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Auflage (Verwaltungsrecht)

Index Auflage (Verwaltungsrecht)

Die Auflage ist in der Dogmatik des deutschen Verwaltungsrechts eine selbständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt (VA), mit der dem Begünstigten des VA ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird.

18 Beziehungen: Anfechtungsklage, Baugenehmigung, Bundesverwaltungsgericht (Deutschland), Duldung (Recht), Fortsetzungsfeststellungsklage, Friedrich Carl von Savigny, Handeln, Legaldefinition, Nebenbestimmung, Unterlassen (Deutschland), Verpflichtungsklage, Versammlungsgesetz (Deutschland), Versammlungsverbot, Verwaltungsakt (Deutschland), Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckung.

Anfechtungsklage

Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz.

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Baugenehmigung

Baupolizeilich geprüfter Bauplan einer Garage, 1932 Eine Baugenehmigung (Bauerlaubnis in Österreich; Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen) bezeichnet die Genehmigung, bauliche Änderungen vorzunehmen.

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Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)

Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Blickrichtung Westen) Luftbild von Leipzig (2010) Haupteingang Blick vom Aufgang zum Gericht über den vorgelagerten Simsonplatz Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Wandelhalle im Bundesverwaltungsgericht Leipzig Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit) und neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

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Duldung (Recht)

Die Duldung ist in der Rechtswissenschaft das Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, das zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt.

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Fortsetzungsfeststellungsklage

Als Fortsetzungsfeststellungsklage, in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig mit FFK abgekürzt, bezeichnet man im öffentlichen Recht eine Klage, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsaktes begehrt wird.

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Friedrich Carl von Savigny

Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Nebenbestimmung

Die Nebenbestimmung stellt ein Handlungsinstrument des deutschen Verwaltungsrechts dar.

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Unterlassen (Deutschland)

Unter Unterlassen (oder: Unterlassung) wird im rechtswissenschaftlichen Bereich eine Handlungsalternative zum positiven Tun und zum Dulden verstanden.

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Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist eine Klageart nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

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Versammlungsgesetz (Deutschland)

Das Versammlungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Versammlungsfreiheit nach Abs. 2 GG einschränkt.

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Versammlungsverbot

Versammlungsverbot in Roubaix, Frankreich, 12. Mai 1915 Ein Versammlungsverbot bezeichnet eine gesetzlich, gerichtlich oder polizeilich angeordnete Maßnahme, die die Untersagung einer Versammlung zum Ziel hat.

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Verwaltungsakt (Deutschland)

Der Verwaltungsakt, abgekürzt VA, stellt im deutschen Verwaltungsrecht eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung dar.

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Verwaltungsgerichtsordnung

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren in der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsprozessrecht) bundeseinheitlich regelt.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Verwaltungsvollstreckung

Unter dem Begriff der Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Vollstreckungsbehörden.

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