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Viertes Buch Sozialgesetzbuch

Index Viertes Buch Sozialgesetzbuch

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IV, Sozialgesetzbuch viertes Buch) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland.

34 Beziehungen: Alterssicherung der Landwirte, Arbeitgeber, Arbeitsentgelt, Arbeitsförderungsrecht, Ausstrahlung (Sozialversicherung), Beitragsbemessungsgrenze, Bundesgesetz (Deutschland), Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutschland, Einkommen, Einstrahlung (Sozialversicherung), ELENA-Verfahren, Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, Grundsicherung, Haftung (Recht), Künstlersozialkasse, Krankenversicherung in Deutschland, Meldepflicht, Pflegeversicherung (Deutschland), Reederei, Rente wegen Todes, Schadensersatz, Sozialhilfe (Deutschland), Sozialrecht (Deutschland), Sozialversicherung, Sozialversicherungsausweis, Sozialversicherungsträger, Statusfeststellungsverfahren, Synopse, Versicherungsfremde Leistungen, Versicherungsnummer, Zinsrechnung.

Alterssicherung der Landwirte

Logo der SVLFG seit 1. Januar 2013 Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland.

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Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

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Arbeitsförderungsrecht

Das Arbeitsförderungsrecht ist ein zentraler Gegenstand der Arbeitsmarktpolitik.

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Ausstrahlung (Sozialversicherung)

Ausstrahlung ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und bezeichnet den Tatbestand, dass bei einer vorübergehenden Verlagerung des Beschäftigungsortes eines Beschäftigten aus dem Inland in das Ausland weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften über Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung gelten.

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Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutsche Rentenversicherung Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein bundesweit tätiger Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Einkommen

Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet.

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Einstrahlung (Sozialversicherung)

Die sogenannte Einstrahlung ist ein gesetzlicher Tatbestand im deutschen Sozialrecht, der die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten regelt, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit voraussetzen.

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ELENA-Verfahren

Logo des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens Mit dem ELENA-Verfahren (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren, auch elektronischer Einkommensnachweis; ursprünglicher Begriff JobCard) sollte in Deutschland ursprünglich ab 2012 der Einkommensnachweis elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.

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Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag umfasst die Summe der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

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Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland.

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Grundsicherung

Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden pauschalierte Sozialleistungen bei Hilfebedürftigkeit zur Sicherstellung des Existenzminimums bezeichnet.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Künstlersozialkasse

Sitz der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig.

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Krankenversicherung in Deutschland

Die Krankenversicherung in Deutschland bezeichnet das zweigliedrige Krankenversicherungssystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

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Meldepflicht

Eine Meldepflicht ist der in der Regel durch Gesetz begründete Zwang, bestimmte Sachverhalte an Behörden (Meldestellen) des Staates zu melden.

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Pflegeversicherung (Deutschland)

Die Pflegeversicherung dient in der Bundesrepublik Deutschland zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.

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Reederei

Eine Reederei ist ein Schifffahrts­unternehmen.

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Rente wegen Todes

Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Sozialhilfe (Deutschland)

Die Sozialhilfe in Deutschland, gesetzlich geregelt im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, Sozialhilfe), ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung.

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Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden.

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Sozialversicherungsausweis

Der Sozialversicherungsausweis (auch: Rentenversicherungsausweis) war ein Dokument, das seinen Inhaber als gesetzliches Mitglied einer Sozialversicherung bestätigte.

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Sozialversicherungsträger

Sozialversicherungsträger sind in Deutschland diejenigen Sozialleistungsträger, die Leistungen der Sozialversicherung erbringen.

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Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland dient dazu, den Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder selbständig Tätige verbindlich festzustellen.

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Synopse

Diff-Darstellung Vergleich zweier Versionen in Mediawiki Beispiel eines Fragments zur Darstellung von Textübereinstimmungen im VroniPlag Wiki Eine Synopse oder Synopsis, weniger gebräuchlich auch Synoptik (‚das Ganze zusammensehend‘ zu sýnopsis ‚Zusammenschau‘, ‚Übersicht‘; aus syn ‚zusammen‘ und ópsis ‚Sicht‘),Liddell-Scott-Jones: A Greek-English Lexicon. Clarendon Press, 9.

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Versicherungsfremde Leistungen

Als versicherungsfremde Leistungen, auch Fremdleistungen genannt, werden in der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung in der Regel solche Leistungen bezeichnet, die mit dem Zweck der jeweiligen Sozialversicherung nicht vereinbar sind und daher nicht in ihren Aufgabenbereich fallen sowie deren Gewährung keine adäquate Beitragszahlung vorausgegangen ist.

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Versicherungsnummer

Ausweis über die Versicherungsnummer, 1971, ausgegeben von der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz Die Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.

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Zinsrechnung

Die Zinsrechnung beschreibt ein mathematisches Verfahren zur Berechnung von Zinsen, die als Entgelt auf Kapital erhoben werden.

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Leitet hier um:

SGB 4, SGB IV, Sgb IV.

AusgehendeEingehende
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