17 Beziehungen: Amtsdirektor, Anstalt des öffentlichen Rechts, Übertragener Wirkungskreis, Bürgermeister, Beamter (Deutschland), Beigeordneter, Bundesbeamtengesetz, Gemeinde, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Körperschaft, Landkreis, Landrat (Deutschland), Oberbürgermeister, Rechtsprechung, Stadt, Stiftung, Wahl.
Amtsdirektor
Amtsdirektor ist ein Öffentliches Amt.
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Anstalt des öffentlichen Rechts
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.
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Übertragener Wirkungskreis
Übertragener Wirkungskreis bezeichnet – im Gegensatz zum eigenen Wirkungskreis – den Zuständigkeitsbereich einer Selbstverwaltungskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis oder Universität), in dem sie als lediglich ausführendes Organ von Rechtsetzungen (Gesetzen, Verordnungen) übergeordneter staatlicher Einheiten wie den Bundesländern oder der Bundesrepublik Deutschland tätig wird.
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Bürgermeister
Ein Bürgermeister – in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen.
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Beamter (Deutschland)
Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.
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Beigeordneter
Beigeordnete sind in den meisten Ländern Deutschlands nach den jeweiligen Gemeindeordnungen als haupt- oder ehrenamtliche Wahlbeamte dem Bürgermeister „beigeordnet“.
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Bundesbeamtengesetz
Das Bundesbeamtengesetz (BBG) regelt seit 1953 die Rechtsstellung der Beamten des Bundes.
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Gemeinde
Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Körperschaft
Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
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Landkreis
Kreise bzw. Landkreise in Deutschland; kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg Stadtkreis genannt) sind gelb markiert (Stand 2017). Ein Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.) oder Kreis (abgekürzt: Kr) ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
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Landrat (Deutschland)
kreisfreier Städte (Stand Oktober 2023) Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter.
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Oberbürgermeister
Oberbürgermeister ist eine Amtsbezeichnung für Oberhäupter der Verwaltungen größerer Städte in Deutschland.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Stadt
Rom Toronto La Paz Kairo Jericho, die tiefstgelegene Stadt der Welt Jerewan Hongkong Mumbai San Francisco Berlin Wien Eine Stadt (von ‚Standort‘, ‚Stelle‘; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung im Schnittpunkt größerer Verkehrswege mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur.
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Stiftung
Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.
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Wahl
2008) Blick in ein Wahllokal in einer Dresdner Schule (2008) Stimmabgabe an der Wahlurne (München 2008) Auszählung der Stimmen (Berlin 1946) Tonne als Wahlurne, Zentrales Wahlbüro im Technischen Rathaus der Stadt Bochum, 2017 Video: Warum sind Wahlen in einer Demokratie wichtig? Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Abstimmungsverfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ.
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