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Deutsches Richtergesetz

Index Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

26 Beziehungen: Behörde, Bundesgerichtshof, Bundesgesetz (Deutschland), Deutschland, Dienstaufsicht, Dienstgericht, Dienstgericht des Bundes, Disziplinarverfahren, Ehrenamtlicher Richter, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Gesetzgebung, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Johanna Schmidt-Räntsch, Judikative, Rechtsanwalt, Rechtspflege, Rechtswissenschaft, Richter, Staatsanwaltschaft, Staatsbürgerschaft, Staatsexamen, Strafgerichtsbarkeit, Universität, Vorbereitungsdienst, Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland).

Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienstaufsicht

Die Dienstaufsicht ist entweder im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, in der Sache durch Kontrolle die Art und Weise vorgenommener Geschäftsvorfälle zu überwachen oder in der Organisationslehre die wichtigste Funktion von Disziplinarvorgesetzten (bei der Bundeswehr jedes Vorgesetzten).

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Dienstgericht

Dienstgericht kann für folgende deutsche Gerichte stehen.

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Dienstgericht des Bundes

Das Dienstgericht des Bundes ist ein Dienstgericht für Richter in Deutschland.

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Disziplinarverfahren

Das Disziplinarverfahren ist ein Verfahren, in dem ein mögliches Dienstvergehen von Beamten, Soldaten oder Richtern geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird.

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Ehrenamtlicher Richter

Ein ehrenamtlicher Richter ist an Gerichtsverfahren als Richter beteiligt und wird teilweise als Laienrichter bezeichnet.

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Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Entscheidungen des BVerfG als gebundene Bücher im Ankleideraum der Richter am Dienstsitz in Karlsruhe-Waldstadt Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sind eine vom Verein der Richter des Bundesverfassungsgerichts in privater Nebentätigkeit herausgegebene autorisierte Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland.

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Freiheitliche demokratische Grundordnung

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung, informell abgekürzt als fdGO oder FDGO) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Johanna Schmidt-Räntsch

Johanna Schmidt-Räntsch (* 5. Oktober 1957 als Jürgen Schmidt-Räntsch) ist eine deutsche Juristin und war von 2002 bis 2021 Richterin am Bundesgerichtshof.

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Judikative

'''Judikative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Der Rechtsbegriff der Judikative (auch Jurisdiktion genannt) bezeichnet die „richterliche Gewalt“ im Staat, ausgehend von der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung in Legislative (Parlament als gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Regierung und Verwaltung als vollziehende Gewalt) und rechtsprechende Gewalt.

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Rechtsanwalt

''Der Procurator'' aus Jost Ammans ''Ständebuch'' (1568) Anwälte aus der Sicht von Honoré Daumier Nasenschild Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin (in der Schweiz je nach Kanton auch Advokat, Fürsprecher und Fürsprech genannt; von althochdeutsch reht „Recht, Rechtssache, Gesetz“ und anawalto „wer Gewalt über etwas hat“) ist eine Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand (Anwalt).

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Rechtspflege

Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

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Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

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Staatsbürgerschaft

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört.

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Staatsexamen

Ein Staatsexamen (Plural Staatsexamina; von ‚Verhör‘ oder ‚Untersuchung‘; kurz Stex oder StEx), oder auch Staatsprüfung, ist eine von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) abgenommene Prüfung.

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Strafgerichtsbarkeit

Die Strafgerichtsbarkeit ist eine Gerichtsbarkeit im Bereich der Strafsachen.

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Universität

alternativtext.

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Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung.

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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

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Leitet hier um:

DRiG, Richtergesetz.

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