66 Beziehungen: Ablehnungsgesuch, Amtsgericht, Anfechtung, Anhörungsrüge, Aufschiebende Wirkung, Österreich, Berufung (Recht), Beschluss (deutsches Recht), Beschwerde (deutsches Recht), Besetzungsrüge, Bundesgerichtshof, Deutschland, Dienstaufsichtsbeschwerde, Einsprache, Einspruch, Entscheidung (Gericht), Erinnerung (Recht), Fahreignungsregister, Gegenvorstellung, Hemmung (Recht), Instanz (Recht), Iudex ad quem, Jugendgerichtsgesetz (Deutschland), Kassatorische Entscheidung, Kraftfahrt-Bundesamt, Landgericht, Latein, Mediation, Oberbegriff, Peter Weise (Wirtschaftswissenschaftler), Prozesshandlung, Rechtliches Gehör, Rechtsbehelf, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsfrieden, Rechtskraft (Deutschland), Rechtssicherheit, Reformatio in peius, Revision (Recht), Schweiz, Sofortige Beschwerde, Sprungrevision, Staatshaftungsrecht (Deutschland), Strafprozessrecht, Strafrecht, Unterliegenshaftung, Urteil (Recht), Verfahrensverschleppung, Versäumnisurteil, Verständigung im Strafverfahren, ..., Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsbarkeit (Schweiz), Wahlrechtsmittel, Wahrscheinlichkeitstheorie, Widerspruch (Recht), Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wirksamkeit (Recht), Zeitschrift für Konfliktmanagement, Zivilprozessgesetzbuch (Litauen), Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessordnung (Liechtenstein), Zivilprozessrecht, Zivilprozessrecht (Deutschland), Zivilverfahrensrecht (Österreich). Erweitern Sie Index (16 mehr) »
Ablehnungsgesuch
Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist ein Antrag, durch welchen ein an einem (Gerichts-)Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein anderer Prozessbeteiligter (Richter, Sachverständiger) sei befangen.
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Amtsgericht
Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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Anfechtung
Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.
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Anhörungsrüge
Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die Entscheidung ein fachgerichtliches Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht (mehr) gegeben ist.
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Aufschiebende Wirkung
Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mögliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw.
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Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
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Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
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Beschluss (deutsches Recht)
Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann.
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Beschwerde (deutsches Recht)
Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.
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Besetzungsrüge
Die Besetzungsrüge und der dazugehörige Besetzungseinwand sind besondere Rechtsbehelfe im deutschen Strafprozess, die es erlauben, die Besetzung des Gerichts in einem laufenden Verfahren oder die Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Besetzung geltend zu machen.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann und der sich an die Dienstaufsicht oder die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten wendet.
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Einsprache
Die Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht und entspricht grundsätzlich im übrigen deutschsprachigen Raum dem Einspruch.
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Einspruch
Der Einspruch ist.
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Entscheidung (Gericht)
Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.
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Erinnerung (Recht)
Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist.
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Fahreignungsregister
Das deutsche Fahreignungsregister (FAER), bis zum 30.
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Gegenvorstellung
Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf in Deutschland, der aber vor höheren Gerichten dem dort üblichen Anwaltszwang unterliegt.
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Hemmung (Recht)
Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft.
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Instanz (Recht)
Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.
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Iudex ad quem
Iudex ad quem (Latein) ist ein Begriff des römischen Rechts.
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Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) regelt mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
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Kassatorische Entscheidung
Eine kassatorische Entscheidung (von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören), oder kurz Kassation, ist eine aufhebende Rechtsmittelentscheidung, nach der die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird.
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Kraftfahrt-Bundesamt
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) untersteht.
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Landgericht
Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
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Latein
Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.
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Mediation
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Konfliktlösungsprozess begleiten.
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Oberbegriff
Unter einem Oberbegriff, auch Überbegriff und in der Sprachwissenschaft Hyperonym (von ‚über‘ und ὄνυμα ónyma ‚Name‘), versteht man einen Begriff, der eine Anzahl anderer Wörter in ihrer Bedeutung subsumiert bzw.
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Peter Weise (Wirtschaftswissenschaftler)
Peter Weise (* 17. September 1941 in Georgenthal (Thüringen)) ist ein deutscher Ökonom.
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Prozesshandlung
Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.
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Rechtliches Gehör
Nach Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars).
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Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.
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Rechtsfrieden
Rechtsfrieden bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Zustand, in dem mögliche Konflikte und Rechtsstreitigkeiten nicht mehr gerichtlich entschieden werden können und den Anforderungen der Rechtsordnung an die Streitbeilegung Genüge getan ist.
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Rechtskraft (Deutschland)
Der Rechtsbegriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten.
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Rechtssicherheit
Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist ein Kerngehalt des Rechtsstaatsprinzips.
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Reformatio in peius
Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff.
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Revision (Recht)
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.
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Schweiz
Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.
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Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist ein gerichtliches Rechtsmittel im Zivilprozess (§ ff. ZPO) oder im Strafprozess (StPO).
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Sprungrevision
Eine Sprungrevision liegt vor, wenn das Rechtsmittel der Revision direkt gegen erstinstanzliche Entscheidungen der unteren Gerichte (z. B. in Deutschland: Amtsgericht, Landgericht in erster Instanz, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) eingelegt wird.
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Staatshaftungsrecht (Deutschland)
Das Staatshaftungsrecht ist ein Bereich des deutschen öffentlichen Rechts, das die Haftungsfolgen des Handelns von Hoheitsträgern regelt.
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Strafprozessrecht
Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.
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Strafrecht
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und als „Straftaten“ mit einer Strafe sanktioniert werden.
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Unterliegenshaftung
Unterliegenshaftung ist ein Grundsatz des Prozessrechtes, nach dem die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten erstatten muss.
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Urteil (Recht)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).
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Verfahrensverschleppung
Als Verfahrensverschleppung, auch Prozessverschleppung, Trölerei, wird die unnötige Verzögerung von Verfahren vor Behörden oder Gerichten oder durch Behörden bzw.
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Versäumnisurteil
Vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils (Amtsgericht) Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält.
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Verständigung im Strafverfahren
Die Verständigung im Strafverfahren, in den Medien oft als „Deal“ bezeichnet, ist im deutschen Strafprozess eine Verfahrensweise, bei welcher sich das Gericht mit den Verfahrensbeteiligten über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigt.
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Verwaltungsakt (Deutschland)
Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.
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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Schweiz)
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit übt in der Schweiz die richterliche Kontrolle hoheitlicher Akte aus.
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Wahlrechtsmittel
Ein Wahlrechtsmittel ist ein Rechtsinstitut, das es einer Partei in einem Strafverfahren nur gestattet, entweder Berufung oder Revision einzulegen.
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Wahrscheinlichkeitstheorie
Die Wahrscheinlichkeitstheorie, auch Wahrscheinlichkeitsrechnung oder Probabilistik, ist ein Teilgebiet der Mathematik, das aus der Formalisierung, der Modellierung und der Untersuchung von Zufallsgeschehen hervorgegangen ist.
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Widerspruch (Recht)
Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.
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Wiederaufnahme des Verfahrens
Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet worden war.
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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.
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Wirksamkeit (Recht)
Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen.
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Zeitschrift für Konfliktmanagement
Die Zeitschrift für Konfliktmanagement (kurz ZKM) ist eine interdisziplinäre Fachzeitschrift, die sich mit Konfliktmanagement und Mediation beschäftigt.
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Zivilprozessgesetzbuch (Litauen)
Das Zivilprozessgesetzbuch der Litauischen Republik (lit. Lietuvos Respublikos civilinio proceso kodeksas, LR CPK) ist die umfassende litauische Zivilprozessrechtskodifikation und Hauptrechtsquelle des litauischen Zivilprozessrechts.
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Zivilprozessordnung (Österreich)
Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zivilprozessordnung (Liechtenstein)
Die liechtensteinische Zivilprozessordnung (ZPO; im Ausland: FL-ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
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Zivilprozessrecht
Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.
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Zivilprozessrecht (Deutschland)
Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.
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Zivilverfahrensrecht (Österreich)
Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.
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Leitet hier um:
Devolutiveffekt, Suspensiveffekt.