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Zivildienstgesetz (Deutschland)

Index Zivildienstgesetz (Deutschland)

Das Zivildienstgesetz (ZDG; früher Ersatzdienstgesetz – ErsDiG bzw. Gesetz über den zivilen Ersatzdienst) regelt nach dem Wehrpflichtgesetz und dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) in Deutschland das Recht der Zivildienstleistenden sowie die Aufgaben und die Organisation des Zivildienstes.

18 Beziehungen: Bundesfreiwilligendienst, Bundesgesetz (Deutschland), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutschland, Eigenmächtige Abwesenheit, Fahnenflucht, Gehorsamsverweigerung, Gemeinwohl, Kriegsdienstverweigerungsgesetz, Nebenstrafrecht, Soldat (Deutschland), Spannungsfall, Tauglichkeitsgrad, Verteidigungsfall (Deutschland), Verwaltungsrecht (Deutschland), Wehrpflicht in Deutschland, Wehrpflichtgesetz, Zivildienst in Deutschland.

Bundesfreiwilligendienst

Logo Anwerbeposter der Biologische Station Hochsauerlandkreis für Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges ökologisches Jahr Im am 1.

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Bundesgesetz (Deutschland)

Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Grüne), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Eigenmächtige Abwesenheit

Eigenmächtige Abwesenheit ist nicht von Vorgesetzten genehmigtes und nicht durch zwingende Gründe wie Krankenhausaufenthalt erzwungenes Nichterscheinen zu gerichtlichen Vorladungen, Wehr- und Zivildienst.

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Fahnenflucht

Zwei russische Deserteure werden von einem Soldaten wieder zurück in die Schützengräben getrieben (Erster Weltkrieg, 1917) Fahnenflucht, Desertation oder Desertion bezeichnet das Fernbleiben eines Soldaten von militärischen Verpflichtungen in Kriegs- oder Friedenszeiten – benannt nach der Flucht von der Regimentsfahne, unter der sich alle Soldaten zum Gefecht zu versammeln hatten.

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Gehorsamsverweigerung

Die Gehorsamsverweigerung, früher auch als Befehlsverweigerung bezeichnet, ist die Weigerung eines Soldaten, den Befehl eines Vorgesetzten auszuführen.

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Gemeinwohl

Gemeinwohl (seltener Allgemeinwohl) bezeichnet das Wohl („das gemeine Beste, den gemeinen Nutzen, die gemeine Wohlfahrt, den Wohlstand“), welches aus sozialen Gründen möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen soll.

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Kriegsdienstverweigerungsgesetz

Das Kriegsdienstverweigerungsgesetz regelt die Kriegsdienstverweigerung in Deutschland und konkretisiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen im Sinne des Abs.

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Nebenstrafrecht

Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (Kernstrafrecht), sondern in anderen Rechtsnormen (Gesetze, aber auch strafbewehrte Rechtsverordnungen) enthalten sind.

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Soldat (Deutschland)

Ein Soldat in Deutschland steht aufgrund der Wehrpflicht oder freiwilliger Verpflichtung in einem Wehrdienstverhältnis, welches auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist.

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Spannungsfall

Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls.

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Tauglichkeitsgrad

Der Tauglichkeitsgrad (auch Signierziffer) beschreibt das musterungsärztliche Begutachtungsergebnis der Bundeswehr.

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Verteidigungsfall (Deutschland)

Der Verteidigungsfall (im Sprachgebrauch der Bundeswehr auch „V-Fall“ genannt) ist der festgestellte rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland, wenn ihr Staatsgebiet mit „Waffengewalt“ von außen angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht, was bisher nicht eingetreten ist.

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Verwaltungsrecht (Deutschland)

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches – neben dem Staatsrecht – eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts.

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Wehrpflicht in Deutschland

Die Wehrpflicht in Deutschland bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland.

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Wehrpflichtgesetz

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) regelt in Deutschland die Wehrpflicht (Abschnitt 1), das Wehrersatzwesen (Abschnitt 2), die Personalakte­nführung ungedienter Wehrpflichtiger (Abschnitt 3), die Beendigung des Wehrdienstes und Verlust des Dienstgrades (Abschnitt 4), die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel (Abschnitt 5) sowie die Einschränkung von Grundrechten, Sonder-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften (Abschnitt 6).

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Zivildienst in Deutschland

Der Zivildienst in Deutschland war in der Bundesrepublik Deutschland von 1961 bis 2011 zur Zeit der allgemeinen Wehrdienstpflicht die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

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Leitet hier um:

Ersatzdienstgesetz, Zivildienstüberwachung.

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