38 Beziehungen: Allgemeine Gerichtsordnung (Österreich), Alternative-Streitbeilegung-Stellen (Österreich), Alternative-Streitbeilegung-Stellen (Liechtenstein), Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland), Arbeitsgerichtsgesetz, Beschlagnahme, Durchsuchung (Recht), Finanzgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsordnung, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Gerichtsorganisation in Deutschland, Gerichtsverfassungsgesetz, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Insolvenzordnung (Deutschland), Kodifizierung, Mündlichkeitsgrundsatz, Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland), Rechtsmittel, Rechtsnorm, Rechtsstreit, Schiedsgerichtsbarkeit, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsgesetz, Strafprozeßordnung 1975, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessordnung (Liechtenstein), Strafprozessordnung (Schweiz), Untersuchungshaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Vorläufiger Rechtsschutz, Wohnungseigentum (Deutschland), Zivilprozessordnung (Österreich), Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessordnung (Liechtenstein), Zivilprozessordnung (Schweiz), Zivilprozessordnung (Tschechien).
Allgemeine Gerichtsordnung (Österreich)
Este Buchseite aus einer Ausgabe der AGO 1781. Aufnahme aus dem Bestand der Vorarlberger Landesbibliothek. Die Allgemeine Gerichtsordnung (AGO, auch: Josephinische Gerichtsordnung nach Joseph II.) regelte über 100 Jahre das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in Österreich und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten dar.
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Alternative-Streitbeilegung-Stellen (Österreich)
Zeichen der AS-Stellen in Österreich Alternative-Streitbeilegung-Stellen (AS-Stellen, auch: Verbraucherschlichtungsstellen) sind Streitschlichtungsstellen nach dem österreichischen Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), mit denen das Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer und einem Verbraucher geregelt wird (§ 1 Abs. 1 AStG).
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Alternative-Streitbeilegung-Stellen (Liechtenstein)
Alternative-Streitbeilegung-Stellen (AS-Stellen) sind Streitschlichtungsstellen nach dem liechtensteinischen Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), mit denen das Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Liechtenstein niedergelassenen Unternehmer und einem Verbraucher geregelt wird (Artikel 1 Abs. 1 AStG).
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Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland)
Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit für das Arbeitsrecht.
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Arbeitsgerichtsgesetz
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
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Beschlagnahme
Beschlagnahmte Waffen Beschlagnahmeprotokoll der DDR-Zollbehörden Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes durch einen staatlichen Hoheitsakt gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.
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Durchsuchung (Recht)
Körperliche Durchsuchung durch die Polizei Die Durchsuchung im Rechtssinne ist das Absuchen einer Person oder einer Sache nach Gegenständen oder zum Auffinden von Personen.
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Finanzgerichtsbarkeit
Die Finanzgerichtsbarkeit gehört zur Fachgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
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Finanzgerichtsordnung
Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.
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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
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Gerichtsorganisation in Deutschland
Gerichtsorganisation in Deutschland (Makroebene) Die Gerichtsorganisation in Deutschland ist Teil des Staatsorganisationsrechts und betrifft die Gerichte im Bund und in den Ländern.
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Gerichtsverfassungsgesetz
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.
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Insolvenzordnung (Deutschland)
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gemeinschaftlich und gleichmäßig zu befriedigen (InsO).
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Kodifizierung
Kodifizierung bezeichnet die Sammlung und die Aufnahme von Normen in ein nachschlagbares, schriftliches Regelwerk, etwa im Bereich sozialer oder sprachlicher Normen.
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Mündlichkeitsgrundsatz
Der Grundsatz der Mündlichkeit gehört zusammen mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz und dem Unmittelbarkeitsprinzip zu den grundlegenden Prozessmaximen in deutschen Gerichtsverfahren.
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Ordentliche Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von Vorschriften des Bundesrechts Fachgerichte bestellt oder zugelassen sind.
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Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtsstreit
Unter einem Rechtsstreit oder einer Rechtsstreitigkeit versteht man im Rechtswesen institutionell ein Gerichtsverfahren, materiell eine zwischen zwei oder mehreren Parteien bzw.
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Schiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren.
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Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) ist eine deutsche privatrechtlich organisierte zuständige Stelle zur Durchsetzung von Fahrgast- und Fluggastrechten dort.
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Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig werdende Gerichtsbarkeit.
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Sozialgerichtsgesetz
Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.
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Strafprozeßordnung 1975
Die Strafprozeßordnung 1975 (StPO) ist ein Bundesgesetz, das die zentralen Bestimmungen für alle in der Republik Österreich geführten Strafprozesse enthält.
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Strafprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.
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Strafprozessordnung (Liechtenstein)
Die Strafprozessordnung (StPO) ist ein Landesgesetz, das die zentralen den Strafprozess in Liechtenstein regelnden Bestimmungen enthält.
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Strafprozessordnung (Schweiz)
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) trat am 1.
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Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, welche die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann.
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Verwaltungsgerichtsbarkeit (Deutschland)
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Zweig der deutschen Gerichtsbarkeit, der der gerichtlichen Kontrolle des Handelns der öffentlichen Verwaltung dient.
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Verwaltungsgerichtsordnung
Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.
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Vorläufiger Rechtsschutz
Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.
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Wohnungseigentum (Deutschland)
Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).
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Zivilprozessordnung (Österreich)
Die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das „gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
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Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.
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Zivilprozessordnung (Liechtenstein)
Die liechtensteinische Zivilprozessordnung (ZPO; im Ausland: FL-ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
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Zivilprozessordnung (Schweiz)
Die Zivilprozessordnung der Schweiz ist das formell-, das heisst verfahrensrechtliche Umfeld, in welchem zivilrechtliche materiellrechtliche Streitigkeiten entschieden werden.
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Zivilprozessordnung (Tschechien)
Die Zivilprozessordnung Tschechiens (czZPO, tschechisch: „Občanský soudní řád“, OSR) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und stellt damit die zentrale Verfahrensordnung für gerichtliche Streitigkeiten über privatrechtliche Ansprüche dar.
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