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18 Beziehungen: Akzessorietät, Auslandsberührung, Druckschrift, Film, Herrschende Meinung, Internationales Privatrecht, Kennzeichen (Recht), Markengesetz, Markenrecht, Rechtsordnung, Rechtsprechung, Schutzlandprinzip, Titelschutz, Ton (Musik), Unterscheidungskraft (Markenrecht), Urheberrecht (Deutschland), Werk (Urheberrecht), Wettbewerbsrecht (Deutschland).
Akzessorietät
Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet.
Sehen Werktitel und Akzessorietät
Auslandsberührung
Auslandsberührung, auch Auslandsbeziehung bzw.
Sehen Werktitel und Auslandsberührung
Druckschrift
Beispiel von Blockschrift (mit Kapitälchen) auf einem Formular; links unten ist Schreibschrift Von Hand geschriebene Schrift, die keine Schreibschrift mit verbundenen Buchstaben ist, wird als Druckschrift (in der Schweiz auch Steinschrift, englisch print) bezeichnet.
Sehen Werktitel und Druckschrift
Film
Skladanowsky-Brüder dort 1895 zum ersten Mal einen Film vor Publikum vorführten. Das Bild zeigt eine Aufführung im Jahr 1940. Der Film ist eine Kunstform, die ihren Ausdruck in der auch als Filmen bezeichneten Produktion bewegter Bilder mittels Foto-, Kamera- und Tontechnik findet, bei Stummfilmen war der Ton untergeordnet oder wurde durch unterschiedliche Möglichkeiten versucht.
Sehen Werktitel und Film
Herrschende Meinung
Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.
Sehen Werktitel und Herrschende Meinung
Internationales Privatrecht
Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.
Sehen Werktitel und Internationales Privatrecht
Kennzeichen (Recht)
Unter Kennzeichen versteht man im Kennzeichenrecht Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktitel und geografische Herkunftsbezeichnungen.
Sehen Werktitel und Kennzeichen (Recht)
Markengesetz
Das deutsche Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz – MarkenG) dient dem Schutz von Marken.
Sehen Werktitel und Markengesetz
Markenrecht
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützen soll.
Sehen Werktitel und Markenrecht
Rechtsordnung
Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
Sehen Werktitel und Rechtsordnung
Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
Sehen Werktitel und Rechtsprechung
Schutzlandprinzip
Das Schutzlandprinzip ist ein Grundsatz im internationalen Privatrecht, wonach für Fragen des geistigen Eigentums das Recht desjenigen Staates anzuwenden ist, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird.
Sehen Werktitel und Schutzlandprinzip
Titelschutz
Titelschutz ist der urheberrechtliche oder markenrechtliche Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken (Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken).
Sehen Werktitel und Titelschutz
Ton (Musik)
Ton bezeichnet in der Musik ein Schallereignis (sowie dessen Höreindruck und gedankliche Abstraktion), das von Musikinstrumenten, der menschlichen Stimme oder anderweitig mittels eines elastischen Körpers erzeugt wird und dem eine mehr oder weniger exakte Tonhöhe zugeordnet werden kann.
Sehen Werktitel und Ton (Musik)
Unterscheidungskraft (Markenrecht)
Unterscheidungskraft ist die konkrete Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und damit eine betriebliche Zuordnung der Waren bzw.
Sehen Werktitel und Unterscheidungskraft (Markenrecht)
Urheberrecht (Deutschland)
nbn:de:bvb:12-bsb10601249-7), S. 5 ff. Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistungen – so genannte Werke – auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden.
Sehen Werktitel und Urheberrecht (Deutschland)
Werk (Urheberrecht)
Ein Werk ist eine geschützte oder eine schützbare Schöpfung im Sinne des Urheberrechts.
Sehen Werktitel und Werk (Urheberrecht)
Wettbewerbsrecht (Deutschland)
Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

