22 Beziehungen: Abstraktionsprinzip, Bestandteil, Erbbaurecht, Erbbaurechtsgesetz, Erbbauzins, Gemeines Recht, Gesetz, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Grundstück, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Hans Wyer, Insolvenz, Konzession, Lehnsmann, Lehnswesen, Rechtsgeschäft, Rechtsinhaber, Stiftung, Stiftung (Deutschland), Urheberrecht, Victor von Röll, Zivilgesetzbuch.
Abstraktionsprinzip
Das Abstraktionsprinzip besagt, dass das obligatorische Verpflichtungsgeschäft (beispielsweise ein Kaufvertrag) und das anschließende oder zeitgleich ausgeführte dingliche Verfügungsgeschäft (beispielsweise die Übereignung der Kaufsache nach Abschluss eines Kaufvertrages) rechtlich voneinander getrennt betrachtet werden.
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Bestandteil
Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.
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Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist in Deutschland das dingliche Recht, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten (Abs. 1 ErbbauRG).
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Erbbaurechtsgesetz
Das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) regelt in Deutschland das Erbbaurecht, soweit nicht die Regelungen über das Erbbaurecht für sog.
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Erbbauzins
Unter Erbbauzins versteht man die wiederkehrenden Leistungen eines Entgeltes für die Nutzung eines Erbbaurechts.
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Gemeines Recht
Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und der Neuzeit bezeichnet, wie es ab dem frühen 12.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) ist eine juristische Fachzeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, die seit 1891 herausgegeben wird (bis 1895 unter dem Titel Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz).
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
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Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte
Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.
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Hans Wyer
Hans Wyer (1986) Hans Wyer (* 7. Januar 1927 in Visp; † 30. Januar 2012 ebenda; heimatberechtigt ebenda) war ein Schweizer Politiker (CVP).
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Insolvenz
Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.
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Konzession
Unter Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘, ‚abtreten‘; PPP concessum) versteht man.
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Lehnsmann
Der Lehnsmann (Lehnsnehmer, Lehensträger; Pl. Lehnsleute, auch: Lehnmann) war im Lehnrecht der Empfänger eines Lehens.
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Lehnswesen
Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.
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Rechtsgeschäft
Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.
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Rechtsinhaber
Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.
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Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Stiftung (Deutschland)
Eine Stiftung ist in Deutschland eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.
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Victor von Röll
Victor von Röll Victor Freiherr von Röll (* 22. Mai 1852 in Czernowitz; † 12. Oktober 1922 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Beamter im k.k. Eisenbahnministerium sowie Herausgeber der 10-bändigen Enzyklopädie des Eisenbahnwesens (1912–1923).
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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