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Gerichtsverfassungsgesetz

Index Gerichtsverfassungsgesetz

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.

50 Beziehungen: Amtsgericht, Arbeitsgerichtsgesetz, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Deutsches Kaiserreich, Deutsches Reich, Deutsches Richtergesetz, Deutschland, Eduard Kern (Rechtswissenschaftler), Einführungsgesetz (Deutschland), Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, Finanzgerichtsordnung, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Gericht, Gerichtsbarkeit, Gerichtsverfassungsrecht, Gerichtsvollzieher (Deutschland), Geschäftsstelle, Geschäftsverteilungsplan, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Insolvenzordnung (Deutschland), Instanz (Recht), Jurisdiktionsnorm, Justizverwaltungsakt, Konkursordnung (Deutschland), Landgericht, Legislative, Oberlandesgericht, Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland), Präsidium (Gericht), Rechtspflege, Rechtspflegergesetz (Deutschland), Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Reichsgesetzblatt, Reichsjustizgesetze, Sitzungspolizei, Sozialgerichtsgesetz, Spruchkörper, Staatsanwaltschaft, Strafgerichtsbarkeit, Strafprozessordnung (Deutschland), Verfassungsrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Verweisung (Recht), Werner Schubert (Jurist), Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zuständigkeit.

Amtsgericht

Eingang zum Amtsgericht Weinheim mit blinder Justitia Ein Amtsgericht (Abkürzung AG) ist in Deutschland neben den Landgerichten (und selten den Oberlandesgerichten) die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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Arbeitsgerichtsgesetz

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vom 12. März 1951, zuletzt neu bekannt gemacht am 11. August 1993, regelt die Zuständigkeiten und Verfahrensweisen des höchsten Gerichtshofes in Deutschland, des Bundesverfassungsgerichts.

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Deutsches Kaiserreich

Deutsches Kaiserreich ist die nachträgliche Bezeichnung des Deutschen Reiches für die Epoche von seiner Gründung 1871 bis zum Ende der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918.

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Deutsches Reich

Ersten Weltkrieg und dem Ende des Kaiserreiches Deutsches Reich 1920–1937 Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945.

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Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Eduard Kern (Rechtswissenschaftler)

Eduard Hugo Robert Otto Kern (* 13. Oktober 1887 in Stuttgart; † 6. März 1972 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.

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Einführungsgesetz (Deutschland)

Ein Einführungsgesetz (EG) enthält in Deutschland bundesrechtliche Einführungsbestimmungen zu einem neuen Bundesgesetz.

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Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz

Das deutsche Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (Abkürzung: EGGVG, auch: GVGEG) wurde am 27.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Gericht

Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

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Gerichtsbarkeit

Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen die Gesamtheit der (in der Regel staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.

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Gerichtsverfassungsrecht

Deutsche Rechts- und Gerichtskarte (1895).

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Gerichtsvollzieher (Deutschland)

Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter.

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Geschäftsstelle

Eine Geschäftsstelle des deutschen Gerichtsverfassungsrechts ist eine Einrichtung, die nach GVG und VwGO, FGO, Abs. 1 ArbGG, SGG bei Gerichten und Staatsanwaltschaften gebildet wird.

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Geschäftsverteilungsplan

Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP bzw. GVPl) ist ein Regelwerk, das bei Kollegialorganen bestimmt, welche interne Organisationseinheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist.

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Insolvenzordnung (Deutschland)

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).

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Instanz (Recht)

Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

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Jurisdiktionsnorm

Jurisdiktionsnorm (abgekürzt JN) ist in Österreich der Name des Gesetzes, welches die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt.

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Justizverwaltungsakt

Justizverwaltungsakte sind im deutschen Recht bestimmte Anordnungen, Verfügungen oder sonstige Maßnahmen einer Justizbehörde zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege.

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Konkursordnung (Deutschland)

Verkündung der Konkursordnung Die Konkursordnung (KO) war eine Rechtsverordnung des Deutschen Reiches.

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Landgericht

Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands. Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

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Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts Fachgerichte bestellt oder zugelassen sind.

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Präsidium (Gericht)

Das Präsidium ist ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan, das in Deutschland bei allen Gerichten besteht.

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Rechtspflege

Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw.

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Rechtspflegergesetz (Deutschland)

Das Rechtspflegergesetz (RPflG) regelt in Deutschland die Aufgaben und die Stellung des Rechtspflegers.

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Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Der Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist Gegenstand des 2011 eingeführten 17.

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Reichsgesetzblatt

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871 Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

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Reichsjustizgesetze

Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 004 041.jpg|Gerichtsverfassungs­gesetz Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 006 083.jpg|Civilprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 008 253.jpg|Strafprozeß­ordnung Deutsches Reichsgesetzblatt 1877 010 351.jpg|Konkursordnung Als Reichsjustizgesetze werden jene Gesetze bezeichnet, die im Jahr 1877 im Deutschen Reich verabschiedet wurden und am 1.

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Sitzungspolizei

Die Sitzungspolizei bezeichnet das Recht und die Pflicht des Vorsitzenden einer Gerichtsverhandlung, in der Sitzung die Ordnung nach Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufrechtzuerhalten.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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Spruchkörper

Ein Spruchkörper eines Gerichts ist das rechtsprechende Organ, das im einzelnen Fall in Form eines Urteils oder Beschlusses entscheidet.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Strafgerichtsbarkeit

Die Strafgerichtsbarkeit ist eine Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Verfassungsrecht

Als Verfassungsrecht wird in der allgemeinen Staatslehre, Politikwissenschaft und Verfassungsvergleichung die Lehre von den rechtlichen Grundlagen eines Staates beziehungsweise von Staaten untereinander bezeichnet.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verweisung (Recht)

Verweisung eines zivilrechtlichen Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit Die Verweisung ist im Prozessrecht (auch: Verfahrensrecht) die Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht.

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Werner Schubert (Jurist)

Werner Schubert (* 15. August 1936 in Patschkau) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

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Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

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Zuständigkeit

Die Zuständigkeit oder Kompetenz legt im öffentlichen Recht fest, welche Behörde bzw.

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Leitet hier um:

Gerichtsverfahrensgesetz.

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