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30 Beziehungen: Aktiengesellschaft (Österreich), Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, Öffentlicher Glaube, Bauausführung, Baumeister, Baustatik, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Christoph M. Achammer, Firma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich), Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich), Gesellschafter, Gewerbe, Gewerbeordnung 1994, Hochbau, Ingenieurbüro, Kommanditgesellschaft (Österreich), Leitender Angestellter, Liste der Fachgebiete von Ziviltechnikern, Namensaktie, Natürliche Person, Offene Gesellschaft (Österreich), Rechtsform, Rechtsinformationssystem des Bundes, Standesregeln, Tiefbau, Unternehmensgesetzbuch, Urkunde, Zivilprozessordnung (Österreich), Ziviltechniker.
Aktiengesellschaft (Österreich)
Die Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG) ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei Formen der Kapitalgesellschaft.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Aktiengesellschaft (Österreich)
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) regelt das Verfahren so gut wie aller Verwaltungsbehörden in Österreich.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
Öffentlicher Glaube
Beim öffentlichen Glauben handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung eines Rechtssubjekts über die tatsächlich bestehende Rechtslage.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Öffentlicher Glaube
Bauausführung
Flughafen Wien (Skylink-Terminal) Aufbau eines vorgefertigten Hauses Der Begriff Bauausführung bezeichnet die Phase der Herstellung eines Bauwerks mit Hilfe der Bautechnik.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Bauausführung
Baumeister
Der Begriff Baumeister bezeichnet höhere leitende Personen in der Bauplanung, -ausführung und -überwachung.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Baumeister
Baustatik
Abfangung einer Dachstütze im Bahnhof Breda, Niederlande – derartige Konstruktionen müssen baustatisch nachgewiesen werden Statisch irrelevante Konstruktion, die nur Eigengewicht sowie vernachlässigbare Wind- und Schneelasten zu tragen hat. Ein Nachweis ist auch für derartige funktionslose Bauelemente erforderlich Versagen einer nichttragenden Wand unter einer Spannbetondecke, auch für solche leichten Trennwände werden Fundamente benötigt.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Baustatik
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Die zwischen 2009 und 2014 als Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (kurz BMWFJ oder Wirtschaftsministerium und Familienministerium) bezeichnete österreichische Verwaltungseinrichtung des Bundes war vor allem zuständig für Wirtschaftspolitik, Gewerbe und Industrie sowie Familienpolitik und Angelegenheiten der Jugend.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Christoph M. Achammer
Christoph M. Achammer (2010) Christoph M. Achammer (* 21. Februar 1957 in Innsbruck) ist ein österreichischer Architekt und Universitätsprofessor an der Technischen Universität Wien (TU Wien).
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Christoph M. Achammer
Firma
Eine Firma (abgekürzt: Fa.; von ‚beglaubigen‘, ‚befestigen‘) ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift leistet (Abs. 1 HGB).
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Firma
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)
Die österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt meist GmbH, früher auch oft GesmbH bzw. Ges.m.b.H.) ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Österreich)
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)
An einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligen sich zwei oder mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften, sie ist eine Personengesellschaft.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (Österreich)
Gesellschafter
Ein Gesellschafter ist eine natürliche Person oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die als Mitglied an der Gründung einer Gesellschaft teilnimmt oder später in eine bestehende Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag oder kraft Gesetzes eintritt.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Gesellschafter
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Gewerbe
Gewerbeordnung 1994
Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) ist ein österreichisches Gesetz, das die selbständig ausgeübten Gewerbe, den Zugang zu diesen und deren Ausübung regelt.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Gewerbeordnung 1994
Hochbau
Peek & Cloppenburg in Köln des Architekten Renzo Piano, fertiggestellt 2005 Der Hochbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die mehrheitlich oberhalb der Geländelinie liegen (z. B. Gebäude wie Wohnhäuser oder Türme).
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Hochbau
Ingenieurbüro
Ein Ingenieurbüro oder Technisches Büro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das auf Planung, Consulting, Projektmanagement oder Projektrealisierung im technischen/ingenieurwissenschaftlichen Bereich spezialisiert ist.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Ingenieurbüro
Kommanditgesellschaft (Österreich)
Eine Kommanditgesellschaft (KG) nach österreichischem Recht ist eine Personengesellschaft, in der sich zwei oder mehr natürliche Personen oder juristische Personen zu einem beliebigen erlaubten Zweck (einschließlich freiberuflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit) unter einer gemeinsamen Firma zusammengeschlossen haben, wobei mindestens ein Gesellschafter ein Kommanditist und ein weiterer Komplementär ist.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Kommanditgesellschaft (Österreich)
Leitender Angestellter
Der leitende Angestellte ist ein Angestellter in Unternehmen, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsaufgaben wahrnimmt.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Leitender Angestellter
Liste der Fachgebiete von Ziviltechnikern
Liste der Fachgebiete bzw.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Liste der Fachgebiete von Ziviltechnikern
Namensaktie
Namensaktie der Actien-Zucker-Fabrik Dettum vom 1. März 1872 Eine Namensaktie oder eine Namenaktie (Schweizer Hochdeutsch) ist ein Typ von Wertpapier.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Namensaktie
Natürliche Person
Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Natürliche Person
Offene Gesellschaft (Österreich)
Die offene Gesellschaft (OG) ist eine Rechtsform in Österreich und ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft, ist aber anders als diese seit 1.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Offene Gesellschaft (Österreich)
Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Rechtsform
Rechtsinformationssystem des Bundes
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS; vormals Rechtsinformationssystem der Republik Österreich) ist eine im Rahmen des e-Governments der Allgemeinheit unentgeltlich und ohne Registrierung zugängliche Online-Dokumentation (Rechtsinformationssystem) des österreichischen Rechtswesens.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Rechtsinformationssystem des Bundes
Standesregeln
Standesregeln dienen als Maßstab und Orientierung für das (standesgemäße) Verhalten von Personen, die sich einem bestimmten Stand zugehörig fühlen oder diesem gesetzlich zugeordnet werden (z. B. der Berufsstand der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker, Ingenieure, Beamte, Akademiker, Zünfte oder Gilden etc.).
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Standesregeln
Tiefbau
Tiefbauarbeiten Tiefbau ist das Teilgebiet des Bauwesens, das sich mit der Planung und Errichtung von Bauwerken befasst, die an oder unter der Erdoberfläche liegen.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Tiefbau
Unternehmensgesetzbuch
Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) behandelt in Österreich das Unternehmensrecht.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Unternehmensgesetzbuch
Urkunde
Bauurkunde mit Weihinschrift aus der Gründungskapsel Urmammas, 2112–2095 v. Chr., Vorderasiatisches Museum Berlin, VA 10945 Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Urkunde
Zivilprozessordnung (Österreich)
Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Zivilprozessordnung (Österreich)
Ziviltechniker
Ziviltechniker ist in Österreich eine Berufsbezeichnung für freiberuflich tätige, staatlich befugte und beeidete Personen.
Sehen Ziviltechnikergesellschaft und Ziviltechniker
Auch bekannt als ZT-Gesellschaft, ZT-GmbH.

