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Vormerkung

Index Vormerkung

Eintragung einer Vormerkung für zwei Käufer im Grundbuch (Auszug aus dem elektronisch geführten baden-württembergischen Grundbuch) Eine Vormerkung ist im Grundbuchrecht die dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, grundstücksgleichen Recht oder an einem Grundstücksrecht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts.

109 Beziehungen: Abteilung (Grundbuch), Abtretung (Deutschland), Akzessorietät, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Analogie (Recht), Andreas Wacke, Anfechtung, Anspruch (Recht), Antragsrecht, Archiv für die civilistische Praxis, Auflassung, Übereignung, Übertragbarkeit, Baugesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Berliner Zeitung, Berthold Kupisch, Beurkundung, Bewilligung (Grundbuch), Bundeskanzleramt (Österreich), Codex Theresianus, Deutsche Notar-Zeitschrift, Dienstbarkeit, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Dingliche Einigung, Dingliches Recht, Dingliches Recht (Deutschland), Eigentümergrundschuld, Einrede des nicht erfüllten Vertrags, Eintragung, Enteignung, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Erfüllung (Recht), Eugen Fuchs (Jurist), Form (Recht), Gerhard Lüke, Grundbuch, Grundbuchamt, Grundbuchordnung, Grundbuchrecht, Grundpfandrecht, Grundschuld, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Grundstückskaufvertrag, Guter Glaube, Heinrich Honsell, Heinz Rey, Humboldt-Universität zu Berlin, ..., Hypothek (Deutschland), Inhalt, Insolvenz, Insolvenzverwalter, Jürgen F. Baur, Johannes Hager (Jurist), Juristenzeitung, Juristische Schulung, Kaufpreis, Konstitutiv, Kurt Tucholsky, Löschung (Register), Legaldefinition, Liegenschaft, Materielles Recht, Minus (Recht), Mohr Siebeck Verlag, Neue Juristische Wochenschrift, Notar, Obligationenrecht (Schweiz), Offene Vermögensfragen, Paragraf, Partikularrecht, Rainer Schröder (Jurist), Rang (Sachenrecht), Römisches Recht, Rücktritt (Zivilrecht), Recht, Rechtsbegriff, Rechtsfolge, Rechtsgebiet, Rechtshandlung, Rechtsinhaber, Rechtsinstitut, Rechtsordnung, Rechtssicherheit, Rechtswissenschaft, Reservierung, Sachenrecht (Deutschland), Schaumburger Nachrichten, Schuldrecht (Deutschland), Schuldverhältnis, Sicherungsgrundschuld, Sui generis, Sven Erik Wunner, Trennungsprinzip (Zivilrecht), Unmöglichkeit (BGB), Verfügung, Verfügungsbefugnis, Verfügungsgeschäft, Verkäufer, Vermessung, Verpflichtungsgeschäft, Von Amts wegen, Vorkaufsrecht, Vorleistung (Recht), Zivilgesetzbuch, Zwangshypothek, Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (59 mehr) »

Abteilung (Grundbuch)

Als Abteilungen werden im deutschen Grundbuchrecht die verschiedenen, in sich abgeschlossenen Abschnitte eines Grundbuchblattes bezeichnet, die dessen Gliederung dienen.

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Abtretung (Deutschland)

Abtretung (auch Zession von) bedeutet im deutschen Zivilrecht nach der Legaldefinition des Satz 1 BGB die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar).

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Akzessorietät

Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Andreas Wacke

Andreas Wacke (* 28. April 1936 in Breslau) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

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Antragsrecht

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung.

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Archiv für die civilistische Praxis

Das Archiv für die civilistische Praxis (abgekürzt AcP) ist eine juristische Fachzeitschrift über das deutsche Privatrecht.

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Auflassung

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Übertragbarkeit

Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.

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Baugesetzbuch

Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Berliner Zeitung

Logo seit 2008 Die Berliner Zeitung ist eine 1945 gegründete Tageszeitung aus Berlin.

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Berthold Kupisch

Berthold Kupisch (* 3. Januar 1932 in Gelsenkirchen; † 30. Dezember 2015) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Bewilligung (Grundbuch)

Unter einer Bewilligung (eigentlich Eintragungsbewilligung) versteht man im deutschen Grundbuchrecht die vor der Eintragung im Grundbuch ausgesprochene Einwilligung des von dieser Eintragung Betroffenen.

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Bundeskanzleramt (Österreich)

Das Bundeskanzleramt (BKA), in der politischen Publizistik gelegentlich nur der Ballhausplatz genannt, ist das vom Bundeskanzler der Republik Österreich geleitete Bundesministerium.

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Codex Theresianus

Der Codex Theresianus ist ein Vorläufer des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

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Deutsche Notar-Zeitschrift

Die Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ) ist eine monatliche juristische Fachzeitschrift aus dem Verlag C.H.Beck.

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Dienstbarkeit

Die Dienstbarkeit (in Österreich und der Schweiz auch Servitut) ist im Sachenrecht ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

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Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld für den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.

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Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Die Einrede des nichterfüllten Vertrages (exceptio non adimpleti contractus) ist im deutschen Schuldrecht eine Einrede, durch die eine selbst nicht vorleistungspflichtige Vertragspartei eines gegenseitigen Vertrags die ihr obliegende Leistung bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Gegenleistung verweigern darf.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Enteignung

Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung.

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Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

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Erfüllung (Recht)

Die Erfüllung (lat. solutio.

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Eugen Fuchs (Jurist)

Eugen Fuchs (* 6. Februar 1856 in Koschentin, Oberschlesien; † 22. Dezember 1923 in Berlin) war ein deutscher Rechtsanwalt.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Gerhard Lüke

Gerhard Lüke (* 21. Februar 1927 in Hildesheim; † 28. April 2014 in Saarbrücken) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität des Saarlandes.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt ist im deutschen Recht ein Registergericht, das mit der Führung des Grundbuchs betraut ist.

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Grundbuchordnung

Die Grundbuchordnung (amtliche Abkürzung: GBO) ist ein deutsches Gesetz des Grundbuchrechts, die zusammen mit der Grundbuchverfügung (GBV) das Verfahren bei Eintragungen in das Grundbuch als formelles Recht regelt.

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Grundbuchrecht

Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundschuld

Die Grundschuld ist nach deutschem Sachenrecht das dingliche Recht, aus einem Grundstück oder einem grundstücksgleichen Recht (beispielsweise einem Wohnungseigentum oder einem Erbbaurecht) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein Kaufvertrag, der den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Erbbaurechten zum Inhalt hat.

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Guter Glaube

Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.

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Heinrich Honsell

Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Heinz Rey

Heinz Rey (* 11. April 1943 in Baden AG; heimatberechtigt in Aristau) ist ein Schweizer Rechtswissenschafter und emeritierter Professor für Privatrecht.

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Humboldt-Universität zu Berlin

Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin im Palais des Prinzen Heinrich Die Humboldt-Universität zu Berlin, kurz HU Berlin, wurde 1809 vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. als Universität zu Berlin gegründet und nahm im Jahr 1810 den Lehrbetrieb auf.

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Hypothek (Deutschland)

Eine Hypothek ist nach deutschem Sachenrecht ein Grundpfandrecht, das als Kreditsicherheit zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredites dient und auf Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten lastet.

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Inhalt

Ein Inhalt ist etwas, das sich entweder in einem füllbaren Behältnis befindet oder von einer Form umschlossen bzw.

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Insolvenz

Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

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Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung in Deutschland und Österreich sowie im schweizerischen Recht Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter, veraltet Kontradiktor) wird bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht ernannt und von diesem Gericht beaufsichtigt.

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Jürgen F. Baur

Jürgen Fritz Baur (* 12. September 1937 in Tübingen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und ehemaliger Hochschullehrer.

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Johannes Hager (Jurist)

Johannes Hager (* 9. Juli 1951 in München) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

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Juristenzeitung

Die Juristenzeitung (JZ) (Eigenschreibweise JuristenZeitung) ist eine juristische Fachzeitschrift.

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Juristische Schulung

Die Juristische Schulung (JuS) ist eine Fachzeitschrift, die seit 1961 monatlich im Verlag C. H. Beck erscheint.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Konstitutiv

Das Adjektiv konstitutiv (aus, „grundlegend“, „tragend“, „begründend“) beschreibt allgemein eine Voraussetzung, eine Eigenschaft oder ein Merkmal, welche für die Definition, das Erscheinungsbild oder den Erfolg einer Person oder einer Sache maßgeblich sind und deshalb nicht fortgelassen werden kann.

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Kurt Tucholsky

80px Kurt Tucholsky (* 9. Januar 1890 in Berlin; † 21. Dezember 1935 in Göteborg) war ein deutscher Schriftsteller, der zu den bedeutendsten Publizisten der Weimarer Republik zählte.

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Löschung (Register)

Löschung ist der Rechtsbegriff für die in amtlichen Registern vorgenommene Aufhebung einer bestehenden Eintragung, weil die betroffene Eintragung für die Zukunft nicht mehr rechtswirksam sein soll.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Liegenschaft

Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von ihrer Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen.

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Materielles Recht

Als materielles Recht (auch sachliches Recht, substanzielles Recht) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalt, Entstehung, Veränderung, Übertragung und das Erlöschen von Rechten regeln.

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Minus (Recht)

Das Minus soll in der Rechtsdogmatik zwischen den tatsächlichen Rechtsverhältnissen und dem idealen Rechtszustand unterscheiden helfen.

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Mohr Siebeck Verlag

Der Mohr Siebeck Verlag ist ein Wissenschaftsverlag mit Sitz in Tübingen.

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Neue Juristische Wochenschrift

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die auflagenstärkste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Obligationenrecht (Schweiz)

Das Schweizerische Obligationenrecht, kurz OR, ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), hat aber eine eigene Artikel-Nummerierung erhalten und ist im Umfang länger als die anderen vier Teile zusammen.

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Offene Vermögensfragen

Als offene Vermögensfragen bezeichnete man die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) während der deutschen Teilung ungelösten Fragen, wie die Überführung von Vermögenswerten in Volkseigentum, aber auch Vermögensverluste von Verfolgten des NS-Regimes auf dem Gebiet der DDR wiedergutzumachen sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen war.

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Paragraf

Das Paragrafzeichen Der Paragraf oder Paragraph (über spätlateinisch paragraphus von „das Danebengeschriebene“) dient zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum, wie bei Gesetzen, Verträgen oder Lehrbüchern.

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Partikularrecht

Als Partikularrecht oder partielles Recht (iura particularia, im römischen Recht: ius proprium) wird das in einem bestimmten räumlich und sachlich beschränkten Bereich geltende (heimische) Recht (ius patriae) bezeichnet.

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Rainer Schröder (Jurist)

Das Grab von Rainer Schröder auf dem Friedhof Dahlem in Berlin. Rainer Schröder (* 22. November 1947 in Essen; † 17. Januar 2016 in Potsdam) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Rang (Sachenrecht)

Unter einem Rang versteht man im Sachenrecht die Position, die einem beschränkten dinglichen Recht im Vergleich zu anderen Rechten zukommt.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Recht

Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln, die von der Gemeinschaft gewährleistet werden.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtsfolge

Als Rechtsfolge wird die rechtliche Konsequenz bezeichnet, die durch das Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer gesetzlichen Regelung begründet wird.

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Rechtsgebiet

Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht.

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Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

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Rechtsinhaber

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

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Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

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Rechtsordnung

Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.

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Rechtssicherheit

Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Reservierung

Gebührenfreie Platzreservierung in der Bahn 1987 Unter einer Reservierung (in Schweizer Hochdeutsch Reservation) versteht man im Dienstleistungssektor die rechtsverbindliche Vormerkung zu Gunsten eines Wirtschaftssubjekts für dessen Nutzung einer Dienstleistung zu einem bestimmten künftigen Termin oder Zeitraum, sodass diese während der fraglichen Zeit möglicherweise nicht mehr für andere Wirtschaftssubjekte zur Verfügung steht.

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Sachenrecht (Deutschland)

Das Sachenrecht bezeichnet ein Rechtsgebiet des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das die Rechtsverhältnisse von Rechtssubjekten zu Sachen im Sinne des BGB und vereinzelt auch zu Rechten regelt.

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Schaumburger Nachrichten

Die Schaumburger Nachrichten sind eine Lokalzeitung im Landkreis Schaumburg.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld ist im Bankwesen eine Grundschuld, die als Kreditsicherheit für einen Bankkredit dient.

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Sui generis

Sui generis (lat.: eigener Art) ist ein Fachausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung oder Ordnung, eigenen Geschlechts“ oder „einzigartig in seinen Charakteristika“.

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Sven Erik Wunner

Grab in Wilster (Foto: 2019) Sven Erik Wunner (* 19. Januar 1932 in Kropp, Kreis Schleswig; † 13. Januar 2013 In: Kieler Nachrichten. Abgerufen am 31. Januar 2013) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

Trennungsprinzip im Zivilrecht Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft verschiedener europäischer Rechtsordnungen, auch des deutschen BGB.

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Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Verfügungsbefugnis

Die Verfügungsbefugnis (Verfügungsmacht, Verfügungsberechtigung) ist die rechtliche Macht, über einen Gegenstand Verfügungen treffen zu können.

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Verfügungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das eine Verfügung zum Inhalt hat.

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Verkäufer

Verkäuferinnen in einem Feinkostgeschäft Verkäufer an seinem Kakteenstand Verkäufer (gelegentlich auch Detailhandelsfachleute genannt) sind Fachkräfte, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie der Akquisition von Kunden betraut sind und je nach dem Grad ihrer Spezialisierung und handelsrechtlichen Stellung verschiedene Berufsbezeichnungen besitzen.

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Vermessung

Kantons Zürich seit 1912, Brütten, Schweiz Feldbuchrahmen – Hilfsmittel für Vermesser Vermessung wird einerseits als Synonym für Geodäsie, andererseits für das Messen bestimmter Größen benutzt, insbesondere die Erfassung des tatsächlichen und rechtlichen Bestandes von Teilen der Erdoberfläche.

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Verpflichtungsgeschäft

Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft.

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Von Amts wegen

Der Ausdruck von Amts wegen, abgekürzt v. A. w., oder ex officio, abgekürzt e. o., bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder Verfahrenshandlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.

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Vorkaufsrecht

Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Verkäufer als Käufer eintreten zu dürfen.

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Vorleistung (Recht)

Unter Vorleistung versteht man bei gegenseitigen Verträgen die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, eine Leistung vor der vertraglich vorgesehenen Gegenleistung zu bewirken.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zwangshypothek

Die Zwangshypothek (auch: Zwangssicherungshypothek) ist im Grundstücksrecht eine Sicherungshypothek, die per Gesetz oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Antrag eines Gläubigers von Amts wegen in das Grundbuch des Schuldners eingetragen wird.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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Leitet hier um:

Auflassungsvormerkung, Eigentumsübertragungsvormerkung.

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