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Landfriedensbruch

Index Landfriedensbruch

Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Frieden und wird durch gewalttätige Ausschreitungen oder durch Beteiligung an diesen begangen.

30 Beziehungen: Aufruhr, August (Sachsen), Öffentliches Recht, Belästigung der Allgemeinheit, Bundeskanzleramt (Österreich), Bundesrat (Schweiz), Ewiger Landfriede, Fehde, Freiheitsstrafe, Freiheitsstrafe (Deutschland), Geldstrafe, Gewalt, Gewaltmonopol des Staates, Gottesfriede, Körperverletzung (Österreich), Landfrieden, Landzwang, Mord (Österreich), Ordnungsstörung, Sachbeschädigung, Spätmittelalter, Staufer, Strafgesetzbuch (Österreich), Strafgesetzbuch (Deutschland), Strafgesetzbuch (Schweiz), Straftat (Deutschland), Taler auf die Einnahme von Gotha (1567), Totschlag (Österreich), Verbot, Wilhelm von Grumbach.

Aufruhr

Polizeikräfte lösen in Frankreich einen Aufruhr am 1. Mai 1891 auf Ein Aufruhr ist eine Aktion einer größeren Menschenmenge gegen eine bestehende Ordnung in Form von Auflehnung und Zusammenrottungen, insbesondere gegen die Staatsgewalt.

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August (Sachsen)

150px August (* 31. Juli 1526 in Freiberg; † 11. Februar 1586 in Dresden), der sich selbst Augustus nannte und unter Bezug auf seine landesväterliche Stellung im Volksmund auch Vater August hieß, war von 1553 bis zu seinem Tod Kurfürst von Sachsen aus der albertinischen Linie des Hauses Wettin.

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Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.

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Belästigung der Allgemeinheit

Belästigung der Allgemeinheit (OWiG, alte Bezeichnung: grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, so dass die Öffentlichkeit belästigt wird.

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Bundeskanzleramt (Österreich)

Das Bundeskanzleramt (BKA), in der politischen Publizistik gelegentlich nur der Ballhausplatz genannt, ist das vom Bundeskanzler der Republik Österreich geleitete Bundesministerium.

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Bundesrat (Schweiz)

Der Bundesrat BR ist die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und gemäss der Bundesverfassung die.

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Ewiger Landfriede

Mit dem Ewigen Landfrieden vom 7. August 1495 wurde unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts auf dem Reichstag zu Worms verkündet.

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Fehde

Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Frühen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbrüchen direkt zwischen Geschädigtem und Schädiger ohne Anrufung einer neutralen, dritten Instanz, insbesondere der ordentlichen Gerichtsbarkeit, regelte.

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Freiheitsstrafe

Die Freiheitsstrafe – auch Haftstrafe – ist eine Form staatlicher Sanktion, um auf eine Straftat zu reagieren.

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Freiheitsstrafe (Deutschland)

Die Freiheitsstrafe ist eine Form staatlicher Sanktion, um eine Straftat zu sühnen.

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Geldstrafe

Die Geldstrafe bezeichnet die Ahndung eines Delikts durch Geldzahlung.

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Gewalt

''Bauernrauferei beim Kartenspiel'' (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert) häuslichen Gewalt Alten Testament, ''Kain und Abel'', von Tizian Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“, soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“: Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird.

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Gewaltmonopol des Staates

Das Gewaltmonopol des Staates bezeichnet in der Allgemeinen Staatslehre die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren (Unmittelbarer Zwang).

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Gottesfriede

Der Gottesfriede (lateinisch Pax Dei) in Verbindung mit der Waffenruhe Gottes (Treuga Dei) ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von weltlicher und geistlicher Macht im Mittelalter und stellt die Anfänge einer europäischen Friedensbewegung dar.

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Körperverletzung (Österreich)

In Österreich ist die Ahndung der Körperverletzung in den §§ 83–88 StGB geregelt.

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Landfrieden

Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lateinisch constitutio pacis, pax instituta, auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche.

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Landzwang

Der Landzwang ist die Androhung von gemeingefährlichen Straftaten, die dazu führen, dass der öffentliche Friede gestört wird.

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Mord (Österreich)

Mord bezeichnet im österreichischen Strafrecht den Grundtatbestand der Tötungsdelikte.

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Ordnungsstörung

Als Ordnungsstörung (eigentlich: Störung der öffentlichen Ordnung) wird in Österreich ein strafbares, besonders rücksichtsloses Verhalten bezeichnet, welches die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört.

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Sachbeschädigung

Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer im Allgemeinen fremden Sache unter Strafe steht.

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Spätmittelalter

Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter (um 1400) Als Spätmittelalter wird der Zeitraum der europäischen Geschichte von der Mitte des 13.

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Staufer

Miniatur aus der Welfenchronik (Weingartener Fassung, 1167 begonnen, das Bild wurde 1179 hinzugefügt) Die Staufer (früher auch Hohenstaufen genannt) waren ein Adelsgeschlecht, das vom 11.

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Strafgesetzbuch (Österreich)

Das österreichische Strafgesetzbuch (Abkürzung StGB, bei nötiger Abgrenzung auch öStGB) regelt die grundlegenden Materien des österreichischen Strafrechts.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Strafgesetzbuch (Schweiz)

Das Schweizerische Strafgesetzbuch, kurz StGB (Aussprache meist als), bei nötiger Abgrenzung auch sStGB, chStGB oder StGB-CH, geht auf die Fassung vom 21.

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Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.

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Taler auf die Einnahme von Gotha (1567)

Taler von 1567 auf die Einnahme von Gotha aus der Münzstätte Dresden (Durchmesser 40 mm, 28,62 g) Der als Taler auf die Einnahme von Gotha bezeichnete Guldengroschen ist eine 1567 geprägte Gedenkmünze des sächsischen Kurfürsten August (1553–1586) mit einem demonstrativ großen Kurschild auf der Vorderseite und neun Zeilen Schrift auf der Rückseite.

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Totschlag (Österreich)

Totschlag im Sinne des österreichischen Strafrechts ist eine mit einer zwingenden Strafmilderung verbundene besondere Form des vorsätzlichen Tötungsdeliktes.

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Verbot

Privates Verbotsschild in einer Hauseinfahrt ironisch mit dem Tod droht (''You'll die!'') Ein Verbot ist eine Anweisung zur Unterlassung einer Handlung.

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Wilhelm von Grumbach

Wilhelm von Grumbach Siebmachers Wappenbuch Nicht zeitgenössische Darstellung Wilhelms von Grumbach Wilhelm von Grumbach (* 1. Juni 1503 in Rimpar bei Würzburg; † 18. April 1567 in Gotha) war ein fränkischer Reichsritter.

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Leitet hier um:

Ausschreitung, Ausschreitungen.

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