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Tarnmittel

Index Tarnmittel

Als Tarnmittel werden nachrichtendienstliche Mittel bezeichnet, die zur Legendierung verdeckter Aktivitäten von Sicherheitsbehörden benutzt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. 14 Beziehungen: Deckname, Fahrzeug, Fahrzeugführer, Fahrzeughalter, Führerschein, Kraftfahrt-Bundesamt, Kraftfahrzeugkennzeichen, Legende (Tarnung), Nachrichtendienstliche Mittel, Personalausweis, Reisepass, Sicherheitsbehörde (Deutschland), Sonderrechte (Straßenverkehrsordnung), Verkehrsverstoß.

Deckname

Ein Deckname, auch Tarnname oder Kryptonym, ist ein Name, der benutzt wird, um einen anderen Begriff, eine Sache oder die Identität einer Person oder einer Gruppe zu verschleiern.

Sehen Tarnmittel und Deckname

Fahrzeug

Fahrzeug ist ein Oberbegriff für mobile Verkehrs- und Transportmittel, die dem Transport von Personen (Personenverkehr), Tieren (Tiertransport) und/oder Gütern (Güterverkehr) dienen.

Sehen Tarnmittel und Fahrzeug

Fahrzeugführer

Ein Fahrzeugführer, auch Fahrzeuglenker, Wagenführer und ähnlich, ist, wer ein Fahrzeug (zum Beispiel ein Kraftfahrzeug oder Fahrrad) unmittelbar lenkt oder steuert.

Sehen Tarnmittel und Fahrzeugführer

Fahrzeughalter

Ein Fahrzeughalter (kurz auch Halter genannt) ist jemand, der im Besitz der tatsächlichen Verfügungsgewalt über ein Kraftfahrzeug ist und es für eigene Rechnung gebraucht.

Sehen Tarnmittel und Fahrzeughalter

Führerschein

Führerschein, ausgestellt am 1. August 1888 vom Großherzoglich Badischen Bezirksamt Mannheim an den Automobilerfinder Carl Benz Herzogs Eugen von Österreich-Teschen, ausgestellt vom Magistrat der Stadt Innsbruck Fahrerlaubnis für August Freudenberger von 1911, ausgestellt vom Magistrat der Stadt Bozen Innenseiten eines Führerscheins (Driver-License) von 1948 (US-Zone in Deutschland) Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.

Sehen Tarnmittel und Führerschein

Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) untersteht.

Sehen Tarnmittel und Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrzeugkennzeichen

Deutsches Kennzeichen Österreichisches Kennzeichen Schweizer Kontrollschild Liechtensteiner Kontrollschild Europa Ein Kraftfahrzeugkennzeichen oder kurz Kfz-Kennzeichen (Deutschland), ein behördliches Kennzeichen (Österreich) beziehungsweise ein Kontrollschild (Schweiz und Liechtenstein; umgangssprachlich Autonummer) ist eine von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde zugeteilte individuelle numerische oder alphanumerische Registrierungsbezeichnung für Kraftfahrzeuge (Schweiz: Motorfahrzeuge), die in den Fahrzeugunterlagen, auf den Schildern der Kennzeichen erscheint.

Sehen Tarnmittel und Kraftfahrzeugkennzeichen

Legende (Tarnung)

Eine Legende zur Tarnung bezeichnet allgemein das Vortäuschen eines Sachverhaltes.

Sehen Tarnmittel und Legende (Tarnung)

Nachrichtendienstliche Mittel

Nachrichtendienstliche Mittel (nd-Mittel) sind Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, die durch Nachrichtendienste angewendet werden (Abs. 2 BVerfSchG).

Sehen Tarnmittel und Nachrichtendienstliche Mittel

Personalausweis

Der Personalausweis (von personalis, „persönlich“) oder die Identitätskarte (von lateinisch identitas (Identität), abgeleitet von idem (derselbe, dasselbe); vgl. franz. carte d'identité, engl. identity card) ist ein von staatlichen Stellen ausgegebenes Dokument zur Identifikation einer Person (Identitätsnachweis) in Form eines amtlichen Lichtbildausweises.

Sehen Tarnmittel und Personalausweis

Reisepass

Ein Reisepass ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der vom Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt.

Sehen Tarnmittel und Reisepass

Sicherheitsbehörde (Deutschland)

Sicherheitsbehörde ist in Deutschland ein uneinheitlich benutzter Begriff.

Sehen Tarnmittel und Sicherheitsbehörde (Deutschland)

Sonderrechte (Straßenverkehrsordnung)

Als Sonderrechte wird in Deutschland die Befreiung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bezeichnet.

Sehen Tarnmittel und Sonderrechte (Straßenverkehrsordnung)

Verkehrsverstoß

Kraftfahrzeug fährt auf einen Fahrradstreifen und anschließend auf einen mit Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) gesperrten Abschnitt Unter einem Verkehrsverstoß versteht man ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das heißt ein Zuwiderhandeln gegen eine einschlägige Rechtsnorm des Straßenverkehrsrechts.

Sehen Tarnmittel und Verkehrsverstoß