23 Beziehungen: Amtsgericht, Berufung (Recht), Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Gebührenstreitwert, Gericht, Gerichts- und Notarkostengesetz, Gerichtskostengesetz, Gerichtsverfassungsgesetz, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, Instanz (Recht), Kläger, Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland, Landgericht, Notar, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Rechtsmittel, Revision (Recht), Streitwertbeschwerde, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessrecht (Deutschland), Zulässigkeit, Zuständigkeit.
Amtsgericht
Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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Gebührenstreitwert
Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet (in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen).
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Gericht
Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).
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Gerichts- und Notarkostengesetz
Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) trat am 1.
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Gerichtskostengesetz
Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt die Kosten (Gebühren und Auslagen) für bestimmte gerichtliche Verfahren.
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Gerichtsverfassungsgesetz
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Das deutsche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, abgekürzt FamGKG, regelt die Kostenfestsetzung in familienrechtlichen Verfahren.
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Instanz (Recht)
Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.
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Kläger
Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet.
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Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland
Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens in Deutschland setzen sich aus gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.
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Landgericht
Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Rechtsanwalt
''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz RVG) ist seit dem 1.
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Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
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Revision (Recht)
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.
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Streitwertbeschwerde
Die Streitwertbeschwerde (nach dem Gerichtskostengesetz, GKG) oder Verfahrenswertbeschwerde (nach dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, FamGKG) als Unterfall der Beschwerde ist nach dem deutschen Prozessrecht das Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Streitwerts eines Rechtsstreits bzw.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.
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Zulässigkeit
Im Recht versteht man unter Zulässigkeit das rechtliche Erlaubtsein einer Handlung.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.
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Leitet hier um:
Gegenstandswert, Verfahrenswert.