9 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Firma, Geschäftsbetrieb, Handelsgesetzbuch, Marke (Recht), Markengesetz, Name, Unterscheidungskraft (Markenrecht), Verkehrsgeltung.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Firma
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).
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Geschäftsbetrieb
Geschäftsbetrieb steht für.
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Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
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Marke (Recht)
Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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Markengesetz
Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG) dient dem Schutz von Marken.
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Name
Ein Name ist, nach einer aktuellen wissenschaftlichen Definition, ein verbaler Zugriffsindex auf eine Informationsmenge über ein Individuum.
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Unterscheidungskraft (Markenrecht)
Unterscheidungskraft ist die konkrete Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und damit eine betriebliche Zuordnung der Waren bzw.
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Verkehrsgeltung
Verkehrsgeltung und Verkehrsdurchsetzung sind juristische Begriffe aus dem Markenrecht, die voneinander getrennt betrachtet werden müssen.
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