34 Beziehungen: Alterssicherung der Landwirte, Arbeitgeber, Arbeitsentgelt, Arbeitsförderungsrecht, Ausstrahlung (Sozialversicherung), Beitragsbemessungsgrenze, Bundesgesetz (Deutschland), Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutschland, Einkommen, Einstrahlung (Sozialversicherung), ELENA-Verfahren, Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, Grundsicherung, Haftung (Recht), Künstlersozialkasse, Krankenversicherung in Deutschland, Meldepflicht, Pflegeversicherung (Deutschland), Reederei, Rente wegen Todes, Schadensersatz, Sozialhilfe (Deutschland), Sozialrecht (Deutschland), Sozialversicherung, Sozialversicherungsausweis, Sozialversicherungsträger, Statusfeststellungsverfahren, Synopse, Versicherungsfremde Leistungen, Versicherungsnummer, Zinsrechnung.
Alterssicherung der Landwirte
Logo der SVLFG seit 1. Januar 2013 Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland.
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Arbeitgeber
Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.
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Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Arbeitsförderungsrecht
Das Arbeitsförderungsrecht ist ein zentraler Gegenstand der Arbeitsmarktpolitik.
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Ausstrahlung (Sozialversicherung)
Ausstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und bezeichnet den Tatbestand, dass bei einer vorübergehenden Verlagerung des Beschäftigungsortes eines Beschäftigten aus dem Inland in das Ausland weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung gelten.
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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht.
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Bundesgesetz (Deutschland)
Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.
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Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Einkommen
Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet.
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Einstrahlung (Sozialversicherung)
Die sogenannte Einstrahlung ist ein gesetzlicher Tatbestand im deutschen Sozialrecht, der die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen.
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ELENA-Verfahren
Logo des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens Mit dem ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren, auch elektronischer Einkommensnachweis; ursprünglicher Begriff JobCard) sollte in Deutschland ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.
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Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
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Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland.
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Grundsicherung
Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden pauschalierte Sozialleistungen bei Hilfebedürftigkeit zur Sicherstellung des Existenzminimums bezeichnet.
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Haftung (Recht)
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.
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Künstlersozialkasse
Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig.
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Krankenversicherung in Deutschland
Die Krankenversicherung in Deutschland bezeichnet das zweigliedrige Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
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Meldepflicht
Eine Meldepflicht ist der in der Regel durch Gesetz begründete Zwang, bestimmte Sachverhalte an Behörden (Meldestellen) des Staates zu melden.
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Pflegeversicherung (Deutschland)
Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.
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Reederei
Eine Reederei ist ein Schifffahrts­unternehmen.
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Rente wegen Todes
Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).
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Schadensersatz
Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.
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Sozialhilfe (Deutschland)
Die Sozialhilfe in Deutschland, gesetzlich geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe), ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung.
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Sozialrecht (Deutschland)
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
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Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.
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Sozialversicherungsausweis
Der Sozialversicherungsausweis (auch: Rentenversicherungsausweis) war ein Dokument, das seinen Inhaber als gesetzliches Mitglied einer Sozialversicherung bestätigte.
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Sozialversicherungsträger
Sozialversicherungsträger sind in Deutschland diejenigen Sozialleistungsträger, die Leistungen der Sozialversicherung erbringen.
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Statusfeststellungsverfahren
Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen.
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Synopse
Diff-Darstellung Vergleich zweier Versionen in Mediawiki Beispiel eines Fragments zur Darstellung von Textübereinstimmungen im VroniPlag Wiki Eine Synopse oder Synopsis, weniger gebräuchlich auch Synoptik (‚das Ganze zusammensehend‘ zu sýnopsis ‚Zusammenschau‘, ‚Übersicht‘; aus syn ‚zusammen‘ und ópsis ‚Sicht‘),Liddell-Scott-Jones: A Greek-English Lexicon. Clarendon Press, 9.
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Versicherungsfremde Leistungen
Als versicherungsfremde Leistungen, auch Fremdleistungen genannt, werden in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in der Regel solche Leistungen bezeichnet, die mit dem Zweck der jeweiligen Sozialversicherung nicht vereinbar sind und daher nicht in ihren Aufgabenbereich fallen sowie deren Gewährung keine adäquate Beitragszahlung vorausgegangen ist.
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Versicherungsnummer
Ausweis über die Versicherungsnummer, 1971, ausgegeben von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.
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Zinsrechnung
Die Zinsrechnung beschreibt ein mathematisches Verfahren zur Berechnung von Zinsen, die als Entgelt auf Kapital erhoben werden.
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