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Mittelstandskartell

Index Mittelstandskartell

Das Mittelstandskartell ist im Wettbewerbsrecht ein Wirtschaftskartell zwischen kleinen und mittleren Unternehmen, das der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen dient.

23 Beziehungen: Aufwand, Einkauf, Einkaufsgemeinschaft, Ertrag, Europäische Kommission, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Großunternehmen, Kartellverbot, Kleine und mittlere Unternehmen, Markt, Marktschranke, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Produktion, Rationalisierung (Ökonomie), Unternehmen, Ware, Wettbewerb (Wirtschaft), Wettbewerbsbeschränkung, Wettbewerbsfähigkeit, Wettbewerbsrecht (Deutschland), Wettbewerbsrecht (Europäische Union), Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftskartell.

Aufwand

Aufwand ist in der Wirtschaft allgemein der materielle oder ideelle Einsatz, den ein Wirtschaftssubjekt erbringen muss, um eine Leistung zu erstellen oder eine Gegenleistung zu erhalten.

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Einkauf

Der Begriff Einkauf bezog sich in der Betriebswirtschaftslehre ursprünglich auf die operativen Tätigkeiten zur Versorgung eines Unternehmens mit Gütern und Dienstleistungen, die zur Durchführung des Produktionsprozesses oder der Handelsfunktion benötigt und von diesem Unternehmen nicht selbst hergestellt werden.

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Einkaufsgemeinschaft

Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Kooperation in Form eines Verbundes und somit ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen zum Zwecke der Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit beim Einkauf oder bei der Beschaffung.

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Ertrag

Ertrag ist in der Wirtschaft allgemein die Summe oder das Ergebnis der erbrachten wirtschaftlichen Leistung.

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Europäische Kommission

amtierenden Europäischen Kommission Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel (Berlaymont-Gebäude) Logo der Europäischen Kommission am Eingang zum Berlaymont-Gebäude (stilisierte Anspielung auf das Gebäude) Die Europäische Kommission (abgekürzt EK, im offiziellen Schriftverkehr häufig KOM), kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union (EU).

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.

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Großunternehmen

Großunternehmen (auch Großbetrieb) ist die Bezeichnung für Unternehmen, die bestimmte Betriebsgrößen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlöse, Bilanzsumme oder Geschäftsvolumen überschreiten.

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Kartellverbot

Als Kartellverbot wird im Kartellrecht das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen bezeichnet.

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Kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU), in Belgien und Österreich Klein- und Mittelbetriebe (KMB), ist die Sammelbezeichnung für Unternehmen, die definierte Grenzen hinsichtlich Beschäftigtenzahl, Umsatzerlös oder Bilanzsumme nicht überschreiten.

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Markt

Hauptmarkt in Nürnberg Der Begriff Markt (von ‚Handel‘, zu ‚Ware‘) bezeichnet allgemeinsprachlich einen Ort, an dem Waren regelmäßig auf einem meist zentralen Platz gehandelt werden.

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Marktschranke

Marktschranken (oder Marktbarrieren, oft auch Markteintrittsbarrieren bzw. Marktaustrittsbarrieren genannt) hindern Konkurrenten am Marktein- bzw.

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Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Mitgliedsländer der EU, kurz EU-Mitgliedstaaten oder EU-Mitgliedsländer, werden die 27 europäischen Staaten bezeichnet, die Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

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Produktion

Unter Produktion (aus, „vor-, vorwärts-“ und, „führen“; insbesondere bei Realgütern auch Fertigung, Fabrikation oder Verarbeitung, Bearbeitung, als Rechtsbegriff die Herstellung) versteht die Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre die durch Kombination von Produktionsfaktoren während eines Transformationsprozesses hergestellten Güter und Dienstleistungen.

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Rationalisierung (Ökonomie)

Rationalisierung sind in der Wirtschaft alle Maßnahmen, die zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, einer Verringerung der Gesamtkosten und zur Gewinnmaximierung beitragen sollen.

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Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip. In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

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Ware

Eine Ware im Sinne der Wirtschaftswissenschaften ist ein materielles Wirtschaftsgut (im Gegensatz zum immateriellen Gut), das Gegenstand des Warenhandels ist und als Gegenstand des Wareneinsatzes in Betracht kommt.

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Wettbewerb (Wirtschaft)

Vier Schnellrestaurants nebeneinander Wettbewerb ist in der Wirtschaft, Wirtschaftswissenschaft und insbesondere auf Märkten ein antagonistisches Marktverhalten, bei dem sich mindestens zwei Anbieter (mit dem Ziel der Gewinnmaximierung) oder Nachfrager (mit dem Ziel der Nutzenmaximierung) gegenüberstehen und ihr jeweiliges Ziel zu Lasten des anderen durchzusetzen versuchen.

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Wettbewerbsbeschränkung

Wettbewerbsbeschränkung ist in der Makroökonomie sowie im Kartell- und Wettbewerbsrecht die Einschränkung des Wettbewerbs auf einem Markt dadurch, dass entweder kein echter Marktwettbewerb stattfindet (Teilmonopol) oder kein Konkurrent vorhanden ist (Monopol).

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Wettbewerbsfähigkeit

Fluggesellschaften, die um den Flugmarkt Europa-Japan konkurrieren Wettbewerbsfähigkeit liegt in der Wirtschaft und Betriebswirtschaftslehre vor, wenn Wirtschaftssubjekte imstande sind, im Wettbewerb auf den Märkten langfristig Gewinne zu erwirtschaften.

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Wettbewerbsrecht (Deutschland)

Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht des unlauteren Wettbewerbs (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

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Wettbewerbsrecht (Europäische Union)

Das Europäische Wettbewerbsrecht ist ein Teil des EU-Rechts und umfasst neben dem Lauterkeitsrecht das Kartellrecht sowie das Recht der staatlichen Beihilfen, gelegentlich auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher Unternehmen.

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Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeit ist ein Wirtschaftssystem- und unternehmenszielindifferenter Ausdruck dafür, inwieweit eine Tätigkeit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip genügt.

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Wirtschaftskartell

Das Wirtschaftskartell ist in der Wirtschaft ein Kartell, bei dem es Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen zwischen zwei oder mehr Wettbewerbern auf der Anbieter- oder Nachfragerseite zur Abstimmung ihres Wettbewerbsverhaltens auf einem Markt gibt.

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