76 Beziehungen: Allgemeinverbindlicherklärung, Arbeitgeber, Arbeitgeberverband, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Arbeitsinhalt, Arbeitskampf, Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht (Schweiz), Arbeitsrecht der Kirchen, Arbeitssystem, Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag (Deutschland), Arbeitszeit, Ausschlussfrist, Aussperrung, Änderungskündigung, Ärztetarifvertrag, Öffentlicher Dienst, Öffnungsklausel, Betriebsübergang (Deutschland), Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassung, Bocholter Modell, Bundesarbeitsgericht, Bundesebene (Deutschland), Closed Shop, Einstellung (Arbeit), Entgelt-Rahmenabkommen, Erholungsurlaub, Firmentarifvertrag, Flächentarifvertrag, Friedenspflicht, Günstigkeitsprinzip, Gemeinde (Deutschland), Gesamtarbeitsvertrag, Gewerkschaft, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundsatzentscheidung, Jürgen Nautz, Justus Haucap, Kündigung, Kündigung (deutsches Arbeitsrecht), Klaus Lang (Gewerkschafter), Koalitionsfreiheit, Kollektivrechtliche Vereinbarung, Kollektivvertrag, Lohn- und Gehaltstarifvertrag, ..., Lohngruppe, Manteltarifvertrag, Neue Länder, OT-Mitgliedschaft, Rahmenkollektivvertrag, Rechtsnorm, Rechtsprechung, Reinbek, Rowohlt Verlag, Schriftform, Schuldrecht (Deutschland), Selbständigkeit (beruflich), Tarifautonomie, Tarifbindung, Tarifregister, Tarifverhandlung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Tarifvertragsgesetz, Tarifvertragspartei, Ulrich Zachert, Unabdingbarkeit, Vertrag, Walther Müller-Jentsch, Westdeutschland, Westrick-Formel. Erweitern Sie Index (26 mehr) »
Allgemeinverbindlicherklärung
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags nach Tarifvertragsgesetz bewirkt nach deutschem Recht, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.
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Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Arbeitgeberverband
Ein Arbeitgeberverband ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern (Unternehmer) zum Zwecke gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber Gewerkschaften und Staat.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Arbeitsinhalt
Arbeitsinhalt sind in der Organisationslehre alle zur Ausführung einer Aufgabe notwendigen Tätigkeiten.
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Arbeitskampf
Arbeitskampf ist ein Sammelbegriff aus dem kollektiven Arbeitsrecht und bezeichnet die Ausübung kollektiven Drucks durch Streiks, Aussperrungen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite oder Boykotte zur Regelung von Interessenkonflikten bei der Aushandlung von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen.
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Arbeitsmarkt
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt, an dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot von Arbeitskräften zusammentrifft.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
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Arbeitsrecht (Schweiz)
Das Arbeitsrecht der Schweiz umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung regeln.
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Arbeitsrecht der Kirchen
Das Arbeitsrecht der Kirchen umfasst alle besonderen Rechte, die diese als Arbeitgeber haben, und die besonderen Bestimmungen, die sie beachten müssen.
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Arbeitssystem
Ein Arbeitssystem ist in der Organisationslehre das Teilsystem eines funktional abgegrenzten Arbeitsbereichs in der Produktion oder Verwaltung, in dem genau eine Aufgabe erfüllt wird.
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Arbeitsverfassungsgesetz
Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz von 1974 ist ein Arbeitsgesetzbuch, also eine Kompilation des österreichischen Arbeitsrechts.
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Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
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Arbeitsvertrag (Deutschland)
Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
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Ausschlussfrist
Als Ausschlussfrist (auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt) wird im deutschen Privatrecht (Entsprechendes gilt für das Österreichische Zivilrecht, in der Schweiz werden die entsprechenden Fristen Verwirkungsfristen genannt) eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw.
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Aussperrung
Als Aussperrung bezeichnet man die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber in einem Arbeitskampf ohne Fortzahlung des Arbeitslohnes.
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Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag abzuschließen.
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Ärztetarifvertrag
Der Marburger Bund, die Fachgewerkschaft für Ärzte, schließt seit seiner Loslösung aus der Tarifgemeinschaft mit ver.di am 10.
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Öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst (öD), umgangssprachlich auch Staatsdienst, ist das Tätigkeitsfeld der Beamten und weiterer aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigter Personen (wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendare), wie auch privatrechtlich angestellter Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigter) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen.
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Öffnungsklausel
Eine Öffnungsklausel ist eine Klausel in Gesetzen oder Verträgen, wonach abweichende Vereinbarungen, die nicht mit einer geregelten Norm übereinstimmen, gleichwohl gültig sein sollen.
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Betriebsübergang (Deutschland)
Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung.
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Betriebsvereinbarung
Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der aber nicht nur Rechte und Pflichten dieser Betriebsparteien begründet, sondern auch (wie ein Gesetz oder Tarifvertrag) verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.
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Betriebsverfassung
Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
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Bocholter Modell
Als Bocholter Modell bezeichnet man einen speziellen Ergänzungs-Tarifvertrag (ETV), der 2003 in Bocholt bei der Siemens AG mit dem Bereich Service (weltweite Zentrale für die Reparatur von Mobil- und Schnurlos-Telefonen) abgeschlossen wurde.
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Bundesarbeitsgericht
Außenansicht 2011 Großer Sitzungssaal Foyer Japanischer Garten über dem Foyer zu den Sitzungssälen in Höhe der umliegenden Bibliothek Bibliothek Vorhof Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt ist das letztinstanzliche Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und damit einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesebene (Deutschland)
Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates.
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Closed Shop
Closed Shop ist der Anglizismus für Unternehmen in angelsächsischen Ländern, die ausschließlich Gewerkschaftsmitglieder als Arbeitnehmer beschäftigen.
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Einstellung (Arbeit)
Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn.
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Entgelt-Rahmenabkommen
Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) bzw.
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Erholungsurlaub
Erholungsurlaub ist die häufigste Form des gesetzlich geregelten Urlaubs.
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Firmentarifvertrag
Firmen-, Unternehmens-, Haus- oder Werktarifvertrag sind Begriffe, die sich zur Beschreibung eines Tarifvertrages, der von einem einzelnen Unternehmen mit einer Gewerkschaft abgeschlossen wird, eingebürgert haben.
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Flächentarifvertrag
Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Tarifgebiet) oder eine bestimmte Fläche (z. B. Nordrhein-Westfalen oder den Bezirk Baden-Württemberg).
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Friedenspflicht
Friedenspflicht ist ein Begriff aus dem deutschen Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht.
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Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip ist eine rechtswissenschaftliche Kollisionsregel, die besagt, dass von mehreren im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen die für den Betroffenen günstigere anzuwenden und die ungünstigere verdrängt ist.
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Gemeinde (Deutschland)
Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.
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Gesamtarbeitsvertrag
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufes bzw.
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Gewerkschaft
Briefmarke 1968100 Jahre Gewerkschaften in Deutschland Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung der Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Grundsatzentscheidung
Als Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.
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Jürgen Nautz
Jürgen Nautz (geboren 29. Juni 1954 in Rheydt, jetzt Mönchengladbach) ist ein deutscher Wirtschaftshistoriker.
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Justus Haucap
Justus Haucap, 2020 Justus Haucap (* 24. März 1969 in Quakenbrück) ist ein deutscher Wirtschaftswissenschaftler.
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Kündigung
Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.
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Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)
Die Kündigung im deutschen Arbeitsrecht ist das Gestaltungsgeschäft, das auf Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerichtet ist.
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Klaus Lang (Gewerkschafter)
Klaus Lang (* 24. November 1943 in Iglau/Jihlava) ist ein deutscher Theologe, Gewerkschafter und Arbeitsdirektor.
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Koalitionsfreiheit
Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen.
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Kollektivrechtliche Vereinbarung
Als Oberbegriff umfasst kollektivrechtliche Vereinbarung alle zwischen Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien abgeschlossenen schriftlichen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.
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Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft.
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Lohn- und Gehaltstarifvertrag
Ein Lohn- und Gehaltstarifvertrag bzw.
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Lohngruppe
Als Lohngruppe wird in der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung die meist in Tarifverträgen vorgesehene Entgeltdifferenzierung des Arbeitslohns von Arbeitern in unterschiedlich hohe Lohnniveaus bezeichnet.
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Manteltarifvertrag
Manteltarifvertrag (MTV) ist eine spezielle Form des Tarifvertrags, der die Rahmenbedingungen des geltenden Tarifrechts festlegt.
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Neue Länder
Als neue Länder (auch neue Bundesländer, östliche oder ostdeutsche Bundesländer) werden die fünf Länder der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die aufgrund des Ländereinführungsgesetzes vom 22.
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OT-Mitgliedschaft
OT-Mitgliedschaft (Ohne Tarifbindung) bezeichnet in Deutschland die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband.
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Rahmenkollektivvertrag
Ein Rahmenkollektivvertrag war ein übergeordneter Tarifvertrag in der DDR zwischen Gewerkschaften und den betrieblichen oder staatlichen Leitungen, der unmittelbar galt und Grundlage für nachgeordnete Tarifverträge (z. B. Betriebskollektivverträge) oder Vereinbarungen war.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Reinbek
Reinbek ist eine Mittelstadt im Kreis Stormarn im Süden Schleswig-Holsteins.
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Rowohlt Verlag
Bieberhaus, Hamburg, seit März 2019 Der Rowohlt Verlag wurde 1908 in Leipzig gegründet.
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Schriftform
Schriftform ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine.
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Schuldrecht (Deutschland)
Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).
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Selbständigkeit (beruflich)
Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.
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Tarifautonomie
Tarifautonomie ist das in Deutschland in Abs.
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Tarifbindung
Die Tarifbindung (oder Tarifgebundenheit) ist die Voraussetzung für das unmittelbare Unterworfensein eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers unter die Geltung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags.
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Tarifregister
Im Tarifregister werden die in der Bundesrepublik abgeschlossenen Tarifverträge aufgelistet und registriert.
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Tarifverhandlung
Tarifverhandlungen werden im deutschen Arbeitsrecht die Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer, üblicherweise Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) in einer Branche mit dem Ziel genannt, für ein bestimmtes Tarifgebiet einen Flächentarifvertrag oder Firmentarifvertrag zur einheitlichen Entlohnung und für einheitliche Arbeitsbedingungen abzuschließen.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist ein Vertragswerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist (§ 1 Abs. 1 TVöD). Er trat am 1. Oktober 2005 in Kraft. Gegliedert ist der TVöD in zwei Teile: Der Allgemeine Teil (AT) enthält Regelungen für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes, darunter allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Ausschlussfristen. Der Besondere Teil (BT) enthält Bestimmungen nur für bestimmte Sparten bspw. für die Verwaltung (BT-V), für Krankenhäuser (BT-K), für Sparkassen (BT-S), für Flughäfen (BT-F) und für Entsorgung (BT-E). Neben dem TVöD existieren zahlreiche weitere Tarifverträge mit Gültigkeit für den öffentlichen Dienst.
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der die Tarifbedingungen bei Bund und Kommunen regelt.
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Tarifvertragsgesetz
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) vom 9.
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Tarifvertragspartei
Tarifvertragsparteien, auch Tarifparteien oder Tarifvertragspartner genannt, sind die Parteien eines Tarifvertrags.
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Ulrich Zachert
Ulrich Zachert (* 1. Februar 1943 in Berlin; † 9. September 2009 bei Cuxhaven) war ein deutscher Jurist und Professor für Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg, vormals Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik.
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Unabdingbarkeit
Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens), bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Walther Müller-Jentsch
Walther Müller-Jentsch (* 28. November 1935 in Düsseldorf) ist ein deutscher Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler.
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Westdeutschland
Bonner Republik (blau), hier in den Grenzen von 1957 bis 1990 Der Begriff Westdeutschland kann sowohl geografisch als auch politisch verstanden werden, ist aber bei ersterem schwer abgrenzbar.
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Westrick-Formel
Mit der Westrick-Formel können Tarifabschlüsse mit unterschiedlichen Laufzeiten vergleichbar gemacht werden.
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Leitet hier um:
Rahmentarifvertrag, Tarifrecht, Tarifvertragsrecht.