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Grundschuld

Index Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

145 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Abteilung (Grundbuch), Abtretung (Deutschland), Akzessorietät, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland), Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Anspruch (Recht), Antragsrecht, Auslegung (Recht), Österreich, Übergabe (Sachenrecht), Bankenaufsicht, Bankgebühr, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Beglaubigung, Beleihungsgrenze, Beleihungsobjekt, Beleihungswert, Bestand (Recht), Bestandteil, Bestellung, Beurkundung, Bewilligung (Grundbuch), Blankodarlehen, Bonität, Buchwert, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Code civil, Darlehen (Deutschland), Dinglicher Zins, Dingliches Recht, Dingliches Recht (Deutschland), Due-Diligence-Prüfung, Duldung (Recht), Eigenmittel (Kreditinstitut), Eigentum, Einmalvalutierungserklärung, Eintragung, Erbbaurecht, Erbschaft, Europäischer Wirtschaftsraum, Finanzierung, Finnland, Forderung, Frankreich, Fungibilität, Gebäudeversicherung, Geld, ..., Gesamtschuld, Gewerbeimmobilie, Gläubiger, Grundbuch, Grundbuchamt, Grundbuchrecht, Grundpfandrecht, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Gutachten, Haftung (Recht), Haftungsklausel, Heinrich Dernburg, Hypothek, Immobilie, Irland, Joachim Heinrich Campe, Julius von Staudinger, Juristische Ausbildung (Zeitschrift), Kündigung, Klaus Reischl, Klaus Tiedtke, Korrelation, Kredit, Kreditereignis, Kreditgeber, Kredithandel, Kreditinstitut, Kreditwürdigkeitsprüfung, Kreditwesengesetz, Löschung (Register), Löschungsbewilligung, Legaldefinition, Liquidität, Marktwert (Immobilie), Mietvertrag (Deutschland), Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mortgage (England und Wales), Notar, Objektfinanzierung, Pachtvertrag (Deutschland), Pfandbriefgesetz, Projektfinanzierung, Rang (Sachenrecht), Rangordnung (Grundbuch Deutschland), Römisches Recht, Realsicherheit, Rechtsinstitut, Rechtsordnung, Rechtsprechung, Rechtsrisiko, Reinhold Johow, Rentenschuld, Risikobegrenzungsgesetz, Risikoposition, Rupert Scholz, Sache (Recht), Sachenrecht, Sachenrecht (Deutschland), Sachverständiger, Schadenversicherung, Schenkung, Schuldanerkenntnis, Schuldendienstdeckungsgrad, Schuldenkennzahl, Schuldner, Schweiz, Sicherheitenbewertung, Sicherungsgrundschuld, Sicherungsvertrag, Sollzins, Solvabilitätsverordnung, Teileigentum, Tier, Tilgung (Geldverkehr), Unwirksamkeit, Verbraucher, Verbraucherdarlehensvertrag, Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung), Verwertung, Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungstitel (Deutschland), Vordruck, Wertpapier, Wirksamkeit (Recht), Wohnimmobilie, Wohnungseigentum (Deutschland), Zahlung, Zivilgesetzbuch, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zubehör, Zwangsversteigerung (Deutschland), Zwangsverwaltung, Zwangsvollstreckungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland). Erweitern Sie Index (95 mehr) »

Abstraktionsprinzip

Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.

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Abteilung (Grundbuch)

Als Abteilungen werden im deutschen Grundbuchrecht die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, die dessen Gliederung dienen.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt: AGB) sind alle für eine Vielzahl von Fällen vorformulierten Vertragsbedingungen, die vom Verwender aufgrund einseitigen Verlangens gegenüber dem Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages gestellt werden, im Einzelnen also nicht ausgehandelt sind (Abs. 1 BGB).

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditinstitute sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Grundlage der Geschäftsverbindung zwischen einem Kreditinstitut und seinen Kunden bilden (so genannter allgemeiner Bankvertrag).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Bankenaufsicht

Als Bankenaufsicht werden Aufsichtsbehörden bezeichnet, die im Rahmen der staatlichen Finanzmarktaufsicht die Tätigkeit von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten und die Finanzmärkte überwachen.

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Bankgebühr

Bankgebühren ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für alle Entgelte, die von Kreditinstituten für besondere Dienstleistungen von ihren Kunden erhoben werden.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.

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Beleihungsgrenze

Unter Beleihungsgrenze (auch Beleihungssatz) versteht man im Bankwesen einen bestimmten Prozentsatz des Beleihungswerts von Kreditsicherheiten, bis zu dem Kreditinstitute maximal Kredit gewähren dürfen.

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Beleihungsobjekt

Beleihungsobjekt (in der Schweiz: Belehnungsobjekt) ist im Bankwesen allgemein jede Sachsicherheit und speziell eine Immobilie, die als Kreditsicherheit für einen Kredit dient.

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Beleihungswert

Der Beleihungswert repräsentiert im Bankwesen den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt.

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Bestand (Recht)

Bestand bezeichnet alleine oder als führender Wortbestandteil verschiedene rechtliche Begriffe.

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Bestandteil

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.

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Bestellung

Bestellung (oft abgekürzt PO) ist in der Wirtschaft der bindende Auftrag eines Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Bewilligung (Grundbuch)

Unter einer Bewilligung (eigentlich Eintragungsbewilligung) versteht man im deutschen Grundbuchrecht die vor der Eintragung im Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen.

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Blankodarlehen

Als Blankodarlehen (oder Blankokredit; ital. bianco „weiß“; engl. uncovered loan oder unsecured loan) bezeichnet man im Bankwesen Kredite, die ohne Stellung von bewertbaren Kreditsicherheiten von Kreditinstituten den Kreditnehmern gewährt werden.

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Bonität

Bonität (von, „Vermögen“, hieraus „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Personen, Unternehmen oder Staaten mit ihren Untergliederungen), die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Bonität), und der Wille, diese zurückzuzahlen (Zahlungswilligkeit).

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Buchwert

Buchwert ist im Rechnungswesen der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag in der Bilanz aktiviert oder als Kapitalposition passiviert ist.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.

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Code civil

Erstausgabe des Code civil von 1804, erste Seite Der Code civil (Abkürzung CC oder C. civ.) regelt das französische Zivilrecht.

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Darlehen (Deutschland)

Darlehen (ugs. auch Kredit, alternative Schreibweise Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Kreditgeber (oder Darlehensgeber) einem Kreditnehmer (oder Darlehensnehmer) Geld (Banknoten, Münzen, Buchgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) zum Eigentum überträgt und der Darlehensnehmer verpflichtet ist, nach Zeitablauf oder Kündigung Sachen gleicher Art, Güte und Menge an den Darlehensgeber zurückzugewähren.

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Dinglicher Zins

Dingliche Zinsen sind Bestandteil des Eintrags einer Grundschuld, in Abteilung III des Grundbuches neben dem Grundschuldbetrag.

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Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Due-Diligence-Prüfung

Eine Due-Diligence-Prüfung, entsprechend dem englischen Rechts- und Geschäftsjargon oft verkürzt zu Due Diligence (DD), ist der Anglizismus für eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Unternehmenskauf, Erwerb von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien sowie bei einem Börsengang erfolgt.

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Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

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Eigenmittel (Kreditinstitut)

Als Eigenmittel wird im Bankwesen und in der Bankbetriebslehre das Eigenkapital der Kreditinstitute bezeichnet.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Einmalvalutierungserklärung

Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).

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Erbschaft

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergehen.

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Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR;, EEE;, EEA) ist als Wirtschaftsraum eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

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Finanzierung

Finanzierung ist in der Finanzwirtschaft die Versorgung eines Wirtschaftssubjekts mit Kapital, damit es seine Ziele verfolgen kann.

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Finnland

Finnland, amtlich Republik Finnland (finnisch Suomen tasavalta, schwedisch Republiken Finland), ist eine parlamentarische Republik in Nordeuropa, seit 1995 Mitglied der Europäischen Union und seit April 2023 Mitglied der NATO.

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Forderung

Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruchs verstanden.

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Frankreich

Frankreich (französisch, amtlich la République française) ist ein demokratischer, interkontinentaler Einheitsstaat in Westeuropa mit Überseegebieten.

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Fungibilität

Fungibilität („vertretbar“; auch: Vertretbarkeit) ist die Eigenschaft von Gütern, nach Maßeinheit, Zahl oder Gewicht bestimmbar und deshalb innerhalb derselben Gattung durch andere Stücke gleicher Art, Menge und Güte austauschbar zu sein.

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Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der im Versicherungsvertrag bezeichneten festen Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen.

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Geld

200-Euro-Banknote Deutsches Geld vor der 1923er Währungsreform:50-Pfennig-Stück Geld sind die in einer Gesellschaft allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Gewerbeimmobilie

Gewerbeimmobilien sind Immobilien, die ganz oder überwiegend gewerblichen, gewerblich-selbständigen oder freiberuflich-selbständigen Zwecken dienen.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.

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Grundbuchrecht

Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Gutachten

Ein Gutachten oder eine Expertise ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Haftungsklausel

Eine Haftungsklausel (auch Freizeichnungsklausel oder Haftungsausschluss) ist eine vertragliche Haftungsbeschränkung, also eine Klausel, welche die Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen – etwa die Mängelhaftung – begrenzt oder sogar ausschließt.

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Heinrich Dernburg

Heinrich Dernburg Heinrich Dernburg, (* 3. März 1829 in Mainz; † 23. November 1907 in Charlottenburg), war ein deutscher Jurist, Kronsyndikus, Politiker und ein bedeutender Vertreter der Pandektenwissenschaft.

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Hypothek

Eine Hypothek („Unterpfand“) ist ein Grundpfandrecht, das als Belastung auf einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht als Kreditsicherheit für ein Darlehen oder als Sicherung für eine sonstige Forderung dient.

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Immobilie

Eine Immobilie (‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).

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Irland

Irland (amtlicher deutscher Name) ist ein Inselstaat in Westeuropa.

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Joachim Heinrich Campe

Joachim Heinrich Campe Joachim Heinrich Campe (* 29. Juni 1746 in Deensen; † 22. Oktober 1818 in Braunschweig) war ein deutscher Schriftsteller, Sprachforscher, Pädagoge und Verleger zur Zeit der Aufklärung.

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Julius von Staudinger

Julius Staudinger, ab 1885 Ritter von Staudinger, (* 28. Januar 1836 in Schwabach; † 1. Januar 1902 in München) war ein deutscher Jurist.

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Juristische Ausbildung (Zeitschrift)

Die Juristische Ausbildung (abgekürzt: JURA oder Jura) ist eine juristische Ausbildungszeitschrift.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Klaus Reischl

Klaus Reischl (* 22. November 1966 in Deggendorf) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Rechtsanwalt.

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Klaus Tiedtke

Klaus Tiedtke (* 7. März 1940 in Bärwalde Ostpreußen) ist ein deutscher em.

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Korrelation

Eine Korrelation (mittellat. correlatio für „Wechselbeziehung“) beschreibt eine Beziehung zwischen zwei oder mehreren Merkmalen, Zuständen oder Funktionen.

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Kredit

Unter Kredit (abgeleitet von, „glauben, vertrauen“ und, „das auf Treu und Glauben Anvertraute“; oder.

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Kreditereignis

Ein Kreditereignis beschreibt speziell im Kreditderivatehandel ein bestimmtes Ereignis, durch dessen Eintritt eine Zahlungspflicht des Sicherungsgebers ausgelöst wird.

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Kreditgeber

Der Kreditgeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Kredit an den Kreditnehmer gewährt.

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Kredithandel

Kredithandel ist im Kreditwesen der im Rahmen des Eigenhandels betriebene Handel von einzelnen Bankkrediten oder ganzen Kreditportfolios („Pakete“) zwischen Kreditinstituten oder Finanzunternehmen (Finanzinvestoren, Zweckgesellschaften, Inkassounternehmen) sowie der Handel mit Kreditrisiken als Underlying bei Kreditderivaten.

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Kreditinstitut

Kreditinstitute (oder Geldinstitute, Finanzinstitute) sind Unternehmen, deren Betriebszweck darin besteht, gewerbsmäßig Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu betreiben.

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Kreditwürdigkeitsprüfung

Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Kreditinstituten die erstmalige und laufende Überwachung der Bonität eines Kreditnehmers.

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Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz (KWG) ist ein Gesetz in Deutschland, dessen Gesetzeszweck in der Marktregulierung und Marktordnung des Kreditwesens besteht.

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Löschung (Register)

Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll.

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Löschungsbewilligung

Als Löschungsbewilligung wird im Grundbuchwesen allgemein die Zustimmung zur Löschung eines Grundbuchrechts durch den von der Löschung Betroffenen bezeichnet.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Liquidität

Liquidität („flüssig“) ist in der Wirtschaft die Fähigkeit von Wirtschaftssubjekten, jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen aus Schulden uneingeschränkt nachkommen zu können oder die Eigenschaft von Wirtschaftsobjekten, jederzeit liquidierbar zu sein.

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Marktwert (Immobilie)

Der Marktwert ist der aktuelle Wert von Immobilien auf dem Immobilienmarkt.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Mortgage (England und Wales)

Das Mortgage (aus, „Ewigsatzung“, wörtlich „totes Pfand“) ist im englischen Sachenrecht eine akzessorische, hypothekarische Realsicherheit, die ein besitzloses Fahrnis- oder Grundpfandrecht an Sicherungsgut (sog. Pfandobjekt) belastet.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Objektfinanzierung

Objektfinanzierung ist im Bankwesen eine Form der Spezialfinanzierung von Gegenständen, bei der die Rückzahlung der Kreditforderung von den Cashflows aus den finanzierten und an den Kreditgeber sicherungsübereigneten, verpfändeten oder abgetretenen Objekten abhängt.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Pfandbriefgesetz

Das Pfandbriefgesetz (PfandBG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen der Emission von Pfandbriefen regelt.

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Projektfinanzierung

Als Projektfinanzierung wird im Finanzwesen die strukturierte Finanzierung eines Projektes bezeichnet, das wirtschaftlich und meistens auch rechtlich von einer selbständigen Projektgesellschaft durchgeführt wird.

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Rang (Sachenrecht)

Unter einem Rang versteht man im Sachenrecht die Position, die einem beschränkten dinglichen Recht im Vergleich zu anderen Rechten zukommt.

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Rangordnung (Grundbuch Deutschland)

Rangordnung (Deutschland) ist im Grundbuchrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Realsicherheit

Realsicherheit (oder Sachsicherheit) ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der ein oder mehrere Sicherungsgeber dem Kreditgeber eines oder mehrere dingliche Rechte einräumen.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtsrisiko

Das Rechtsrisiko besteht in der Gefahr, die einem Rechtssubjekt beim Abschluss eines Vertrages ein Schaden oder wirtschaftlicher Verlust durch fehlerhafte Anwendung von Gesetzen entsteht.

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Reinhold Johow

Johow in der Kommission für das BGB, 2. Reihe von unten, rechts (Stich von Hermann Scherenberg, 1875) Reinhold Heinrich Sigismund Johow (* 30. Mai 1823 in Berlin; † 12. Januar 1904 ebenda) war ein deutscher Jurist, der maßgeblich an der Entstehung bedeutender Gesetze mitwirkte.

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Rentenschuld

Die Rentenschuld ist eine Belastung des Grundstücks in der Form, dass zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist (Rente).

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Risikobegrenzungsgesetz

Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen regelt.

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Risikoposition

Risikoposition sind im Bankwesen sämtliche Aktivposten (Vermögenswerte) und außerbilanzielle Bilanzpositionen, die mit Eigenmitteln zu unterlegen sind.

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Rupert Scholz

Rupert Scholz (1988) Rupert Scholz (* 23. Mai 1937 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (CDU) und Staatsrechtler.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Sachenrecht

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet, mit dem die Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Sachverständiger

Ein Sachverständiger oder Gutachter ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet.

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Schadenversicherung

Die Schadenversicherung (auch: Schadensversicherung) ist ein Versicherungsvertrag, durch den der Versicherer verpflichtet wird, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Vermögensschaden des Versicherungsnehmers zu ersetzen (Abs. 1 Satz 1 VVG).

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Schenkung

Die Schenkung ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt (Abs. 1 BGB).

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Schuldanerkenntnis

Das Schuldanerkenntnis (oder Schuldversprechen) ist im Schuldrecht ein Anerkenntnis mittels Vertrag durch den Schuldner gegenüber seinem Gläubiger, womit er losgelöst vom zugrundeliegenden Kausalgeschäft mit einem hiervon selbständigen Haftungsgrund seine Schuld bekräftigt.

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Schuldendienstdeckungsgrad

Der Schuldendienstdeckungsgrad oder auch Kapitaldienstdeckungsgrad (DSCR) ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, bei der je nach Art des Schuldners den Kreditzinsen und der Tilgung bestimmte Einnahmen gegenübergestellt werden.

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Schuldenkennzahl

Als Schuldenkennzahl werden eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bezeichnet, die Indikatoren für die Tragfähigkeit von Schulden bilden.

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Schuldner

Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.

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Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

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Sicherheitenbewertung

Sicherheitenbewertung ist allgemein im Finanzwesen und speziell im Bankwesen die erstmalige und permanente Wertermittlung des Wertes von Kreditsicherheiten während der Laufzeit eines Kredits.

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Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

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Sicherungsvertrag

Der Sicherungsvertrag (auch: Sicherungsabrede oder Zweckerklärung) ist im Kreditwesen eine Vereinbarung in Kreditverträgen über den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten.

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Sollzins

Sollzinsen sind eine Art des Kreditzinses, der von Kreditinstituten gemäß den Kreditbedingungen für die Inanspruchnahme von Krediten dem Kreditnehmer berechnet wird.

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Solvabilitätsverordnung

Die Solvabilitätsverordnung (Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen; SolvV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14.

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Teileigentum

Teileigentum ist im Wohnungseigentumsrecht das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört.

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Tier

Verschiedene Tiere Tiere sind vielzellige Lebensformen, die eine Form des heterotrophen Stoff- und Energiewechsels betreiben, somit in der Ernährung auf Körpersubstanz oder Stoffwechselprodukte anderer Organismen angewiesen und keine Pilze sind.

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Tilgung (Geldverkehr)

Tilgung nennt man im Finanzwesen die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Schulden.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verbraucherdarlehensvertrag

Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw.

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Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)

Die Kapitaladäquanzverordnung mit der Bezeichnung Verordnung (EU) Nr.

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Verwertung

Als Verwertung wird die Veräußerung von Gegenständen, auch immaterieller Art, bezeichnet, um daraus einen finanziellen Erlös zu erzielen.

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Vollstreckungsabwehrklage

Mittels der Vollstreckungsabwehrklage gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) – vor Einfügung der amtlichen Überschrift in ZPO teilweise auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet – kann der Vollstreckungsschuldner in der Zwangsvollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen und Einreden gegen den titulierten Anspruch und damit gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung geltend machen.

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Vollstreckungstitel (Deutschland)

Ein Vollstreckungstitel ist in der Bundesrepublik Deutschland eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die einen vollstreckbaren Inhalt hat.

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Vordruck

Trümmerbeseitigung, Fortlaufend nummerierter Vordruck von August 1946, Verlag Th. Schäfer Der Vordruck ist in Wirtschaft und Verwaltung ein Schriftstück, das als Druckerzeugnis oder Datei bereits wesentliche Merkmale einer Rechtshandlung vorgibt, aber zur Rechtswirksamkeit noch durch individuelle Beschriftung vervollständigt werden muss.

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Wirksamkeit (Recht)

Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.

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Wohnimmobilie

Wohnimmobilie ist eine Immobilie, die ganz oder überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird.

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Wohnungseigentum (Deutschland)

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zubehör

Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.

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Zwangsversteigerung (Deutschland)

Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in Zivilprozessordnung).

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Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung (selten: Sequestrierung) ist ein Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen von Gläubigern gegenüber dem Schuldner.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)

Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der zwangsweisen Durchsetzung oder Sicherung eines privaten, zivilrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers gegen seinen Schuldner.

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Leitet hier um:

Briefgrundschuld, Buchgrundschuld, Gesamtgrundschuld, Globalbelastung, Globalgrundschuld, Grundschuldbestellung, Inhabergrundschuld.

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