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Verbindlichkeit (Recht und Moral)

Index Verbindlichkeit (Recht und Moral)

Rechtsverbindlichkeit liegt vor, wenn bei Willenserklärungen oder Rechtsgeschäften aus der Sicht des Empfängers oder der anderen Vertragspartei eine rechtliche Bindungswirkung gewollt ist und Rechtswirksamkeit eintritt.

65 Beziehungen: Absichtserklärung, Angebot (Recht), Annahme (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Beglaubigung, Behörde, Bescheid, Beurkundung, Beurkundungsgesetz, Ehrenwort, Empfänger (Information), Erfüllung (Recht), Erklärung, Fehlerkalkül, Formelles Recht, Gericht, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Gesetzeskraft, Gewährleistung, Gutachten, Immanuel Kant, Juristische Person, Landfriedensbruch, Materielles Recht, Natürliche Person, Naturalobligation, Nebenbestimmung, Notar, Passiver Widerstand, Pflicht (Recht), Pflichtverletzung, Römisches Recht, Rechtmäßigkeit, Rechtsakt, Rechtsgeschäft, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsordnung, Rechtssicherheit, Rechtssubjekt, Rechtswidrigkeit, Samuel Stryk, Sanktion, Schadensersatz, Schriftform, Sitte, Tabu, Unterschrift, Unwirksamkeit, ..., Verbindliche Auskunft, Verbindlichkeit, Verbindlichkeit (Sozialverhalten), Verhalten (Psychologie), Verordnung, Vertrag, Vertragspartei, Vertretungsmacht, Vorvertrag, Wertsicherungsklausel, Wichtiger Grund, Willenserklärung, Wirksamkeit (Recht), Zusage, Zusicherung (Verwaltungsrecht). Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Absichtserklärung

Als Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung (- LoI) werden im Rechtswesen Willenserklärungen von Verhandlungspartnern verstanden, die das Interesse an Verhandlungen oder am Abschluss eines Vertrags bekunden sollen.

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Angebot (Recht)

Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.

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Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bescheid

Ein Bescheid ist eine individuell-konkrete Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Beurkundungsgesetz

Das Beurkundungsgesetz (BeurkG) ist ein deutsches Gesetz, das die öffentlichen Beurkundungen und die Verwahrungen durch den bestellten Notar regelt.

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Ehrenwort

Mit einem Ehrenwort (oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche Erklärung) wird eine Aussage (Behauptung, Versprechen) feierlich bekräftigt.

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Empfänger (Information)

Ein Empfänger (auch Adressat oder Rezipient) ist im informationstheoretischen Sinn eines Sender-Empfänger-Modells eine Person oder Institution, die eine Nachricht oder eine andere Information durch ein Medium vom Absender (Adressant) übermittelt bekommt.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Erklärung

Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.

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Fehlerkalkül

Fehlerkalkül ist ein Begriff aus der Rechtsphilosophie und bezeichnet jene Rechtsnormen, welche die Geltung von anderen Normen trotz ihrer Fehlerhaftigkeit festsetzen.

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Formelles Recht

Als formelles Recht wird die Gesamtheit der Rechtsnormen bezeichnet, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen.

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor; in der Schweiz: Betreibungsbeamter) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetzeskraft

Unter Gesetzeskraft oder Inkrafttreten wird der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit einer Rechtsnorm verstanden.

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Gewährleistung

Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.

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Gutachten

Ein Gutachten oder eine Expertise ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.

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Immanuel Kant

Immanuel Kant (* 22. April 1724 in Königsberg (Preußen); † 12. Februar 1804 ebenda) war ein deutscher Philosoph der Aufklärung sowie unter anderem Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Landfriedensbruch

Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Frieden und wird durch gewalttätige Ausschreitungen oder durch Beteiligung an diesen begangen.

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Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Naturalobligation

Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne)Vgl.

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Nebenbestimmung

Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Passiver Widerstand

Der passive Widerstand ist eine gewaltfreie Protestform einzelner Menschen oder größeren Menschengruppen.

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Pflicht (Recht)

Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.

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Pflichtverletzung

Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit ist die Übereinstimmung eines Rechtsaktes mit geltendem Recht.

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Rechtsakt

Ein Rechtsakt ist eine Rechtshandlung, die auf die Erzeugung einer Rechtsfolge abzielt.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit ist allgemein der Verstoß eines Rechtssubjekts gegen das geltende Recht.

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Samuel Stryk

Samuel Stryck im Alter von 56 Jahren, Stich von August Christian Fleischmann Samuel Stryk Samuel Stryk, auch: Stricke, Stryck, Striccius, Strick, Stricke, Stryckius, Stryke, Stryken, Strykius (* 22. November 1640 in Lenzen; † 23. Juli 1710 in Halle (Saale)), war ein deutscher Jurist.

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Sanktion

Als Sanktion wird in Strafrecht, Außenpolitik und Wirtschaft ein Zwangsmittel bezeichnet, durch das rechtsnormwidriges oder verhaltensnormwidriges Handeln dem so Handelnden Nachteile bringen soll, um ihn zur Einhaltung dieser Normen zu bewegen.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schriftform

Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.

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Sitte

Sitte, auf sozialer Gewohnheit und Überlieferung beruhende, im Unterschied zum Recht nicht erzwingbare, aber doch innerhalb bestimmter Grenzen (durch den Druck der öffentl. Meinung) verbindliche äußere Verhaltensregelung innerhalb einer Gruppe oder Gesellschaft; als Gesittung Grundlage der Sittlichkeit.

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Tabu

drei weisen Affen als Symbol des Tabus Ein Tabu beruht auf einem stillschweigend praktizierten gesellschaftlichen Regelwerk bzw.

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Unterschrift

Unterschrift von Benjamin Franklin Eigenhändige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17. Jahrhundert. Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schröder unter dem Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 Eine Unterschrift (auch Signatur, von ‚bezeichnen‘, zu ‚Zeichen‘) ist die handschriftliche, eigenhändige Namenszeichnung auf Schriftstücken durch eine natürliche Person mit mindestens dem Familiennamen.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verbindliche Auskunft

Die verbindliche Auskunft ist eine deutsche Regelung in Abgabenordnung (AO) über Auskünfte im Steuerrecht, insbesondere der Steuerbehörde gegenüber dem Steuerpflichtigen.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Verbindlichkeit (Sozialverhalten)

Verbindlichkeit ist ein Sozialverhalten zwischen Menschen.

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Verhalten (Psychologie)

Unter Verhalten versteht man in der Psychologie beobachtbares Tun und Reagieren von Menschen und Tieren.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Vertretungsmacht

Die Vertretungsmacht ist ein Begriff aus dem Stellvertretungsrecht gemäß der § ff.

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Vorvertrag

Der Vorvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen.

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Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungsklausel (auch Preisklausel) ist eine Klausel in Verträgen, durch die Geldschulden vor Veränderungen des Geldwerts geschützt werden sollen, um sie der Geldentwertung (Inflation) zu entziehen.

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Wichtiger Grund

Wichtiger Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein ähnliches Recht wie z. B. ein Rücktrittsrecht gewährt, wenn der betroffenen Partei die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Zusage

Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedrückte Versprechen, künftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen.

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Zusicherung (Verwaltungsrecht)

Eine Zusicherung ist im deutschen Verwaltungsrecht eine in VwVfG geregelte Unterart der Zusage, die sich auf einen Verwaltungsakt bezieht.

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Leitet hier um:

Rechtliche Verbindlichkeit, Rechtsverbindlich, Rechtsverbindlichkeit.

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