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Haverei

Index Haverei

Mit Haverei bezeichnet man in der Schifffahrt die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie.

32 Beziehungen: Aufzählungszeichen, Befeuerung (Seefahrt), Befrachter, Binnenschiffahrtsgesetz, Binnenschifffahrt, Bundesregierung, Dispache, Fracht (Handelsrecht), Frachtgut, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Hafen, Handelsgesetzbuch, Havarie, Havariegeld, Havariekommissar, Kapitän, Leichtern, Lex Rhodia de iactu, Lotse, Quarantäne, Reederei, Schiff, Schifffahrt, Seehandelsrecht (Deutschland), Seewurf, Strandung, Verfrachter, Vermögen (Recht), Versicherer, Vorsatz (Recht), York-Antwerpener Regeln.

Aufzählungszeichen

Aufzählungszeichen sind Satzzeichen, die einzelne Punkte einer Aufzählung in einem Text markieren.

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Befeuerung (Seefahrt)

Als Befeuerung in der Seefahrt werden weitgehend ortsfeste Licht- oder Funksignale zur Navigation in der Seefahrt bezeichnet.

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Befrachter

Befrachter ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Verfrachters, die sich zur Ablieferung und Übergabe des Frachtguts verpflichtet.

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Binnenschiffahrtsgesetz

Das deutsche Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG) vom 15.

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Binnenschifffahrt

Dichter Verkehr auf dem Rhein in Köln Gastankschiff Binnenschifffahrt (älter Binnenschiffahrt) ist die überwiegend gewerbliche Schifffahrt auf Binnengewässern und Binnenwasserstraßen, also auf Flüssen, Kanälen und Seen im Bereich des Güter- und Personentransports.

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Bundesregierung

Eine Bundesregierung oder Föderalregierung ist Teil der ausführenden Gewalt eines föderalen Bundesstaates.

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Dispache

Die Dispache ist in der Seeschifffahrt und im Versicherungswesen eine Abrechnung, mit der ein Sachverständiger (Dispacheur) bei der Großen Havarie die Verteilung der Schäden auf die Beteiligten vornimmt.

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Fracht (Handelsrecht)

Fracht (oder Frachtgeld, Frachtlohn) ist im Frachtgeschäft das Entgelt, das ein Frachtführer für die im Frachtvertrag vereinbarte Güterbeförderung erhält.

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Frachtgut

Verladen von Frachtgut Frachtgut (auch Ladung, Cargo oder, im allgemeinen Sprachgebrauch, Fracht im Deutschen Wörterbuch im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache genannt) ist im Transportwesen die Bezeichnung für Transportgut, das von einem Frachtführer gegen Entgelt befördert wird.

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Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)

Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland einen Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der in bestimmten Zivilsachen im Gegensatz zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO) verfährt, sondern nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen und verschiedener Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die keine Familiensachen sind.

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Hafen

Schrägluftbild des Hafens von Ashdod (israelische Mittelmeerküste) Marina Porticciolo del Cedas in Barcola (Golf von Triest) Ein Hafen ist ein Bereich an einer Meeresküste oder am Ufer eines Flusses, Sees oder Kanals, an dem Schiffe anlegen können.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Havarie

Havarie der ''Irving Johnson'' im März 2005 Havarie der ''Costa Concordia'' am 13. Januar 2012 Eine Havarie (von) ist in der Schifffahrt ein Schaden, den ein Wasserfahrzeug oder dessen Ladung während der Reise erleidet.

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Havariegeld

Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw.

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Havariekommissar

Havariekommissar (englisch: Surveyor) ist eine gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung für einen Sachverständigen für Transport- und Güterschäden.

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Kapitän

Kapitän Arthur Rostron der ''Carpathia'' Schiffsführer eines Binnenschiffes (1947) Das Wort Kapitän (vom lateinischen caput „Kopf, Haupt“, Wortstamm capit-, und davon abgeleitet capitaneus „Anführer“), auch Schiffsführer oder Schiffer, hat in fast alle europäischen Sprachen Eingang gefunden und bezeichnet unter anderem den Führer eines Schiffes.

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Leichtern

Video: Der mit Kohle beladene Frachter KVB Maranta war am 19. August 2013 in Köln auf der ''Deutzer Platte'', einer Untiefe zwischen der Severinsbrücke und Deutzer Brücke bei Rheinkilometer 687,5, auf Grund gelaufen. Das Motorbaggerschiff „Josef Lülsdorf“ leichtert mit einem Hydraulikbagger Liebherr 944 die Kohle auf das Frachtschiff Toros Leichtern (von mittelhochdeutsch līhtern „leichter machen, erleichtern“) heißt, ein beladenes Schiff leichter zu machen, indem man einen Teil der Ladung herausnimmt, mit dem Ziel, den Tiefgang des Schiffes (d. h. seine Abladetiefe) zu verringern.

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Lex Rhodia de iactu

Die lex Rhodia de iactu (wörtlich „Rhodisches Gesetz über den Seewurf“) war eine aus dem griechischen Seefahrrecht in das römische Recht adaptierte Bestimmung des gewohnheitsrechtlichen Werkvertragsrechts (''Locatio conductio operis''), die für den Seefrachtvertrag galt.

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Lotse

Übernahme des Lotsen vom Lotsenboot Ein Lotse ist in der Seefahrt meist (in Deutschland grundsätzlich) ein erfahrener Nautiker (Kapitän) mit mehrjähriger praktischer Erfahrung, der bestimmte Gewässer so gut kennt, dass er die Führer von Schiffen sicher durch Untiefen, vorbei an Schifffahrtshindernissen und dem übrigen Schiffsverkehr geleiten kann.

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Quarantäne

Quarantäne­station eines Krankenhauses in Kinshasa (1976) Die Quarantäne (Deutschland:; Österreich:, oder; Schweiz auch) ist eine zum Schutz einer Gesellschaft vor ansteckenden Krankheiten befristete, (behördlich angeordnete) Separation von Menschen, Tieren oder Pflanzen, die verdächtig sind, an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder Überträger dieser Krankheiten zu sein.

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Reederei

Eine Reederei ist ein Schifffahrts­unternehmen.

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Schiff

Kreuzfahrtschiff ''Queen Mary 2'' Baltic'' Illustration verschiedener Schiffstypen, 1912 Schiffe sind größere Wasserfahrzeuge oder andere schwimmfähige Objekte mit bestimmten, nicht einheitlich festgelegten Eigenschaften.

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Schifffahrt

Die ''Antwerpen Express'' vor Blankenese (2013) Hamburger Hafen, um 1863 Bremerhavener Häfen (2012) Unter Schifffahrt (seit der Rechtschreibreform von 2004 auch Schiff-Fahrt; bis zur Rechtschreibreform 1996 und z. B. bei traditionellen Firmennamen weiterhin: Schiffahrt) versteht man die Benutzung von Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern und Meeren zu unterschiedlichen Zwecken, vor allem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Gütern.

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Seehandelsrecht (Deutschland)

Das deutsche Seehandelsrecht ist im 5. Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt.

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Seewurf

Alten Bozener Rathaus mit Illustration des Seewurfs Seewurf ist in der Seeschifffahrt das Überbordwerfen von Schiffsladung von einem Seeschiff, um das Schiff, die Schiffsbesatzung, Passagiere und gegebenenfalls den Rest der Ladung zu retten.

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Strandung

Schiff auf dem Trockenen Strandung ist ein Schiffsunfall durch das gewollte oder ungewollte Auflaufen eines Wasserfahrzeugs, Körpers oder Gegenstands auf Klippen, Sandbänke, Strand, Ufer oder Untiefen.

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Verfrachter

Verfrachter ist ein Rechtsbegriff des Seehandelsrechts für die Vertragspartei des Befrachters, die sich zur Übernahme, zum Transport des Frachtguts auf einem Handelsschiff und zur Ablieferung an den Empfänger verpflichtet.

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Vermögen (Recht)

Das Vermögen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Recht alle geldwerten Rechte eines Rechtssubjekts umfasst.

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Versicherer

Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber).

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Vorsatz (Recht)

Vorsatz (dolus) bezeichnet im Strafrecht den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller objektiven Tatumstände einschließlich der Kausalitätsbeziehungen.

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York-Antwerpener Regeln

Die York-Antwerpener Regeln (YAR, York Antwerp Rules) sind international vereinbarte Versicherungsregeln für die Verteilung von Kosten auf Schiff und Ladung im Falle einer großen Haverei.

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Leitet hier um:

Havarie grosse, Havariegrosse.

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