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Erwerb vom Nichtberechtigten

Index Erwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb vom Nichtberechtigten (oft vereinfachend: gutgläubiger Erwerb) ist ein in zahlreichen Rechtsordnungen anerkanntes Rechtsinstitut des Zivilrechts.

135 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Abtretung (Deutschland), Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Analogie (Recht), Anwartschaftsrecht, Auktion, Übergabe (Sachenrecht), Überschuldung, Bargeld, Bürgerliches Gesetzbuch, Behörde, Bereicherungsrecht (Deutschland), Besitz (Deutschland), Besitzauflassung, Besitzdiener, Besitzmittlungsverhältnis, Beurkundung, Beweislast, Carl Gottlieb Svarez, Causa (Rechtsgrund), Código Civil (Portugal), Code civil, David Mevius, Deliktsrecht (Deutschland), Deutscher Juristentag, Diebstahl, Diebstahl (Deutschland), Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Dingliche Einigung, Dritter, Eigentum, Eigentum (Deutschland), Eigentumsvorbehalt (Österreich), Eigentumsvorbehalt (Deutschland), Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, Erbe (Deutschland), Erbfall, Erbschaft, Erbschein, Ersitzung, Fahrlässigkeit, Fahrzeugbrief, Fiskus, Forderung, Fräsmaschinen-Fall, Furtum, Geheißerwerb, Germanische Stammesrechte, ..., Geschäftsanteil, Geschäftsfähigkeit, Geschäftsführung (Deutschland), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gesellschafter, Gesellschafterliste, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, Gesetzliches Schuldverhältnis, Gewere, Grundbuch, Grundbuchordnung, Grunddienstbarkeit, Grundrechte (Deutschland), Grundschuld, Guter Glaube, Hand wahre Hand, Handelsgesetzbuch, Handelsregister, Harry Westermann, Hochmittelalter, Hoheitsakt, Hypothek (Deutschland), Inhaberpapier, Insolvenzordnung (Deutschland), Insolvenzrecht (Deutschland), Insolvenzverwalter, Jan Lieder, Kaufmann, Kaufvertrag (Deutschland), Königreich England, Königreich Frankreich, Kodifikation, Kommissionsgeschäft, Kulturgutschutzgesetz (Deutschland), Kurfürstentum Sachsen, Leihvertrag (Deutschland), Mangel (Recht), Mietvertrag (Österreich), Nachlass, Naturalrestitution, Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, Nießbrauch, Norwegen, Pandekten, Pfandrecht, Pfandrecht (Deutschland), Privatrecht, Rang (Sachenrecht), Römisches Recht, Rücktritt (Zivilrecht), Rechtsbuch, Rechtsgeschäft, Rechtshängigkeit, Rechtsinstitut, Rechtskraft (Deutschland), Rechtsnachfolge, Rechtsschein, Rei vindicatio (römisches Recht), Reichsgericht, Rezeption des römischen Rechts, Sachsenspiegel, Schiffsregister, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Schweden, Sicherungsübereignung, Testamentsvollstrecker, Todeserklärung, Unterschlagung, Urteil (Deutschland), Verfügungsbefugnis, Verfügungsermächtigung, Verfügungsverbot, Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Vermieterpfandrecht, Vormerkung, Vorsatz (Recht), Vorweggenommene Erbfolge, Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland), Zulassungsbescheinigung, Zwangsversteigerung (Deutschland). Erweitern Sie Index (85 mehr) »

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) war das erste umfassend kodifizierte und weiträumig geltende Handelsgesetzbuch in Deutschland und Vorgängergesetz des heutigen deutschen Handelsgesetzbuches (HGB).

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht ist im deutschen Sachenrecht eine gesicherte Rechtsposition, vergleichbar zum Vollrecht Eigentum, mit der Einschränkung aber, dass es nur dessen „wesensgleiches Minus“ ''minus'' darstellt.

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Auktion

Auktionator des Auktionshauses Christie’s Eine Auktion (auch Versteigerung oder in Österreich Lizitation) ist eine Art der Verhandlung über den Kaufpreis von Gütern.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners bestehende Verbindlichkeiten abdecken.

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Bargeld

Bargeld verschiedener Währungen Bargeld ist Geld in physischer (körperlicher) Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bereicherungsrecht (Deutschland)

Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, das die Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen zum Gegenstand hat.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Besitzauflassung

Die Besitzauflassung (lat. brevi manu traditio oder traditio brevi manu, dt. „Übergabe kurzer Hand“) ist eine besondere Vereinbarung bei Eigentumsübertragung bzw.

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Besitzdiener

Unter einem Besitzdiener versteht man in der Rechtswissenschaft eine Person, die die tatsächliche Herrschaft über eine Sache für jemand anderen ausübt und dabei an dessen Weisungen gebunden ist.

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Besitzmittlungsverhältnis

Als Besitzmittlungsverhältnis wird das im deutschen Sachenrecht in BGB geregelte Verhältnis zumindest zweier Personen in Bezug auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezeichnet.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Beweislast

Der Begriff Beweislast beschreibt, wer in einem Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht das Risiko der Nichterweislichkeit einer Tatsache (non liquet) trägt.

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Carl Gottlieb Svarez

Luisenstädtischen Kirchpark in Berlin-Mitte Statue Svarez’ an der Fassade des Leipziger Reichsgerichtsgebäudes Carl Gottlieb Svarez (ursprünglich Schwartz; * 27. Februar 1746 in Schweidnitz; † 14. Mai 1798 in Berlin) war ein preußischer Jurist und Justizreformer.

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Causa (Rechtsgrund)

Causa (lat.: Fall, Ursache) ist die aus dem römischen Recht stammende lateinische Bezeichnung für den rechtsgeschäftlichen „Grund einer Zuwendung“.

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Código Civil (Portugal)

Der Código Civil ist das Zivilgesetzbuch Portugals.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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David Mevius

David Mevius, zeitgenössisches Porträt Sitzfigur von David Mevius am Greifswalder Rubenow-Denkmal David Mevius (* 6. Dezember 1609 in Greifswald; † 14. August 1670 ebenda) war ein Rechtspraktiker und einer der bedeutendsten Juristen des usus modernus.

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Deliktsrecht (Deutschland)

Das deutsche Deliktsrecht, auch als Recht der unerlaubten Handlungen bezeichnet, ist in den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Deutscher Juristentag

Der Deutsche Juristentag ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein, dessen Mitglieder Juristen sind.

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Diebstahl

Illustration von 1884 Illustration von 1900 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.

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Diebstahl (Deutschland)

Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

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Dritter

Dritter ist die Nummer Drei einer Serie oder eine von drei oder mehr Personen.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Eigentum (Deutschland)

Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position.

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Eigentumsvorbehalt (Österreich)

Im österreichischen Recht ist der Eigentumsvorbehalt nicht ausdrücklich im Gesetz (z. B. ABGB) geregelt, sondern wird seit jeher aufgrund der Vertragsfreiheit (und der Dispositivität des ABGB) als zulässige Vereinbarung angesehen.

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Eigentumsvorbehalt (Deutschland)

Beim Eigentumsvorbehalt (lat. pactum reservati dominii) handelt es sich um eine Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung.

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Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

Bei den Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen handelt es sich um die, vom Gericht selbst veranlasste und auf privatrechtlicher Grundlage veröffentlichte, Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.

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Erbe (Deutschland)

Der Erbe ist nach der in Deutschland geltenden Legaldefinition des BGB derjenige, dem im Erbfall das Vermögen des Erblassers (der Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen zufällt.

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Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.

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Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

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Erbschein

Erbschein, ausgestellt 1983 vom Amtsgericht Emmerich Der Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer öffentlichen Urkunde nach ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt.

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Ersitzung

Ersitzung (lat. usucapioMax Kaser: Römisches Privatrecht. 15., verbesserte Auflage, 1989, ISBN 3-406-33726-0, § 25 II.

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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein vor allem in der Rechtssprache geläufiger Fachausdruck.

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Fahrzeugbrief

---- Der aktuelle deutsche Fahrzeugbrief, der seit dem 1. Oktober 2005 „Zulassungsbescheinigung Teil II“ heißt Vorderseite des bis 30. September 2005 ausgegebenen deutschen Fahrzeugbriefs Rückseite des bis 30. September 2005 ausgegebenen deutschen Fahrzeugbriefs Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr.

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Fiskus

Übersicht Verwaltungshandeln Fiskus (eingedeutschte Schreibweise von) nennt man den Staat in seiner Rolle als Wirtschaftssubjekt.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Fräsmaschinen-Fall

Der Fräsmaschinenfall ist ein deutscher Rechtsstreit, der 1968 vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden wurde.

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Furtum

Das furtum (≈) war eine Deliktsobligation bereits im altzivilen römischen Recht.

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Geheißerwerb

Der Geheißerwerb beschreibt im deutschen Sachenrecht eine besondere Form der Übereignung im Sinne von Satz 1 BGB.

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Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

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Geschäftsanteil

Geschäftsanteil der Gewerbe- u. Landwirtschaftsbank Ampfing vom 29. November 1920 Unter einem Geschäftsanteil versteht das deutsche Gesellschaftsrecht den Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Gesellschafter gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag maximal an einer GmbH oder Genossenschaft beteiligen können.

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Geschäftsfähigkeit

In den Rechtsordnungen verschiedener Länder bezeichnet Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit natürlicher Personen, sich selbst durch rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. einen Vertrag) wirksam zu binden.

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Geschäftsführung (Deutschland)

Unter Geschäftsführung (oder Geschäftsleitung) versteht man im Gesellschaftsrecht eine oder mehrere natürliche Personen, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung der Geschäfte betraut sind und die Gesellschaft als Organ gerichtlich und außergerichtlich organschaftlich vertreten.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gesellschafter

Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.

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Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste ist nach GmbHG ein Dokument, das als Anhang zum Handelsregister geführt wird und Auskunft über die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie deren Geschäftsanteile gibt.

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Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch: GmbHG, GmbH-Gesetz oder Gesetz über die GmbH) regelt in Deutschland im Wesentlichen die besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.

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Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.

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Gesetzliches Schuldverhältnis

Ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht zwischen (mindestens) zwei Personen, dem Gläubiger und dem Schuldner, durch die Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes, beispielsweise des Absatz 1 BGB.

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Gewere

Gewere (gewere, gewehre, gewäre, gewähre, were, warandia, gewerschafft, von althochdeutsch werjan „bekleiden“) war in der älteren deutschen Rechtssprache der Schutz, welchen der Richter jemandem in Bezug auf Sachen gewährte, oder das von dem Richter geschützte Besitzverhältnis einer Person an einer Sache.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

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Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist im deutschen Sachenrecht (BGB) als Art der Dienstbarkeit die Belastung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (des dienenden Grundstücks) zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass.

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Grundrechte (Deutschland)

Die Grundrechte des Grundgesetzes (Ursprungsfassung) am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin In Deutschland sind Grundrechte grundlegende Freiheits- und Gleichheitsrechte, die Individuen gegenüber dem Staat zugestanden werden und Verfassungsrang genießen.

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Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Hand wahre Hand

Hand wahre Hand ist eine hochmittelalterliche Rechtsregel: Der Eigentümer einer beweglichen Sache, der diese einem anderen anvertraut hat, kann diese nur von ihm, nicht von einem Dritten herausverlangen.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Handelsregister

Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt.

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Harry Westermann

Harry Westermann (* 6. April 1909 in Grimersum/Ostfriesland; † 31. Mai 1986 in Chilliwack/British Columbia/Kanada) war ein deutscher Jurist.

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Hochmittelalter

Europa im Jahr 1190 Der Hardturm am Letzigraben in Zürich ist ein Gebäude aus dem Hochmittelalter. Als Hochmittelalter oder hohes Mittelalter wird in der Mediävistik die von der Mitte des 11.

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Hoheitsakt

Unter einem Hoheitsakt (staatlicher Hoheitsakt) versteht man eine Anordnung, die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt, bei der somit Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen.

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Hypothek (Deutschland)

Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht, das als Kreditsicherheit zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredites dient und auf Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten lastet.

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Inhaberpapier

Inhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen der jeweilige Inhaber des Wertpapiers das verbriefte Recht geltend machen kann.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Insolvenzrecht (Deutschland)

Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell- und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Jan Lieder

Jan Lieder (* 31. Januar 1979 in Sonneberg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Richter und Hochschullehrer.

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Kaufmann

Schreibende Kaufmannsfrau, Meißener Porzellan, 1772 Das Gewerbe des Kaufmanns bestand ursprünglich im Handel mit Waren.

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Kaufvertrag (Deutschland)

Der Kaufvertrag ist ein normierter Vertragstyp des deutschen Schuldrechts über die Einigung der Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand.

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Königreich England

Das Königreich England bestand vom Zusammenbruch der Heptarchie im Frühmittelalter bis zum Jahr 1707.

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Königreich Frankreich

Foix) nebst neuen Annexionen Das Königreich Frankreich bzw.

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Kodifikation

Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenstellung der Rechtssätze eines Rechtsgebiets in einem einheitlichen Gesetzeswerk.

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Kommissionsgeschäft

Ein Kommissionsgeschäft ist eine besondere Form des Kaufs.

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Kulturgutschutzgesetz (Deutschland)

Das Gesetz zum Schutz von Kulturgut (kurz Kulturgutschutzgesetz, KGSG) ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

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Kurfürstentum Sachsen

Das Kurfürstentum Sachsen (rot) im Jahr 1517 auf einer Europakarte. Vom Thesenanschlag 1517 bis zur Wittenberger Kapitulation 1547 standen der Kurkreis und die ernestinischen Besitzungen von Sachsen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit, da hier die erste Phase der Reformation verankert wurde, die sich weltweit verbreitete. Das Kurfürstentum Sachsen, kurz auch Kursachsen oder Chursachsen, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches.

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Leihvertrag (Deutschland)

Ein Leihvertrag liegt im Schuldrecht vor, wenn eine Sache unentgeltlich zum Gebrauch überlassen wird.

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Mangel (Recht)

Unter einem Mangel versteht man im Schuldrecht die Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Beschaffenheit, was sich in einem Sach- oder Rechtsmangel äußern kann.

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Mietvertrag (Österreich)

Der Mietvertrag ist ein Bestandvertrag, dessen in Bestand gegebene Sache sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt (§ 1091 ABGB).

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Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.

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Naturalrestitution

Naturalrestitution (lat.: natura, ursprünglich; restituere, wiederherstellen) ist ein Begriff der Rechtswissenschaft.

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Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet

Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet (mitunter auch in der Formulierung „nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet“ oder „nemo dat quod non habet“) ist ein in den iustinianischen Digesten enthaltener Rechtsgrundsatz des Corpus iuris civilis.

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Nießbrauch

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (BGB; Nießbrauch an Sachen, BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

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Norwegen

Norwegen (norwegisch Norge (Bokmål) oder Noreg (Nynorsk)), amtlich Königreich Norwegen beziehungsweise Kongeriket Norge/Noreg, ist ein Staat in Nordeuropa auf der Halbinsel Skandinavien.

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Pandekten

Institutionen.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Pfandrecht (Deutschland)

Das Pfandrecht ist im deutschen Zivilrecht ein beschränktes dingliches Recht.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rang (Sachenrecht)

Unter einem Rang versteht man im Sachenrecht die Position, die einem beschränkten dinglichen Recht im Vergleich zu anderen Rechten zukommt.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Rechtsbuch

Der Ausdruck Rechtsbuch bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine private Rechtsaufzeichnung des Mittelalters bzw.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtshängigkeit

Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtskraft (Deutschland)

Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.

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Rechtsnachfolge

Unter Rechtsnachfolge versteht man in der Rechtswissenschaft den Übergang von Rechten und Pflichten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.

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Rechtsschein

Der Rechtsschein ist ein Sammelbegriff für äußerlich erkennbare, für den Rechtsverkehr relevante Tatsachen, die den begründeten Anschein einer bestimmten Rechtslage erzeugen und sich regelmäßig auf den Gutglaubensschutz (Frage der Verfügungsberechtigung) auswirken können.

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Rei vindicatio (römisches Recht)

Als rei vindicatio wird im klassischen Römischen Recht die dingliche und sachverfolgende Klage des quiritischen Eigentümers einer Sache bezeichnet.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

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Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt. Unten: der neue König vor den Großen des Reiches (Heidelberger Sachsenspiegel, um 1300, Universitätsbibliothek Heidelberg) Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel(um 1336, Landesbibliothek Oldenburg) Sachsenspiegel-Handschrift von 1385 der Stadtbibliothek Duisburg Der Sachsenspiegel (niedersächsisch Sassenspegel, mittelniederdeutsch: Sassen Speyghel) ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow, entstanden zwischen 1220 und 1235.

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Schiffsregister

Das Schiffsregister dient der dinglichen Zuordnung von Schiffen.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Schweden

Das Königreich Schweden (oder einfach Sverige) ist eine parlamentarische Monarchie in Skandinavien.

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist im deutschen Recht ein Vertrag, durch den ein Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung einer Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder Sachgesamtheit im Wege eines Besitzkonstituts (BGB) übereignet.

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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

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Todeserklärung

Die Todeserklärung ist ein richterlicher Beschluss eines Amtsgerichts, wonach ein Mensch vor der Rechtsordnung als verstorben anzusehen ist.

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Unterschlagung

Unterschlagung steht für.

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Urteil (Deutschland)

Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess (hier zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro) Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.

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Verfügungsbefugnis

Die Verfügungsbefugnis (Verfügungsmacht, Verfügungsberechtigung) ist die rechtliche Macht, über einen Gegenstand Verfügungen treffen zu können.

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Verfügungsermächtigung

Die Verfügungsermächtigung ist ein in BGB geregeltes Rechtsinstitut.

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Verfügungsverbot

Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

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Vermieterpfandrecht

Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Wohnraum- und Geschäftsraum-Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§ ff. BGB).

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Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, meist in Form einer zumindest teilweise unentgeltlichen Schenkung, bei der ein späterer Erblasser einem oder mehreren potentiellen Erben bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zuwendet.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung ist in Deutschland und in Österreich eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.

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Zwangsversteigerung (Deutschland)

Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in Zivilprozessordnung).

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Leitet hier um:

Abhanden gekommene Sachen, Abhandenkommen, Gutglaubenserwerb, Gutgläubiger Eigentumserwerb, Gutgläubiger Erwerb, Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, Nebenbesitz, Verkehrsgeschäft.

AusgehendeEingehende
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