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Chulʿ

Index Chulʿ

Chulʿ bezeichnet in der islamischen Rechtswissenschaft den Selbstloskauf der Frau aus der Ehe durch Rückerstattung der Brautgabe oder eines Teils davon.

Inhaltsverzeichnis

  1. 15 Beziehungen: Al-Baqara, Ägypten, Āya, Ehe, Fiqh, Hadith, Ibn al-Dschauzī, Koran, Mohammed, Morgengabe, Rechtsinstitut, Sahāba, Scheidung, Sure, Talāq.

Al-Baqara

Textausschnitt aus der Sure al-Baqara (Verse 206 bis 217), Handschrift aus dem 1. Jahrhundert nach der Hidschra Die Sure al-Baqara ist die zweite Sure des Korans.

Sehen Chulʿ und Al-Baqara

Ägypten

Ägypten (Aussprache oder; Miṣr, offiziell Arabische Republik Ägypten) ist ein Staat im nordöstlichen Afrika mit mehr als 110 Millionen Einwohnern und einer Fläche von mehr als einer Million Quadratkilometern.

Sehen Chulʿ und Ägypten

Āya

Āya, pl.

Sehen Chulʿ und Āya

Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

Sehen Chulʿ und Ehe

Fiqh

Fiqh bezeichnet im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya) befasst.

Sehen Chulʿ und Fiqh

Hadith

Moderne Ausgaben verschiedener Hadithsammlungen Der Begriff Hadith (der Hadith, auch das Hadith) bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die dieser stillschweigend gebilligt haben soll.

Sehen Chulʿ und Hadith

Ibn al-Dschauzī

Abū l-Faradsch ʿAbd ar-Rahmān ibn ʿAlī Ibn al-Dschauzī (* 1114–1116 in Bagdad; † 16. Juni 1201 ebenda) war ein äußerst produktiver hanbalitischer Universalgelehrter und Prediger.

Sehen Chulʿ und Ibn al-Dschauzī

Koran

Teil eines Verses aus der 48. Sure ''al-Fath'' in einer Handschrift aus dem 8. oder 9. Jahrhundert Kalligraphen Aziz Efendi (1871–1934) Der Koran (so die eingedeutschte Form von) ist die heilige Schrift des Islams, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (Allah) an den Propheten Mohammed enthält.

Sehen Chulʿ und Koran

Mohammed

Eulogie Bibliothèque nationale in Paris. Mohammed oder Muhammad, mit vollem Namen Abū l-Qāsim Muhammad b. ʿAbdallāh b. ʿAbd al-Muttalib b. Hāschim b. ʿAbd Manāf al-Quraschī (geboren zwischen 570 und 573 in Mekka; gestorben am 8. Juni 632 in Medina), war der Religionsstifter des Islam.

Sehen Chulʿ und Mohammed

Morgengabe

Morgengabe ist eine in Bezug auf die Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut, manchmal aber auch eine Zuwendung der (verwitweten) Frau an den zweiten Ehemann oder eine gegenseitige Gabe der beiden Eheleute.

Sehen Chulʿ und Morgengabe

Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

Sehen Chulʿ und Rechtsinstitut

Sahāba

Mohammed reitet mit seinen Gefährten auf Kamelen (türkische Miniatur aus dem ''Siyer-i Nebi'') Sahāba ist der Sammelbegriff für die Gefährten und Begleiter des Propheten Mohammed.

Sehen Chulʿ und Sahāba

Scheidung

Eine Ehescheidung (kurz Scheidung) ist die Auflösung einer Ehe.

Sehen Chulʿ und Scheidung

Sure

Rifa'i-Moschee, Kairo Der Begriff Sure (Plural suwar) bezeichnet die Kapitel des Korans, der heiligen Schrift des Islams.

Sehen Chulʿ und Sure

Talāq

Talāq oder Verstoßung bezeichnet im Islam die Entlassung der Ehefrau durch den Mann.

Sehen Chulʿ und Talāq

Auch bekannt als Chul.