Inhaltsverzeichnis
17 Beziehungen: Österreich, Baden-Württemberg, Berufung (Amt), Brandenburg, Deutsche Demokratische Republik, Deutscher Hochschulverband, Deutschland, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Hochschule, Hochschullehrerbund, Juniorprofessur, Konkurrentenklage, Privatdozent, Professor, Universität, Universitätsgesetz 2002, Vetternwirtschaft.
Österreich
Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.
Sehen Hausberufung und Österreich
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg (Abkürzung BW; amtlich Land Baden-Württemberg) ist ein Land im Südwesten von Deutschland.
Sehen Hausberufung und Baden-Württemberg
Berufung (Amt)
Berufung bezeichnet in Deutschland die Ernennung in ein Dienstverhältnis.
Sehen Hausberufung und Berufung (Amt)
Brandenburg
Brandenburg (amtlich Land Brandenburg, Abkürzung BB) ist ein Land im Nordosten der Bundesrepublik Deutschland.
Sehen Hausberufung und Brandenburg
Deutsche Demokratische Republik
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.
Sehen Hausberufung und Deutsche Demokratische Republik
Deutscher Hochschulverband
Logo des DHV Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist die Berufs- und Interessenvertretung der an Universitäten tätigen Wissenschaftler in Deutschland.
Sehen Hausberufung und Deutscher Hochschulverband
Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
Sehen Hausberufung und Deutschland
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
Sehen Hausberufung und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Hochschule
Seiten.
Sehen Hausberufung und Hochschule
Hochschullehrerbund
Der Hochschullehrerbund e. V. (Abkürzung: hlb) ist der Berufsverband der Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen.
Sehen Hausberufung und Hochschullehrerbund
Juniorprofessur
Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule.
Sehen Hausberufung und Juniorprofessur
Konkurrentenklage
Als Konkurrentenklage wird ein in der Regel verwaltungsrechtlicher Rechtsstreit bezeichnet, bei dem Private vor den Verwaltungsgerichten Schutz gegen ihre (wirtschaftlichen) Konkurrenten suchen.
Sehen Hausberufung und Konkurrentenklage
Privatdozent
Berliner Universität und schließlich die Ernennung zum Hofrat. Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat.
Sehen Hausberufung und Privatdozent
Professor
Albert Einstein als Professor während einer Vorlesung in Wien (1921) Professor beziehungsweise Professorin ist die Amts- und Berufsbezeichnung des Inhabers einer Professur (eines Lehramts als Professor bzw. eines Lehrstuhls).
Sehen Hausberufung und Professor
Universität
alternativtext.
Sehen Hausberufung und Universität
Universitätsgesetz 2002
Das Universitätsgesetz 2002 (UG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, mit dem weite Bereiche des österreichischen Universitätsrechts neu geordnet wurden.
Sehen Hausberufung und Universitätsgesetz 2002
Vetternwirtschaft
Vetternwirtschaft oder Nepotismus bezeichnet eine übermäßige Vorteilsbeschaffung durch und für Familienangehörige oder andere Verwandte (oder enge Freunde).
Sehen Hausberufung und Vetternwirtschaft
Auch bekannt als Hausberufungsverbot.

