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Realofferte

Index Realofferte

Als Realofferte bezeichnet man im deutschen bürgerlichen Recht eine besondere Form eines Angebotes, das gleichzeitig auf den Abschluss des Kaufvertrages (BGB) und auf die dingliche Übereignung (BGB) gerichtet ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 17 Beziehungen: Angebot (Recht), Annahme (Recht), Anspruch (Recht), Übereignung, Bürgerliches Gesetzbuch, Bedingung (Recht), Besitz, Bundesgerichtshof, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Eigentum, Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, Jens Petersen (Jurist, 1969), Kaufvertrag, Unbestellte Leistung (Deutschland), Unternehmer, Verbraucher, Willenserklärung.

Angebot (Recht)

Das Angebot (rechtlich: Antrag) bezeichnet eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle vertragswesentlichen Bestandteile umfasst und durch die einem anderen der Vertragsschluss so angetragen wird, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dem Einverständnis des Empfängers abhängt.

Sehen Realofferte und Angebot (Recht)

Annahme (Recht)

Die Annahme (Lehnübersetzung von) bezeichnet eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines angebotenen schuldrechtlichen Vertrags gerichtet ist.

Sehen Realofferte und Annahme (Recht)

Anspruch (Recht)

Als Anspruch bezeichnet die Rechtswissenschaft das Recht, von einem anderen ein Tun, ein Dulden oder ein Unterlassen zu verlangen.

Sehen Realofferte und Anspruch (Recht)

Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

Sehen Realofferte und Übereignung

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Realofferte und Bürgerliches Gesetzbuch

Bedingung (Recht)

Bedingung ist im Recht die einer Willenserklärung hinzugefügte Bestimmung, nach der die Rechtswirksamkeit des Rechtsgeschäfts von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängig gemacht wird.

Sehen Realofferte und Bedingung (Recht)

Besitz

Besitz bezeichnet in der juristischen Fachsprache die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, abgegrenzt gegenüber Eigentum, das die rechtliche Herrschaftsmacht meint.

Sehen Realofferte und Besitz

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Realofferte und Bundesgerichtshof

Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Sehen Realofferte und Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

Sehen Realofferte und Eigentum

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Einige Bände der Entscheidungssammlung Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sind eine von den Mitgliedern des Bundesgerichtshofs herausgegebene, im Kölner Carl Heymanns Verlag erscheinende Sammlung der wichtigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus dem Zivilrecht, analog zur Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen, RGZ.

Sehen Realofferte und Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen

Jens Petersen (Jurist, 1969)

Jens Petersen (* 30. Juni 1969 in Kalkar) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Sehen Realofferte und Jens Petersen (Jurist, 1969)

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.

Sehen Realofferte und Kaufvertrag

Unbestellte Leistung (Deutschland)

Eine unbestellte Leistung (früher: Lieferung unbestellter Sachen) liegt im Recht Deutschlands vor, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher Waren zusendet oder sonstige Leistungen anbietet, die dieser nicht bestellt hat, ihm also ohne zurechenbare Aufforderung zugehen.

Sehen Realofferte und Unbestellte Leistung (Deutschland)

Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

Sehen Realofferte und Unternehmer

Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

Sehen Realofferte und Verbraucher

Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

Sehen Realofferte und Willenserklärung