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Lotharische Legende

Index Lotharische Legende

Die Lotharische Legende ist eine seit dem frühen 16.

Inhaltsverzeichnis

  1. 31 Beziehungen: Alberto Jori, Constitutio Criminalis Carolina, Dreißigjähriger Krieg, Franz Wieacker, Fränkisches Reich, Gerhard Dilcher, Glossator, Glosse, Heiliges Römisches Reich, Hermann Conring (Universalgelehrter), Johann von Buch, Kanonisches Recht, Kommentatoren, Landrecht (Mittelalter), Legende, Littera Florentina, Lothar III. (HRR), Naturrecht, Römisch-deutscher Kaiser, Römisches Recht, Römisches Reich, Rechtsgeschichte, Regalien, Reichskammergericht, Rezeption des römischen Rechts, Sachsenspiegel, Stadtrecht, Translatio imperii, Usus modernus pandectarum, Westfälischer Friede, Winfried Trusen.

Alberto Jori

Alberto Jori (* 1965 in Mantua, Italien) ist ein italienischer Philosoph, der in Deutschland arbeitet.

Sehen Lotharische Legende und Alberto Jori

Constitutio Criminalis Carolina

Illustration CCC. Imprint: Frankfurt am Main, Johann Schmidt. Verlegung Sigmund Feyerabends, 1577 Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) oder Carolina (in zeitgenössischer Übersetzung Peinliche Gerichts- oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., auch des Keysers Karls des fünfften und des heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung) von 1532 gilt als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch.

Sehen Lotharische Legende und Constitutio Criminalis Carolina

Dreißigjähriger Krieg

abruf.

Sehen Lotharische Legende und Dreißigjähriger Krieg

Franz Wieacker

Das Grab von Franz Wieacker auf dem Privatfriedhof der Familie Zahn in Moers Franz Wieacker (* 5. August 1908 in Stargard, Pommern; † 17. Februar 1994 in Göttingen) war ein deutscher Privatrechtler und Rechtshistoriker.

Sehen Lotharische Legende und Franz Wieacker

Fränkisches Reich

Das Fränkische Reich oder Frankenreich, das vom 5.

Sehen Lotharische Legende und Fränkisches Reich

Gerhard Dilcher

Gerhard Dilcher, aufgenommen von Werner Maleczek im Jahr 2011. Gerhard Dilcher (* 14. Februar 1932 in Schlüchtern) ist ein deutscher Rechtshistoriker.

Sehen Lotharische Legende und Gerhard Dilcher

Glossator

Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.

Sehen Lotharische Legende und Glossator

Glosse

Unter einer Glosse (von, „Zunge, Sprache“, über lateinisch glossa) wird ein meist kurzer und pointierter, oft satirischer oder polemischer, journalistischer Meinungsbeitrag in einer Zeitung, einer Zeitschrift oder im Fernsehen verstanden.

Sehen Lotharische Legende und Glosse

Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

Sehen Lotharische Legende und Heiliges Römisches Reich

Hermann Conring (Universalgelehrter)

Hermann Conring Hermann Conring (* 9. November 1606 in Norden, Ostfriesland; † 12. Dezember 1681 in Helmstedt), latinisiert Hermannus Conringius (Frisius), war ein deutscher Polyhistor und Reichspublizist sowie Mediziner und Leibarzt der Königin Christina von Schweden, dänischer Staatsrat und Leiter des bremen-verdischen Archivs in Stade.

Sehen Lotharische Legende und Hermann Conring (Universalgelehrter)

Johann von Buch

Johann von Buch, der Jüngere (geb. um 1290; gest. um 1356) war ein Richter und der bedeutendste Glossator des Sachsenspiegels (nicht zu verwechseln mit Johann von Buch d. Ä., Zeitgenosse Ottos IV. (Markgraf von Brandenburg), Vogt zu Tangermünde).

Sehen Lotharische Legende und Johann von Buch

Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

Sehen Lotharische Legende und Kanonisches Recht

Kommentatoren

Kommentatoren ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe von Rechtsgelehrten, die sich zwischen dem späten 13. und dem Ende des 15. Jahrhunderts mit den Rechtstexten des Corpus iuris beschäftigten.

Sehen Lotharische Legende und Kommentatoren

Landrecht (Mittelalter)

Als Landrecht bezeichnet man das im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in einem Land des Heiligen Römischen Reiches geltende Partikularrecht.

Sehen Lotharische Legende und Landrecht (Mittelalter)

Legende

Umkreis Paul Bril – Wilhelm Tell Die Legende ist eine mit dem Märchen und der Sage verwandte Textsorte bzw.

Sehen Lotharische Legende und Legende

Littera Florentina

Die littera Florentina (davon die Kurzform „Florentina“), auch Codex Florentinus (Digestorum), ist eine Handschrift der ''Digesten''.

Sehen Lotharische Legende und Littera Florentina

Lothar III. (HRR)

Darstellung Lothars III. Codex Eberhardi, Marburg, Hessisches Staatsarchiv, K 425, Bl. 129r Klosters Vornbach ein Diplom. Kopialbuch des Klosters Vornbach, zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts, München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Abt. 1, Bestand Kl. Formbach, Lit. 1, fol. 2v. Lothar III. (auch Lothar von Süpplingenburg oder Lothar von Supplinburg genannt; * vor dem 9.

Sehen Lotharische Legende und Lothar III. (HRR)

Naturrecht

Naturrecht (aus ius ‚Recht‘ und natura ‚Natur‘; auch lateinisch ius naturale, natürliches Recht; seltener überpositives Recht) ist in der Rechtsphilosophie die Bezeichnung für ein universell gültiges Ordnungsprinzip, dessen Grundannahme die Idee bezeichnet, dass aus der Natur des Menschen die Normen des menschlichen Zusammenlebens zu begründen sind.

Sehen Lotharische Legende und Naturrecht

Römisch-deutscher Kaiser

Als römisch-deutsche Kaiser, historische Bezeichnung Römischer Kaiser, (wörtlich „Kaiser der Römer“), bezeichnet die neuere historische Forschung die Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Sehen Lotharische Legende und Römisch-deutscher Kaiser

Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

Sehen Lotharische Legende und Römisches Recht

Römisches Reich

Roms Gründungsmythos: ''Die kapitolinische Wölfin säugt Romulus und Remus'', 5. Jh. v. Chr. oder Mittelalter. Die beiden Knaben stammen aus dem 15. Jahrhundert. Oströmisches Reich (395 bis 1453) Provinzen zur Zeit seiner größten Ausdehnung unter Kaiser Trajan in den Jahren 115–117 Das Römische Reich und seine Provinzen zur Zeit seiner größten Ausdehnung unter Kaiser Trajan im Jahre 117 (''Herders Conversations-Lexikon'', 1907) Römische Stadt Das Römische Reich war das von den Römern, der Stadt Rom bzw.

Sehen Lotharische Legende und Römisches Reich

Rechtsgeschichte

Die Rechtsgeschichte, ist eine interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl dem Kreis der Rechts- als auch dem der Geschichtswissenschaften zuzurechnen ist.

Sehen Lotharische Legende und Rechtsgeschichte

Regalien

Als Regalien (von mittellateinisch regale, Königsrecht,, sing. Regal) bezeichnete man im Mittelalter diejenigen Hoheitsrechte, deren Ausübung dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung und Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig oder kraft besonderer Rechtstitel zustanden.

Sehen Lotharische Legende und Regalien

Reichskammergericht

Audienz am Reichskammergericht Wetzlar (Conspectus Audientiae Camerae imperialis), Kupferstich, Frankfurt/Main 1750, Städtische Sammlung Wetzlar Das Reichskammergericht war von seiner Gründung im Jahr 1495 unter dem deutschen König und späteren Kaiser Maximilian I. bis zu seiner Auflösung 1806 neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs.

Sehen Lotharische Legende und Reichskammergericht

Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

Sehen Lotharische Legende und Rezeption des römischen Rechts

Sachsenspiegel

Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von Brandenburg, der als Kämmerer eine Schüssel mit warmem Wasser bringt.

Sehen Lotharische Legende und Sachsenspiegel

Stadtrecht

Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.

Sehen Lotharische Legende und Stadtrecht

Translatio imperii

Translatio imperii („Übertragung des Reichs“) ist eine politische Theorie des Mittelalters und der frühen Neuzeit, der zufolge ein Weltreich das andere ablöst.

Sehen Lotharische Legende und Translatio imperii

Usus modernus pandectarum

Der usus modernus pandectarum, verkürzt usus modernus, bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche in der Rechtsentwicklung ab dem 16.

Sehen Lotharische Legende und Usus modernus pandectarum

Westfälischer Friede

''Triumph des Osnabrücker und Nürnberger Friedens'', allegorische Darstellung des Religionsfriedens, 1649. Der Westfälische Friede (Latein: Pax Westphalica) oder der Westfälische Friedensschluss besteht aus zwei Friedensverträgen, die am 24.

Sehen Lotharische Legende und Westfälischer Friede

Winfried Trusen

Winfried Trusen (* 24. Mai 1924 in Danzig; † 19. Januar 1999 in Würzburg) war ein deutscher Historiker.

Sehen Lotharische Legende und Winfried Trusen