmen versteht man im Gesellschaftsrecht sämtliche vermögenswerten Zuwendungen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter.

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Fälligkeit

Unter dem Rechtsbegriff Fälligkeit versteht man den Eintritt des Leistungstermins und die damit verbundene sofortige Leistungspflicht des Schuldners.

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Finanzierung

Finanzierung ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Fremdfinanzierung

Finanzierung – Stellung der Fremdfinanzierung Fremdfinanzierung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung, bei denen einem Unternehmen zusätzliches Fremdkapital zur Verfügung gestellt wird.

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Fremdkapital

Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der Innenfinanzierung stammt (Rückstellungen).

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Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)

Eine Gesellschaft (societas) ist im Sinne des Gesellschaftsrechtes in Deutschland eine auf unbestimmte Zeit gegründete Personenvereinigung zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschaftsrecht (Deutschland)

In der deutschen Rechtswissenschaft wird mit Gesellschaftsrecht das Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigt.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.

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Gesetzeslücke

Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der eine Konstellation beschreibt, in welcher der Gesetzgeber einen Fall nicht geregelt hat, den er erkennbar geregelt hätte, wenn er die Regelungsbedürftigkeit erkannt hätte.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) ist im deutschen Recht eine Kommanditgesellschaft (KG), im österreichischen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft.

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Grundkapital

Grundkapital ist in Deutschland bei aktienrechtlich organisierten Kapitalgesellschaften die von den Aktionären aufzubringende Kapitalbeteiligung.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzquote

Die Insolvenzquote ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Juristische Wochenschrift

Die Juristische Wochenschrift (JW) war eine juristische Fachzeitschrift, die von 1872 bis 1939 erschienen ist.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kommanditgesellschaft (Deutschland)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) und mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) vorhanden sind, die unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben (vgl.).

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Kommanditgesellschaft auf Aktien

A. Steigenberger Hotelgesellschaft KGaA vom Dezember 1954 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder kurz KGaA, ist in einigen Rechtsordnungen eine Rechtsform für Unternehmen.

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Kommanditist

Kommanditist ist die Bezeichnung für den nur beschränkt haftenden Gesellschafter (Teilhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Komplementär (Gesellschaftsrecht)

Ein Komplementär ist in der juristischen Fachsprache der persönlich haftende Gesellschafter (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft (KG).

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Liquidation

Liquidation (von ‚verflüssigen‘) ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel an die Anteilseigner oder eine andere in dem Gesellschaftsvertrag bestimmten Institution.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Personengesellschaft

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen.

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Peter Hommelhoff

Peter Hommelhoff (* 13. September 1942 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war von 2001 bis 2007 Rektor der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

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Rangrücktritt

Durch eine Rangrücktrittsvereinbarung für seine Forderung verzichtet der Gläubiger vorläufig auf die Erfüllung seiner Forderung, um andere (potenzielle) Gläubiger besser zu stellen oder eine Überschuldung eines Unternehmens im Sinne der Insolvenzordnung zu verhindern.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Schulden

Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten, die gegenüber Dritten als Gläubiger zu zahlen (Rückzahlungsverpflichtungen).

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Subsumtion (Recht)

Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Umdeutung (Recht)

Durch die Umdeutung (auch Konversion genannt) gemäß BGB wird im Zivilrecht ein nichtiges Rechtsgeschäft, das den Erfordernissen eines gültigen Rechtsgeschäft entspricht, in dieses gültige Rechtsgeschäft umgedeutet, wenn anzunehmen ist, dass bei Kenntnis der Nichtigkeit dieses andere Geschäft gewollt wäre.

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Unterkapitalisierung

Unterkapitalisierung liegt in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht vor, wenn eine Kapitalgesellschaft im Verhältnis zu ihrer Betriebsgröße und Geschäftstätigkeit ein unzureichendes Eigenkapital aufweist.

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Unternehmensführung

Unternehmensführung bezeichnet in der Betriebswirtschaftslehre einerseits die von Personen ausgeübte Funktion zur Leitung eines Unternehmens (Synonym: Unternehmensleitung oder Management) und andererseits die Tätigkeit des Führens (eine Substantivierung des Verbs führen).

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Unternehmenskrise

Unternehmenskrise ist die Phase eines Unternehmens, in der seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) droht.

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Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

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Venire contra factum proprium

Venire contra factum proprium (lat. für „Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten“, vereinfacht: widersprüchliches Verhalten, Selbstwiderspruch) bezeichnet im deutschen Schuldrecht einen Fall des Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, welcher sich wiederum aus der Generalklausel des Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergibt.

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Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung (oder Vertragsjurisprudenz) ist eine Kautelarpraxis, die der Umsetzung der Sachziele eines Rechtssubjekts dient und einen Lebenssachverhalt durch Vertrag absichern, herbeiführen, verändern oder verhindern soll.

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WestLB

Zentrale der WestLB in Düsseldorf, Herzogstraße 15 Als Zweiganstalt der Landesbank der Rheinprovinz gab die Kommunalbank der Rheinprovinz 1921 eine Anleihe heraus Gebäude Friedrichstraße 62–80 Die WestLB AG war eine international tätige Landesbank mit Hauptsitz in Düsseldorf, die als Kreditinstitut alle Bankgeschäfte betreiben durfte.

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Wissen

ἐπιστήμη (Episteme), Personifikation des Wissens in der Celsus-Bibliothek in Ephesos, Türkei Als Wissen oder Kenntnis wird üblicherweise ein für Personen oder Gruppen verfügbarer Bestand von Fakten, Theorien und Regeln verstanden, die sich durch den höchstmöglichen Grad an Gewissheit auszeichnen, so dass von ihrer Gültigkeit bzw.

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Wulf Goette

Wulf Goette (* 16. Mai 1946 in Lübeck) ist ein deutscher Jurist und war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof.

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