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Nachrichtendienstliche Mittel

Index Nachrichtendienstliche Mittel

Nachrichtendienstliche Mittel (nd-Mittel) sind Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, die durch Nachrichtendienste angewendet werden (Abs. 2 BVerfSchG).

29 Beziehungen: Briefgeheimnis, Bundesverfassungsschutzgesetz, Bundeszollverwaltung, Doppelagent, Funkverkehr, Gefahrenabwehr, Informant, Legende (Tarnung), Nachrichtendienst, Nutzungsdaten, Observation, Polizeigesetz, Postgeheimnis, Spionageabwehr, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafverfolgung, Tarnkennzeichen, Tarnmittel, Telekommunikation, Telekommunikationsgesetz (Deutschland), Telemedien, Telemediengesetz, V-Mann, Verdeckter Ermittler, Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland), Verkehrsdaten, Zollfahndungsdienst, Zollfahndungsdienstgesetz, Zollkriminalamt.

Briefgeheimnis

Humoristische Postkarte zum Thema Briefgeheimnis. Bildunterschrift: "Es hat so viel Zeit gekostet, die Postkarten zu lesen, und jetzt müssen wir herausfinden, was in den Postpaketen drin ist." Das Briefgeheimnis ist ein Grund- und Menschenrecht, das die Vertraulichkeit schriftlicher Mitteilungen in Briefform schützt.

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Bundesverfassungsschutzgesetz

Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) regelt die Aufgaben und die Rechtsstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Zusammenarbeit des BfV mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder in Deutschland.

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Bundeszollverwaltung

Zollbeamter auf einer Baustelle Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung.

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Doppelagent

Doppelagent (Doppelspion), im deutschen Verfassungsschutz Counterman (Plural: Countermen, Abk. CM) bezeichnet, ist eine Person, die für zwei Nachrichtendienste zeitgleich tätig ist.

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Funkverkehr

Amateurfunkstelle Der Funkverkehr ist „ein Fernmeldeverkehr mit Hilfe von Funkwellen“, wobei unter Funkwellen der Frequenzbereich bis 3 THz zu verstehen ist.

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Gefahrenabwehr

Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.

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Informant

Ein Informant oder eine Informantin ist eine Person, die ihre speziellen Kenntnisse an andere weitergibt; sie ist aufgrund der Informantentätigkeit und Weitergabe von Informationen nicht gleichzusetzen zu einem Whistleblower (Aufdecker) oder einem beauftragten Spitzel oder Spion.

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Legende (Tarnung)

Eine Legende zur Tarnung bezeichnet allgemein das Vortäuschen eines Sachverhaltes.

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Nachrichtendienst

Ein Nachrichtendienst ist eine Organisation, zumeist eine Behörde, die Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet.

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Nutzungsdaten

Nutzungsdaten sind Daten, die Telemedien von ihren Nutzern für Zwecke der Abrechnung sammeln.

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Observation

Observation bezeichnet in Deutschland die verdeckte, zielgerichtete und systematische Beobachtung von Personen, Personengruppen, Einrichtungen oder Sachen, um grundlegende oder ergänzende Erkenntnisse zu gewinnen.

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Polizeigesetz

Polizeigesetz steht für: Bundesrepublik Deutschland.

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Postgeheimnis

Postgeheimnis bezeichnet die deutsche Ausformung des demokratischen Grundrechts Briefgeheimnis.

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Spionageabwehr

Spionageabwehr bezeichnet die Tätigkeiten von Sicherheitsbehörden, fremde Spione im eigenen Land aufzuklären und zu bekämpfen, um Staatsgeheimnisse zu schützen.

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Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

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Strafverfolgung

Als Strafverfolgung wird die gesamte Tätigkeit des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet.

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Tarnkennzeichen

Behördenkennzeichen Ein Tarnkennzeichen ist ein Kraftfahrzeugkennzeichen, das genehmigungspflichtig an einem Fahrzeug geführt wird, obwohl es nicht dem tatsächlich zugeteilten Kraftfahrzeugkennzeichen entspricht.

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Tarnmittel

Als Tarnmittel werden nachrichtendienstliche Mittel bezeichnet, die zur Legendierung verdeckter Aktivitäten von Sicherheitsbehörden benutzt werden.

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Telekommunikation

Preßnitztalbahn. Dahinter ein kreuzendes Luftkabel Als Telekommunikation (kurz TK, von und) oder Fernmeldewesen wird jeglicher Austausch von Informationen und Daten über eine räumliche Distanz hinweg bezeichnet.

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Telekommunikationsgesetz (Deutschland)

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert.

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Telemedien

Telemedien ist ein Rechtsbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, insbesondere eine Vielzahl von Internetdiensten.

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Telemediengesetz

Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für sogenannte Telemedien in Deutschland.

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V-Mann

Ein V-Mann (Vertrauensmann, V-Person, V-Frau, V-Leute abgekürzt VP, in Österreich auch Konfident, beim Bundesnachrichtendienst nachrichtendienstliche Verbindung) ist eine private Vertrauensperson, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit als menschliche Quelle mit der Polizei, einem Nachrichtendienst oder dem Zoll Dritten nicht bekannt ist und die in dieser Funktion Informationen erhebt, die für den jeweiligen Auftraggeber von Interesse sind, inklusive personenbezogener Daten.

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Verdeckter Ermittler

Ein Verdeckter Ermittler (auch Verdeckter Mitarbeiter, Englisch und Fachbegriff: Undercover-Agent) ist ein Mitarbeiter einer Polizei- oder Zollbehörde oder eines Nachrichtendienstes, der unter einer ihm verliehenen und auf Dauer angelegten Legende eingesetzt wird.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Als allgemeines Abwägungsprinzip besagt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Als rechtsstaatliches Prinzip ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für jede hoheitliche Gewalt verbindlich.

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Verkehrsdaten

Verkehrsdaten (auch Verbindungsdaten oder Verkehrsranddaten) sind in der Telekommunikation die technischen Informationen, die bei der Nutzung eines Telekommunikationsdienstes (Telefonie, Internetnutzung) beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen (Provider) anfallen und von diesem erhoben, gespeichert, verarbeitet, übermittelt oder genutzt werden.

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Zollfahndungsdienst

Der Zollfahndungsdienst (kurz: ZFD) besteht in Deutschland aus dem Zollkriminalamt (ZKA; Direktion VIII der Generalzolldirektion) und den Zollfahndungsämtern (ZFÄ) als Bundesbehörden zur Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Zollfahndungsdienstgesetz

Das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) regelt die Organisation des Zollfahndungsdienstes innerhalb der Bundeszollverwaltung, die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamts und der Zollfahndungsämter.

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Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist.

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Leitet hier um:

Nd-Mittel.

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