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Stromsperre

Index Stromsperre

Die Stromsperre (auch: Stromsperrung) ist eine Einstellung der Energieversorgung, die der Energieversorger, der eine Person, einen Betrieb oder Firma mit Energie beliefert, anwenden kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. 21 Beziehungen: Abschlagszahlung, Arbeitslosengeld II, Berlin-Blockade, Bonner Rechtsjournal, Drohung, Energieversorgung, Entziehung elektrischer Energie, Gerichtsvollzieher (Deutschland), Grundversorger, Jobcenter, Rückstand (Finanzwesen), Schmelzsicherung, Schuldnerverzug (Deutschland), Sozialgesetzbuch (Deutschland), Streitwert, Stromausfall, Stromgrundversorgungsverordnung, Stromzähler, Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Widerspruch (Recht), Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages.

Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlung (oder Akontozahlung, A-conto-Zahlung, Per-conto-Zahlung; italienisch: a conto / per conto.

Sehen Stromsperre und Abschlagszahlung

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II war in Deutschland von 1.

Sehen Stromsperre und Arbeitslosengeld II

Berlin-Blockade

Entfernung einer Straßensperre in der Friedrichstraße nach der Blockade (Mai 1949) Besatzungszonen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg Die vier Sektoren Berlins Als Berlin-Blockade (Erste Berlin-Krise) wird die Blockade West-Berlins durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949 bezeichnet.

Sehen Stromsperre und Berlin-Blockade

Bonner Rechtsjournal

Das Bonner Rechtsjournal (BRJ) ist eine im Jahre 2007 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn gegründete juristische Fachzeitschrift in studentischer Verantwortung.

Sehen Stromsperre und Bonner Rechtsjournal

Drohung

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.

Sehen Stromsperre und Drohung

Energieversorgung

Energieversorgung bezeichnet die Versorgung von Endkunden mit Strom, Gas und Fernwärme.

Sehen Stromsperre und Energieversorgung

Entziehung elektrischer Energie

Entziehung elektrischer Energie (ugs.: Stromdiebstahl) ist in Deutschland ein von StGB erfasstes Vergehen.

Sehen Stromsperre und Entziehung elektrischer Energie

Gerichtsvollzieher (Deutschland)

Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter.

Sehen Stromsperre und Gerichtsvollzieher (Deutschland)

Grundversorger

In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt.

Sehen Stromsperre und Grundversorger

Jobcenter

Jobcenter in Idar-Oberstein Jobcenter Goslar, Skulpturengruppe Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Landkreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt. Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, Qualifizierung und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II.

Sehen Stromsperre und Jobcenter

Rückstand (Finanzwesen)

Als Rückstand (oder Zahlungsrückstand, Zahlungsverzug) bezeichnet man umgangssprachlich und im Rechnungswesen den Schuldnerverzug, bei dem der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung seine Zahlung nicht oder nicht fristgerecht vornimmt und diese Verzögerung zu vertreten hat.

Sehen Stromsperre und Rückstand (Finanzwesen)

Schmelzsicherung

Schaltzeichen Eine Schmelzsicherung ist eine Überstromschutzeinrichtung, die durch das Abschmelzen eines Schmelzleiters den Stromkreis unterbricht, wenn die Stromstärke einen bestimmten Wert während einer ausreichenden Zeit überschreitet.

Sehen Stromsperre und Schmelzsicherung

Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

Sehen Stromsperre und Schuldnerverzug (Deutschland)

Sozialgesetzbuch (Deutschland)

alternativtext.

Sehen Stromsperre und Sozialgesetzbuch (Deutschland)

Streitwert

Der Streitwert (auch Prozesswert) ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes.

Sehen Stromsperre und Streitwert

Stromausfall

Kurzschluss (Erdschluss mit Baum) in einer Stromversorgungs-Freileitung Toronto – Stromausfall am 14. August 2003 Ein Stromausfall (auch: ungeplante Versorgungsunterbrechung) ist eine plötzlich ungeplant auftretende Netzstörung im Stromnetz, durch die unbeabsichtigt die Elektrizitätsversorgung der Stromverbraucher unterbrochen ist.

Sehen Stromsperre und Stromausfall

Stromgrundversorgungsverordnung

Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist eine deutsche Verordnung, in der die Bedingungen geregelt werden, zu denen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit Elektrizität zu versorgen sind.

Sehen Stromsperre und Stromgrundversorgungsverordnung

Stromzähler

Ein Stromzähler oder Elektrizitätszähler ist ein Messgerät, das die übertragene elektrische Energie an einem Zählerpunkt erfasst.

Sehen Stromsperre und Stromzähler

Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

Sehen Stromsperre und Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

Sehen Stromsperre und Widerspruch (Recht)

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (WD) sind eine Einrichtung, die es dem einzelnen Bundestagsabgeordneten ermöglichen soll, sich unabhängig von der Sachkompetenz der Bundesministerien unparteiisch zu bestimmten Themen zu informieren.

Sehen Stromsperre und Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages