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Recht der öffentlichen Sachen

Index Recht der öffentlichen Sachen

Das Recht der öffentlichen Sachen gehört zum allgemeinen Verwaltungsrecht.

47 Beziehungen: Anstalt des öffentlichen Rechts, Öffentlicher Zweck, Baulast, Bürgerliches Gesetzbuch, Bestandteil, Bundesfernstraßengesetz, Bundesverfassungsgericht, Dichotomie, Dienstbarkeit, Elektrizität, Enteignung, Franz-Joseph Peine, Geldvermögen, Gemeingebrauch, Gemeinwohl, Gesetzesvorbehalt, Gewohnheitsrecht, Glaubensgemeinschaft, Glocke, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hamburg, Körperschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Kirchengemeindeleitung, Kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Luft, Meer, Pfarrgemeinderat, Privateigentum, Rechtsinstitut, Res sacra, Sache (Recht), Sachenrecht (Deutschland), Sondernutzung, St. Salvator (München), Staatskirchenrecht, Sturmflut 1962, Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsrecht (Deutschland), Weg, Weimarer Verfassung, Weltanschauungsgemeinschaft, Widmung, Widmung (Recht), Zubehör.

Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.

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Öffentlicher Zweck

Beim öffentlichen Zweck handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff aus dem deutschen Kommunalrecht, wonach die Kommunen verpflichtet sind, das Wohl ihrer Einwohner im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zu fördern.

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Baulast

Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bestandteil

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.

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Bundesfernstraßengesetz

Das Bundesfernstraßen­gesetz (FStrG) regelt die Einteilung der Straßen in Trägerschaft der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Dichotomie

Dichotomie (aus, „zweifach, doppelt“ und „Schnitt“) bezeichnet die Kategorisierung von zwei Objekten der gleichen Art, die einander ohne Schnittmenge gegenüberstehen, aber dennoch aufgrund bestimmter Merkmale als zusammengehörig wahrgenommen werden.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Elektrizität

Blitze als eine Auswirkung von Elektrizität Zusammenhang wichtiger elektrischer Größen Elektrizität (von) ist der physikalische Oberbegriff für alle Phänomene, die ihre Ursache in ruhender oder bewegter elektrischer Ladung haben.

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Enteignung

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung.

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Franz-Joseph Peine

Franz-Joseph Peine an seinem 70. Geburtstag, 2016 Das Grab von Franz-Joseph Peine auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin Franz-Joseph Peine (* 18. August 1946 in Detmold; † 28. Juni 2021) war ein Staats- und Verwaltungsrechtler.

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Geldvermögen

Das Aggregat Geldvermögen ist in den Wirtschaftswissenschaften ein mehrdeutiger Begriff, mit dem jener Teil des Vermögens beschrieben wird, der einen auf eine Währungseinheit (Euro oder Fremdwährung) lautenden Nominalwert hat.

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Gemeingebrauch

Der Gemeingebrauch ist ein alter, dem römischen Recht entstammender Rechtsbegriff, der heute noch vor allem im Straßenrecht des deutschen Rechtskreises benutzt wird.

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Gemeinwohl

Gemeinwohl (seltener Allgemeinwohl) bezeichnet das Wohl („das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand“), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll.

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Gesetzesvorbehalt

Ein Gesetzesvorbehalt ist eine verfassungsrechtliche Grundrechtsschranke.

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Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das nicht durch Gesetzgebung zustande kommt, sondern auf lange andauernder Anwendung von Rechtsvorstellungen und Regeln beruht, die die Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich akzeptieren.

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Glaubensgemeinschaft

Eine Glaubensgemeinschaft oder Religionsgemeinschaft ist eine Organisation, die die gemeinschaftliche Ausübung einer Religion bezweckt.

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Glocke

Buddhistische Bronzeglocke im Tempel von Neunggasa, Südkorea. 1698 gegossen. Eine Glocke ist ein kelchförmiges, halbkugelförmiges oder zylindrisches Gefäß aus gegossenem Metall, geschmiedetem Metallblech, Holz oder einem anderen Material, das zu den Aufschlagidiophonen mit bestimmter Tonhöhe gehört.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Hamburg

Vorlage:Infobox Bundesland wie bei den anderen Bundesländern Deutschlands: siehe Diskussion --> Hamburg (regiolektal auch, dialektal), amtlich Freie und Hansestadt Hamburg (Ländercode HH), ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

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Körperschaft

Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Kirchengemeindeleitung

Die Kirchengemeindeleitung, zumeist ein Gremium, führt die Geschäfte einer Kirchengemeinde.

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Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht oder die Kirchenfreiheit ist ein Recht mit Verfassungsrang, das das deutsche Grundgesetz allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährt und das diesen Freiheit von staatlicher Einmischung garantiert.

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Luft

Gaszusammensetzung der Luft in Vol.-% Als Luft bezeichnet man das Gasgemisch der Erdatmosphäre.

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Meer

Weltmeere Unter Meer (Niederdeutsch: „die“ See) versteht man die miteinander verbundenen Gewässer der Erde, welche die Kontinente umgeben, auch „die Ozeane“.

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Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt.

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Privateigentum

Eberstein) Privateigentum ist Eigentum, welches Privatpersonen und nicht-staatlichen Unternehmen gehört.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Res sacra

Als res sacra (lat. „heilige Sache“, Pl. res sacrae) bezeichnet man im deutschen Staatskirchenrecht Vermögensgegenstände der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die unmittelbar kultischen Zwecken dienen.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Sondernutzung

Außengastronomie Veranstaltungen Flohmärkte Aufkleber auf einem geparkten PKW ohne Nummernschilder, wegen unerlaubter Sondernutzung der Straße Sondernutzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offenstehen (öffentliche Sachen).

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St. Salvator (München)

St. Salvator 2010 St. Salvator, Innenansicht Salvatorkirche Salvatorkirche während der Renovierung 2008 Die Straße zur Salvatorkirche St.

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Staatskirchenrecht

Als Staatskirchenrecht (auch: Religionsverfassungsrecht) bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

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Sturmflut 1962

Überflutungen nach der Sturmflut in Hamburg, 19. Februar 1962 Die Sturmflut 1962 war eine Flutkatastrophe an der deutschen Nordseeküste in der Nacht vom 16.

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Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen

katholischen Bischöfen (Köln, 1956) Die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen (im christlich-europäischen Raum bekannt als Trennung von Kirche und Staat) beschreibt die im Zuge der europäischen Aufklärung und Säkularisierung entstandenen staatskirchenrechtlichen Modelle, in denen Staat und Kirchen bzw.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Weg

Feldweg mit Mittelbewuchs im Aaretal Ein Weg ist eine Verbindung zwischen zwei geografischen Positionen (Orten), die dazu geeignet ist, dass Personen, Tiere oder Fahrzeuge sich darauf (oder auf Teilstrecken davon) bewegen.

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Weimarer Verfassung

Regierung Bauer Die Verkündung der ''Verfassung des Deutschen Reichs'' im Reichsgesetzblatt am 14. August 1919 Die Weimarer Verfassung (auch Weimarer Reichsverfassung, kurz WRV; amtlich Die Verfassung des Deutschen Reichs) war die am 31.

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Weltanschauungsgemeinschaft

Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

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Widmung

Monteverdi, 1609 Eine Widmung oder Dedikation (aus „Weihe“, „Zueignung“) ist der Ausdruck freundlicher Verbundenheit oder des Dankes des Autors eines Werkes an eine Person, die ihm nahesteht.

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Widmung (Recht)

Als Widmung bezeichnet man einen Hoheitsakt, durch den ein Gegenstand seinen öffentlich-rechtlichen Sonderstatus erhält.

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Zubehör

Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.

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Leitet hier um:

Öffentliche Sache, Öffentliche Sachen.

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