48 Beziehungen: Angina pectoris, Angststörung, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Arbeitsvertrag (Deutschland), Arbeitsverweigerung, Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitkonto, Beamtenrecht (Deutschland), Betriebliche Übung, Betriebsvereinbarung, Bundesarbeitsgericht, Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, Bundespersonalvertretungsgesetz, Depression, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Emmanuel Macron, François Hollande, Freizeitausgleich, Gesamtarbeitsvertrag, Gesetz, Gleitzeit, Herzinfarkt, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Kanton Basel-Stadt, Kernarbeitszeit, Kollektivvertrag, Koronare Herzkrankheit, Landespersonalvertretungsgesetz (Nordrhein-Westfalen), Leitender Angestellter, Mehrarbeit (Marxismus), Neue Juristische Wochenschrift, Nicolas Sarkozy, Personalvertretung, Personalvertretungsgesetz, Plötzlicher Herztod, Schlaf, Tarifvertrag, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Teilzeitarbeit, Treu und Glauben, Verband Bildung und Erziehung, Werktag, Wirtschaftssektor, Wochenarbeitszeit, Zeitlohn, Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Angina pectoris
Die Angina pectoris (Abkürzung AP; wörtlich „Brustenge“; Synonyme Stenokardie, sinngemäß „Herzenge“; veraltet Herzbräune, Brustbräune und Herzbeklemmung) ist ein anfallsartiger Schmerz in der Brust, der durch eine vorübergehende Durchblutungsstörung des Herzens typischerweise im Rahmen einer koronaren Herzkrankheit (KHK) ausgelöst wird.
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Angststörung
Angststörung ist ein Sammelbegriff für mit Angst verbundene psychische Störungen, deren gemeinsames Merkmal exzessive, übertriebene Angstreaktionen beim Fehlen einer wirklichen äußeren Bedrohung sind.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Arbeitsvertrag (Deutschland)
Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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Arbeitsverweigerung
Arbeitsverweigerung ist im Arbeitsrecht die rechtswidrige Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer.
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Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
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Arbeitszeitgesetz
Das deutsche Arbeitszeitgesetz betrifft den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz.
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Arbeitszeitkonto
Das Arbeitszeitkonto ist ein Instrument der Zeitbewirtschaftung.
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Beamtenrecht (Deutschland)
Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.
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Betriebliche Übung
Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw.
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Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.
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Bundesarbeitsgericht
Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel
Das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) ist das Arbeitsgesetz (ArG) der Schweiz.
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Bundespersonalvertretungsgesetz
Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst des Bundes.
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Depression
Die Depression (von) ist eine psychische Störung.
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Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
Das DIW Berlin in der Mohrenstraße 58 in Berlin-Mitte Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit Sitz in Berlin ist das größte deutsche Wirtschaftsforschungsinstitut.
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Emmanuel Macron
zentriert Emmanuel Jean-Michel Frédéric Macron (* 21. Dezember 1977 in Amiens) ist seit Mai 2017 Staatspräsident der Französischen Republik und Kofürst von Andorra.
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François Hollande
François Hollande (2015) Unterschrift von François Hollande François Hollande (2012) François Gérard Georges Nicolas Hollande (* 12. August 1954 in Rouen, Seine-Maritime) ist ein französischer Politiker der Sozialistischen Partei (PS) und war von Mai 2012 bis Mai 2017 Staatspräsident der Französischen Republik und Kofürst von Andorra.
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Freizeitausgleich
Freizeitausgleich (abgekürzt auch FZA genannt) beschreibt die Vergütung von Überstunden durch zusätzliche freie Tage zuzüglich zu dem normalen Urlaub von Arbeitnehmern.
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Gesamtarbeitsvertrag
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Gleitzeit
Als Gleitzeit (Abkürzung: GLZ, oder gleitende Arbeitszeit, GLAZ, oder variable Arbeitszeit, VARAZ;, amerikanisches Englisch flextime) wird eine Form der flexiblen Arbeitszeit verstanden, die den Arbeitnehmern eine weitgehend eigenverantwortliche Verteilung der Arbeitszeit ermöglicht.
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Herzinfarkt
LAD) der linken Kranzarterie (LCA), schematische Darstellung Der Herzinfarkt oder (genauer) Herzmuskelinfarkt bzw.
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Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Das Logo des IAB Sitz des IAB in Nürnberg. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA).
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Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt (Kürzel BS) ist ein Kanton in der Schweiz.
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Kernarbeitszeit
Als Kernarbeitszeit oder einfach Kernzeit bezeichnet man die Zeitspanne, in der für den Arbeitnehmer grundsätzlich Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz herrscht.
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Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft.
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Koronare Herzkrankheit
'''Grafische Darstellung des menschlichen Herzens mit Ansicht von vorne (ventral). Dargestellt sind:''' – '''Herzkammern und -vorhöfe (weiß):''' ''rechter Ventrikel'' (RV), ''rechter Vorhof'' (RA) und ''linker Ventrikel'' (LV). Der linke Vorhof (LA) wird durch den linken Ventrikel verdeckt. – '''Arterien (rot) und Venen (blau) des großen und kleinen Kreislaufs:''' ''Aortenbogen'' der Aorta (A), ''Truncus pulmonalis'' (TP) mit ''linker und rechter Pulmonalarterie'' (RPA und LPA) sowie ''Vena cava superior'' und ''inferior'' (VCS und VCI) sowie die ''linken Pulmonalvenen'' (PV).Die rechten Pulmonalvenen sind durch den rechten Ventrikel verdeckt. – '''Koronararterien (orange):''' Hauptstamm der ''linken Koronararterie'' (LCA) mit den Hauptästen ''Ramus circumflexus'' (RCX) und ''Ramus interventricularis anterior'' (RIVA) sowie der Hauptstamm der ''rechten Koronararterie'' (RCA) mit den Hauptästen ''Ramus interventricularis posterior'' (RIP) und ''Ramus posterolateralis'' (RPL).'''Der Ursprung der Coronararterien ist in dieser Zeichnung fälschlicherweise an der Wurzel der Pulmonalarterien und nicht im Bereich der Aortenwurzel eingezeichnet!''' – Die '''Koronarvenen''' sind nicht dargestellt. Eine koronare Herzkrankheit (von: „Krone“, „Kranz“; kurz KHK, auch ischämische Herzkrankheit, IHK) ist eine Erkrankung der Herzkranzgefäße (Koronararterien).
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Landespersonalvertretungsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (auch Landespersonalvertretungsgesetz, kurz LPVG) ist die landesrechtliche Bestimmung zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in NRW.
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Leitender Angestellter
Der leitende Angestellte ist ein Angestellter in Unternehmen, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsaufgaben wahrnimmt.
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Mehrarbeit (Marxismus)
Unter Mehrarbeit (surplus labour) wird in der marxschen Kritik der politischen Ökonomie die über die zur Erhaltung des Lohnarbeiters, also die zur Herstellung der von ihm zum Leben benötigten Güter (zu seiner „Reproduktion“) notwendige Arbeit hinausgehende Arbeit verstanden, die sich in Form des Mehrwerts und Mehrprodukts vergegenständlicht.
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Neue Juristische Wochenschrift
Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.
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Nicolas Sarkozy
Nicolas Sarkozy (September 2022) Unterschrift von Nicolas Sarkozy Nicolas Sarkozy (Nicolas Paul Stéphane Sárközy de Nagy-Bocsa; * 28. Januar 1955 in Paris) ist ein französischer Politiker.
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Personalvertretung
Die Personalvertretung (z. B. Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), vergleichbar mit der Arbeitnehmer­vertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).
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Personalvertretungsgesetz
Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen.
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Plötzlicher Herztod
Plötzlicher Herztod (PHT), auch Sekundenherztod oder Sekundentod, ist ein medizinischer Fachausdruck für einen plötzlich und unerwartet eingetretenen Tod kardialer Ursache.
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Schlaf
Schlafendes Kind Schlafendes Katzenjunges Schlaf ist ein Zustand der äußeren Ruhe bei Menschen und Tieren.
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Tarifvertrag
Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.
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Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit in Deutschland Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer.
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Treu und Glauben
Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.
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Verband Bildung und Erziehung
Der VBE – Verband Bildung und Erziehung ist die größte Fachgewerkschaft innerhalb des dbb deutschen beamtenbundes mit ca.
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Werktag
Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.
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Wirtschaftssektor
Regionale Unterschiede in der Beschäftigungsstruktur nach Wirtschaftssektoren am Beispiel Deutschland im Jahr 1997 Tertiärsektor Arbeitslosigkeit Als Wirtschaftssektoren werden in der Wirtschaftswissenschaft zumeist die Urproduktion (sogenannter primärer Sektor), die Industrie und das Gewerbe (sogenannter sekundärer Sektor) und die Dienstleistungen (sogenannter tertiärer Sektor) bezeichnet.
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Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit bezeichnet die durchschnittliche Anzahl der Stunden, die ein Arbeitnehmer in einer Woche ohne Feiertage arbeitet.
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Zeitlohn
Der Zeitlohn bzw.
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Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Auszahlung der Zuschläge in einem Berliner Betrieb (1958) Die Zuschläge zum Arbeitslohn für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (auch Zeitzuschläge) sind Zuschläge zum vereinbarten Arbeitsentgelt, die einen Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten bilden.
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Leitet hier um:
Mehrdienstleistung, Minderarbeit, Minderstunden, Minusstunden, Plusstunde, Überarbeit, Überstunde, Überstunden, Überzeit.