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Gesetz- und Verordnungsblatt

Index Gesetz- und Verordnungsblatt

Die deutschen Länder verkünden ihre Gesetze und Verordnungen in Gesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.

11 Beziehungen: Amtsblatt, Amtsblatt des Saarlandes, Deutschland, Gesetz, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Gesetzblatt, Internet, Land (Deutschland), Saarland, Verordnung.

Amtsblatt

Als Amtsblatt bezeichnet man ein Medium staatlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen.

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Amtsblatt des Saarlandes

Das Amtsblatt des Saarlandes (franz.: Bulletin Officiel de la Sarre) ist das amtliche Verkündungsblatt des Saarlandes.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Gesetz

Unter Gesetz versteht man.

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl., bis 1946 Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen) ist das Gesetzblatt des Landes Hessen.

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW., bis 1999 GV. NW., Gesetz- und Verordnungsblatt NRW) ist das Gesetzblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Gesetzblatt

Als Gesetzblatt (allgemein abgekürzt GBl.) wird ein Amtsblatt bezeichnet, das den Wortlaut der erlassenen Gesetze oder anderen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien usw.) in ihrer verbindlichen Fassung wiedergibt.

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Internet

Das Internet (von,zusammengeschaltete Netzwerke‘, kürzer oder kurz net ‚Netz‘), umgangssprachlich auch Netz, ist ein weltweiter Verbund von Rechnernetzwerken, den autonomen Systemen.

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Land (Deutschland)

Ein Land (amtliche Bezeichnung in der Gesetzes- und juristischen Fachsprache, im allgemeinen SprachgebrauchIm Duden. Die deutsche Rechtschreibung, hrsg. von der Dudenredaktion, 23. Auflage. Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, S. 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch (allein) in der Umgangssprache; nach Ulrich Ammon et al.: Variantenwörterbuch des Deutschen. Die Standardsprache in Österreich, der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein, Luxemburg, Ostbelgien und Südtirol, Walter de Gruyter, Berlin 2004, ISBN 3-11-016574-0, S. 150 (Stichwort „Bundesland“) werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern gebraucht. oft auch Bundesland genannt) ist nach der föderalen Verfassungs­ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten.

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Saarland

Das Saarland, (Abkürzung SL) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland.

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Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

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Leitet hier um:

GVBl, GVOBl.

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