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11 Beziehungen: Befrachter, Dispache, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Handelsgesetzbuch, Havarie, Havariekommissar, Haverei, Reederei, Schlichtung, Seehandelsrecht (Deutschland).
Befrachter
Befrachter ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Verfrachters, die sich zur Ablieferung und Übergabe des Frachtguts verpflichtet.
Sehen Dispacheur und Befrachter
Dispache
Die Dispache ist in der Seeschifffahrt und im Versicherungswesen eine Abrechnung, mit der ein Sachverständiger (Dispacheur) bei der Großen Havarie die Verteilung der Schäden auf die Beteiligten vornimmt.
Sehen Dispacheur und Dispache
Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Sehen Dispacheur und Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.
Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.
Sehen Dispacheur und Handelsgesetzbuch
Havarie
Havarie der ''Irving Johnson'' im März 2005 Havarie der ''Costa Concordia'' am 13. Januar 2012 Eine Havarie (von) ist in der Schifffahrt ein Schaden, den ein Wasserfahrzeug oder dessen Ladung während der Reise erleidet.
Sehen Dispacheur und Havarie
Havariekommissar
Havariekommissar (englisch: Surveyor) ist eine gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung für einen Sachverständigen für Transport- und Güterschäden.
Sehen Dispacheur und Havariekommissar
Haverei
Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie.
Sehen Dispacheur und Haverei
Reederei
Eine Reederei ist ein Schifffahrts­unternehmen.
Sehen Dispacheur und Reederei
Schlichtung
Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird.
Sehen Dispacheur und Schlichtung
Seehandelsrecht (Deutschland)
Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.

