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Ernennung

Index Ernennung

Ernennungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland Einer Ernennung bedarf es in Deutschland zur Begründung oder Änderung eines Dienst- oder Amtsverhältnisses.

51 Beziehungen: Abberufung, Agrément, Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Amtseid, Amtsträger, Amtsverhältnis, Arbeitsverhältnis, Arglistige Täuschung, Beamtenrecht (Deutschland), Beamtenstatusgesetz, Beamter (Deutschland), Beförderung (Personalwesen), Berufung (Amt), Bestechung, Botschafter, Bundesbeamtengesetz, Bundesbeamter (Deutschland), Bundesbehörde (Deutschland), Bundeskanzler (Deutschland), Bundesminister (Deutschland), Bundespräsident (Deutschland), Bundesrichter (Deutschland), DBB Beamtenbund und Tarifunion, Deutsches Richtergesetz, Dienstgeschäft, Dienstgrad, Dienstherr, Dienstrecht, Dienstverhältnis, Disziplinarvorgesetzter, Einstellung (Arbeit), Ernennungsurkunde, Gemeinsames Ministerialblatt, Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Heilung (Recht), Laufbahngruppe, Offizier (Deutschland), Parlamentarischer Staatssekretär, Richter (Deutschland), Soldat (Deutschland), Soldatengesetz, Straftat (Deutschland), Unteroffizier, Unwirksamkeit, Verfassungsorgan, Verwaltungsakt (Deutschland), Verzahnungsamt, Wahlbeamter, ..., Zentrale Dienstvorschrift. Erweitern Sie Index (1 mehr) »

Abberufung

Die Abberufung ist der einseitig ausgesprochene Entzug eines Amtes, eines Auftrages oder einer Stellung durch einen hierzu befugte Person oder Institution.

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Agrément

Agrément bezeichnet in der internationalen Politik die völkerrechtliche Zustimmung des Empfangsstaates, Vertreter des Entsendestaates für eine diplomatische oder sonstige Mission zu empfangen.

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Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Amtseid

Lyndon B. Johnson leistet seinen Amtseid an Bord der Air Force One Der Amts- bzw.

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Amtsträger

Amtsträger (auch Amtswalter) bezeichnet in Deutschland Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis stehen (z. B. Beamte und Richter bzw. Minister und Notare), und für Personen, für die besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten.

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Amtsverhältnis

Das öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis in Deutschland ist vom Dienstverhältnis im öffentlichen Dienst (Beamte, Soldaten, Richter) abzugrenzen und wird als Oberbegriff sowohl für den besonderen rechtlichen Status von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern (wie Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) oder einer Landesregierung, Richter des Bundesverfassungsgerichts, Mitglieder des Bundestages und der Landesparlamente) als auch für sonstige „öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse anderer Ordnung“ gebraucht.

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Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

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Arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff des deutschen Zivil- und Verwaltungsrechts.

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Beamtenrecht (Deutschland)

Das Beamtenrecht in Deutschland regelt das Sonderrechtsverhältnis der Beamten.

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Beamtenstatusgesetz

Das Beamtenstatusgesetz ist ein deutsches Bundesgesetz zur Regelung der beamtenrechtlichen Stellung der Beamten der Länder und Kommunen.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Beförderung (Personalwesen)

Bundesrepublik Deutschland zur Beförderung eines Beamten (hier: Aushändigung durch die Oberpostdirektion) Beförderung ist im Personalwesen von Unternehmen und im öffentlichen Dienst die Höherstufung eines Arbeitnehmers bzw.

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Berufung (Amt)

Berufung bezeichnet in Deutschland die Ernennung in ein Dienstverhältnis.

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Bestechung

Debler VI, 327 (S. 140)) Bestechung ist eine Qualifikation der Vorteilsgewährung an Amtsträger.

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Botschafter

Ein Botschafter ist ein Diplomat und der beamtete oberste Beauftragte eines Staates in einem anderen Land oder bei einer internationalen Organisation.

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Bundesbeamtengesetz

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.

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Bundesbeamter (Deutschland)

Bundesbeamter ist, wer als deutscher Beamter zum Bund oder einer bundesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts (Dienstherrn), in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) steht (BBG i. V. m. BBG).

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Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes.

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Bundeskanzler (Deutschland)

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Bundeskanzler; Abkürzung BK) ist der Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesminister (Deutschland)

Bundesminister (Abkürzung: BM) ist die Amtsbezeichnung für ein Mitglied der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundespräsident (Deutschland)

Der Bundespräsident (Abkürzung BPr, auch BPräs) ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.

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Bundesrichter (Deutschland)

Als Bundesrichter bezeichnet man in Deutschland, wie auch in einigen anderen föderal organisierten Staaten, die Richter im Bundesdienst, in Unterscheidung zu den Richtern im Dienst der Länder.

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DBB Beamtenbund und Tarifunion

Der DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher Deutscher Beamtenbund, eigene Schreibweise dbb beamtenbund und tarifunion) ist ein Dachverband von Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und des privaten Dienstleistungssektors mit 40 Mitgliedsgewerkschaften mit Sitz in Berlin.

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Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

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Dienstgeschäft

Als Dienstgeschäft sind in Deutschland die dem Beamten, Soldaten oder Richter zur Erledigung übertragenen dienstlichen Aufgaben anzusehen.

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Dienstgrad

Ein Dienstgrad, Grad oder Dienstrang bezeichnet die Stellung einer Person innerhalb einer definierten Rangordnung beim Militär, aber auch bei Behörden wie der Polizei und zivilen Organisationen wie der Feuerwehr, Luftfahrtgesellschaften oder anderen Hilfsorganisationen.

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Dienstherr

Dienstherr ist in Deutschland die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die berechtigt ist, im eigenen Namen Beamte anzustellen und dadurch Beamtenverhältnisse zu begründen.

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Dienstrecht

Dienstrecht bezeichnet in Deutschland die Rechtsmaterie, die die Dienstverhältnisse der Beamten, Soldaten, Richter sowie anderer in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehenden Personen (z. B. Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre) regelt.

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Dienstverhältnis

Dienstverhältnis bezeichnet in Deutschland das Beschäftigungsverhältnis einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einem Dienstherrn steht.

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Disziplinarvorgesetzter

Der Disziplinarvorgesetzte ist ein Vorgesetzter, der in Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung die Dienstaufsicht über Mitarbeiter, Beamte und Dienstkräfte oder bei der Bundeswehr die Disziplinarbefugnis über Soldaten ausübt.

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Einstellung (Arbeit)

Einstellung bezeichnet im Personalwesen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder sonstigen Organisationen sowie die Berufung in ein Dienstverhältnis bei einem Dienstherrn.

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Ernennungsurkunde

Ernennungsurkunde einer Landesministerin Die Ernennungsurkunde dokumentiert den Verwaltungsakt der beamtenrechtlichen Ernennung.

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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesregierung und der Bundesministerien.

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre enthält Regelungen über Einsatz und Rechtsstellung sowie eine grobe Beschreibung der Aufgabe der Parlamentarischen Staatssekretäre.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Heilung (Recht)

Unter Heilung (oder Konvaleszenz) versteht man in der Rechtswissenschaft die Überwindung eines Rechtsmangels durch Erfüllung bestimmter Rechtsgeschäfte.

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Laufbahngruppe

In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Offizier (Deutschland)

Luftwaffe auf der ''Luke Air Force Base'' (1982) Gerhard Schröder (1961) Empfang von NVA-Offizieren durch Wilhelm Pieck Ein Offizier in Deutschland ist ein deutscher Soldat ab dem Dienstgrad eines Leutnants aufwärts (oder eines Unterleutnants, sofern dieser Dienstgrad in der jeweiligen Organisation vorhanden ist).

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Parlamentarischer Staatssekretär

Ein Parlamentarischer Staatssekretär (PStS)Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch als ParlStS abgekürzt.

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Richter (Deutschland)

Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Soldatengesetz

Das Soldatengesetz (SG) regelt die rechtliche Stellung der Soldaten der deutschen Bundeswehr.

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Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.

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Unteroffizier

Der Unteroffizier ist ein militärischer Dienstgrad in der Bundeswehr und früheren deutschen Streitkräften.

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Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

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Verfassungsorgan

Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes BundesorganVgl. auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.) wird u. a.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verzahnungsamt

Als Verzahnungsamt bezeichnet man in Deutschland die Endämter in den Beamtenlaufbahnen, in welchen die Ämter nach der besoldungsrechtlichen Einstufung jeweils für zwei Laufbahnen gelten.

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Wahlbeamter

Ein Wahlbeamter ist ein leitender Beamter einer Gemeinde, Stadt, eines Landkreises oder sonstigen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, der durch Wahl berufen wird.

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Zentrale Dienstvorschrift

Eine Zentrale Dienstvorschrift (Z. Dv.) war eine interne, übergeordnete Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung, die für alle Beschäftigten in deren Geschäftsbereich verbindlich war.

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Leitet hier um:

Beamtenernennung, Verbeamtung.

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