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Uždaroji akcinė bendrovė

Index Uždaroji akcinė bendrovė

Die Uždaroji akcinė bendrovė (UAB, deutsch ‚Geschlossene Aktiengesellschaft‘) ist eine Aktiengesellschaft nach litauischem Recht, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.

13 Beziehungen: Aktiengesellschaft, Einlage (Bilanzrecht), Euro, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland), Gläubiger, Haftung (Recht), Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kapitalgesellschaft (Vereinigtes Königreich), Litas, Natürliche Person, Trennungsprinzip (Gesellschaftsrecht), Verbindlichkeit.

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (Abkürzung der deutschen, österreichischen, liechtensteinischen, schweizerischen und belgischen Rechtsform: AG, in der französisch- und italienischsprachigen Schweiz SA, für Société Anonyme; Abkürzungen weiterer Länder siehe unten) ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt.

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Einlage (Bilanzrecht)

Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.

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Euro

-münzen Euro-Banknoten der zweiten Serie Der Euro (ISO-Code: EUR, Symbol: €) ist laut Abs. 4 EUV die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, eines in AEUV geregelten Politikbereichs der Europäischen Union (EU).

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

GmbH-Anteilschein der Johs. Girmes & Co GmbH aus dem Jahr 1944 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Haftung (Recht)

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehenmüssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfensein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kapitalgesellschaft (Vereinigtes Königreich)

Aktie der Barnum & Bailey Limited Limited Company (Ltd.) (‚beschränkt‘, hier „haftungsbeschränkt“; ‚Unternehmen‘) wird im britischen Gesellschaftsrecht die nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft genannt.

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Litas

Der Litas war bis zum 31.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Trennungsprinzip (Gesellschaftsrecht)

Das Trennungsprinzip besagt im Gesellschaftsrecht, dass für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft den Gläubigern gegenüber im Regelfall nur das Gesellschaftsvermögen haftet, nicht jedoch auch das Privatvermögen der Gesellschafter.

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Verbindlichkeit

Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.

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Leitet hier um:

Geschlossene Aktiengesellschaft (Litauen).

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