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Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Index Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern trat am 15. November 1994 mit dem Zusammentritt des zweiten Landtages Mecklenburg-Vorpommerns endgültig in Kraft.

25 Beziehungen: Demokratie, Geheime Wahl des Regierungschefs im Parlament, Gesetz- und Verordnungsblatt, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Grundrechte, Kollegiengebäude I (Schwerin), Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Landschaftsverband, Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Maximilian Wallerath, Mecklenburg-Vorpommern, Menschenwürde, Rechtsstaat, Republik, Schweriner Schloss, Selbstverwaltung, Sozialstaatsprinzip, Staatsrecht (Deutschland), Staatsziel, Volksbegehren (Deutschland), Volksentscheid, Volksinitiative (Deutschland), 15. November, 1994.

Demokratie

Demokratie (von Volksherrschaft) ist ein Begriff für Formen der Herrschaftsorganisation auf der Grundlage der Partizipation bzw.

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Geheime Wahl des Regierungschefs im Parlament

In Deutschland werden die Regierungschefs des Bundes und der Länder durch verdeckte Abstimmung im Parlament gewählt.

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Gesetz- und Verordnungsblatt

Die deutschen Länder verkünden ihre Gesetze und Verordnungen in Gesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Kollegiengebäude I (Schwerin)

Staatskanzlei in Schwerin, Nordseite (Schlossstraße) Rückseite des Gebäudes, Südseite (Graf-Schack-Allee) Lage der Staatskanzlei Das Kollegiengebäude I (auch: Regierungsgebäude I oder Staatskanzlei) ist ein repräsentatives, unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk in der Schweriner Altstadt.

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Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin seit 4. Juli 2017 Die Landesregierung des aufgrund des Ländereinführungsgesetzes am 3. Oktober 1990 wieder hergestellten Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

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Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Gebäude des VG Greifswald, des OVG M-V und des LVerfG M-V Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesverfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist zuständig unter anderem für Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten und die Prüfung der Vereinbarkeit von landesrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

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Landschaftsverband

Landschaftsverband bezeichnet in mehreren deutschen Bundesländern eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einen Verein mit kommunaler Beteiligung.

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Volksvertretung bzw.

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Maximilian Wallerath

Maximilian Wallerath (* 12. September 1941) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und war von 1996 bis 2007 Lehrstuhlinhaber an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.

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Mecklenburg-Vorpommern

Schlössern, Burgen und Gutshäusern im Land. Mecklenburg-Vorpommern, (Abkürzung MV) ist ein Land im Nordosten Deutschlands im Zentrum des südlichen Ostseeraumes.

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Menschenwürde

Die Menschenwürde (seltener fachsprachlich auch Menschwürde) ist nach moderner Auffassung zum einen der Wert, der allen Menschen gleichermaßen und unabhängig von ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder Status zugeschrieben wird, und zum anderen der Wert, mit dem sich der Mensch als Art über alle anderen Lebewesen und Dinge stellt.

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Rechtsstaat

Das Gesetz – zwischen Gerechtigkeit und Macht, Allegorie von Dominique Antoine Magaud (1899) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der einerseits allgemein verbindliches Recht schafft und andererseits seine eigenen Organe zur Ausübung der staatlichen Gewalt an das Recht bindet.

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Republik

Eine Republik (von, wörtlich eigentlich „öffentliche Sache“, „öffentliche Angelegenheit“, meist in der Bedeutung von Gemeinwesen, Staat) ist eine Sammelbezeichnung für alle nicht-monarchischen Staatsformen.

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Schweriner Schloss

Das Schweriner Schloss von Osten aus der Luft gesehen Das Schweriner Schloss ist das Wahrzeichen der Stadt Schwerin und war bis 1918 die Residenz der mecklenburgischen Herzöge und Großherzöge.

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Selbstverwaltung

mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.

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Sozialstaatsprinzip

Als Sozialstaatsprinzip (teilweise auch: Sozialstaatsgebot oder Sozialstaatspostulat) wird der verfassungsrechtliche Auftrag in Abs. 1 des Grundgesetzes bezeichnet, nach dem die „Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat“ ist.

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Staatsrecht (Deutschland)

Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats- und Rechtswissenschaft.

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Staatsziel

Unter einem Staatsziel, auch Staatszielbestimmung oder Staatszweck genannt, versteht man die Definition eines Ziels, das ein Staat zu erreichen sucht.

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Volksbegehren (Deutschland)

Plakat zum Volksbegehren in Hamburg 2011 Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.

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Volksentscheid

Befürworter und Gegner im Abstimmungskampf zu einem Volksentscheid in Berlin (2009) Ein Volksentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.

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Volksinitiative (Deutschland)

Die Volksinitiative ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland.

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15. November

Der 15.

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1994

Keine Beschreibung.

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Leitet hier um:

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