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Entziehung elektrischer Energie

Index Entziehung elektrischer Energie

Entziehung elektrischer Energie (ugs.: Stromdiebstahl) ist in Deutschland ein von StGB erfasstes Vergehen.

37 Beziehungen: Antragsdelikt, Automat, Überstromschutzeinrichtung, Betrug (Deutschland), Bezirksgericht (DDR), Deutsche Demokratische Republik, Diebstahl, Diebstahl (Deutschland), Eigentum, Elektrifizierung, Elektrische Energie, Elektrizität, Elektromagnetische Induktion, Erschleichen von Leistungen, Geringwertige Sache, Haus- und Familiendiebstahl, Kassationshof (Frankreich), Legislative, Leiter (Physik), Lex-specialis-Grundsatz, Münzfernsprecher, Neue Justiz, Privilegierung, Rechtsfrage, Reichsgericht, Sache, Sache (Recht), Strafbarkeitslücke, Strafgesetzbuch (DDR), Strafgesetzbuch (Deutschland), Straftat (Deutschland), Stromzähler, Umgangssprache, Vergehen, Versuch (StGB), Vorsatz (Recht), Zueignungsabsicht.

Antragsdelikt

Unter einem Antragsdelikt versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.

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Automat

Calling-Card-Automat (Verkaufsautomat) Ein Automat ist ein Gerät, dessen mechanische oder elektronische Steuerung bewirkt, dass die von ihm selbsttätig vorgenommenen Arbeitsabläufe zu einer abrufbaren Leistung führen, die von einer vorherigen Arbeitsaufgabe abhängt.

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Überstromschutzeinrichtung

Die Überstromschutzeinrichtung, auch als elektrische Sicherung oder OCP (.

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Betrug (Deutschland)

Der Betrug ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts.

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Bezirksgericht (DDR)

Das Bezirksgericht war in der DDR und für eine Übergangszeit auch in den neuen Bundesländern ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz.

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Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

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Diebstahl

Illustration von 1884 Illustration von 1900 Diebstahl ist eine gegen fremdes Eigentum gerichtete Straftat.

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Diebstahl (Deutschland)

Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Elektrifizierung

Elektrische Kohlebogenlampen auf der Weltausstellung Paris 1878 Als Elektrifizierung (in der Schweiz auch Elektrifikation), veraltet auch ElektrisierungNach einem Gutachten der Gesellschaft für Deutsche Sprache von 1955 – erstellt wohl für die Deutsche Bundesbahn – ist „Elektrifizierung“ der zutreffende Ausdruck, da es bedeutet, etwas für den elektrischen Betrieb einzurichten.

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Elektrische Energie

Als elektrische Energie (Formelzeichen E) bezeichnet man Energie, die mittels Elektrizität übertragen oder in elektrischen Feldern gespeichert wird.

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Elektrizität

Blitze als eine Auswirkung von Elektrizität Zusammenhang wichtiger elektrischer Größen Elektrizität (von) ist der physikalische Oberbegriff für alle Phänomene, die ihre Ursache in ruhender oder bewegter elektrischer Ladung haben.

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Elektromagnetische Induktion

Ein bewegter Permanentmagnet erzeugt an den Klemmen einer Spule eine elektrische Spannung U(t). Unter elektromagnetischer Induktion (auch Faradaysche Induktion, nach Michael Faraday, kurz Induktion) versteht man das Entstehen eines elektrischen Feldes bei einer Änderung des magnetischen Flusses.

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Erschleichen von Leistungen

Das Erschleichen von Leistungen ist im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand, der im 22.

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Geringwertige Sache

Geringwertige Sache ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht und bezeichnet Sachen von unbedeutendem Wert.

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Haus- und Familiendiebstahl

Der Haus- und Familiendiebstahl (des deutschen StGB) stellt eine „prozessuale“ Privilegierung zu den übrigen Diebstahlstatbeständen bzw.

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Kassationshof (Frankreich)

Der Kassationshof mit dem Pont Neuf im Vordergrund Der Kassationshof oder Kassationsgerichtshof Frankreichs ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Französischen Republik.

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Legislative

'''Legislative''' in der Gewaltenteilung zur Macht­be­gren­zung, durch Ver­teilung der Staats­gewalt auf ge­trennte Hoheits­bereiche. Die Legislative (spätantik ‚Beschließung des Gesetzes‘, von,Gesetz‘ und ferre,tragen‘, davon das PPP latum,getragen‘; auch gesetzgebende Gewalt) ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei – bei Gewaltenteilung voneinander unabhängigen – Gewalten.

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Leiter (Physik)

Ein Leiter, auch Konduktor, ist in der Physik ein Stoff, der verschiedene Arten von Energie oder Teilchen zwischen unterschiedlichen Orten transportieren kann.

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Lex-specialis-Grundsatz

Der Lex-specialis-Grundsatz (hergeleitet aus: lex specialis derogat legi generali) besagt, dass ein spezielles Gesetz (lex specialis) dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht und damit Anwendungsvorrang hat.

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Münzfernsprecher

Münztelefon in Wien 1903, Technisches Museum Wien Ein Münzfernsprecher (Abkürzung der Deutschen Bundespost: MünzFw) – auch Münztelefon oder kurz Münzer –, in der Schweiz Kassierstation genannt, ist ein Telefonapparat, der in Post- und Telegrafenämtern, auf öffentlich zugänglichen verkehrsreichen Plätzen oder an Gebäuden angebracht ist.

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Neue Justiz

Die Neue Justiz (NJ), im Untertitel Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtsprechung, ist eine monatlich erscheinende juristische Fachzeitschrift, die seit 1947 die deutsche Rechtsentwicklung und Rechtsprechung dokumentiert.

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Privilegierung

Privilegierung bedeutet in der Rechtswissenschaft eine Besserstellung im Sinne einer – ggf.

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Rechtsfrage

Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten.

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Reichsgericht

Das Reichsgericht war von 1879 bis 1945 der für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständige oberste Gerichtshof im Deutschen Reich.

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Sache

Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Strafbarkeitslücke

Mit dem Ausdruck Strafbarkeitslücke wird eine vermeintliche Regelungslücke im Strafrecht bezeichnet, die dazu führen kann, dass ein subjektiv oder moralisch strafwürdig erachtetes Verhalten nicht strafbar ist.

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Strafgesetzbuch (DDR)

Das Strafgesetzbuch (StGB, zur Abgrenzung auch StGB-DDR) der DDR regelte die Kernmaterie des Strafrechts in der DDR.

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Strafgesetzbuch (Deutschland)

Das Strafgesetzbuch (StGB, bei nötiger Abgrenzung auch dStGB) regelt in Deutschland die Kernmaterie des materiellen Strafrechts.

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Straftat (Deutschland)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist.

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Stromzähler

Ein Stromzähler oder Elektrizitätszähler ist ein Messgerät, das die übertragene elektrische Energie an einem Zählerpunkt erfasst.

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Umgangssprache

Die Umgangssprache, auch Alltagssprache, Normalsprache oder Gebrauchssprache, ist – im Gegensatz zur Standardsprache und auch zur Fachsprache – die Sprache, die im täglichen Umgang benutzt wird, aber keinem spezifischen Soziolekt entspricht.

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Vergehen

Vergehen bezeichnet eine minderschwere Straftat, die mit einer nicht allzu hohen Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht ist.

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Versuch (StGB)

Der Versuch bezeichnet im Strafrecht Deutschlands ein Deliktsstadium, das zwischen strafloser Tatvorbereitung und Tatvollendung liegt.

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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Zueignungsabsicht

Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).

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Leitet hier um:

Elektrizitätsdiebstahl, Stromdiebstahl, Stromentwendung, Stromklau, § 248c StGB.

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