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Mietengesetz

Index Mietengesetz

Das Mietengesetz (MG) in Österreich vom 7. Dezember 1922 war ein Bundesgesetz über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 20 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Liechtenstein), Österreich, Österreichischer Schilling, Bestandvertrag, Bundesgesetz (Österreich), Christlichsoziale Partei (Österreich), Dekret, Fraktur (Schrift), Gesetzbuch, Großdeutsche Volkspartei, Landbund (Österreich), Liechtenstein, Mietrechtsgesetz, Mietvertrag (Österreich), Pachtvertrag (Österreich), Verordnung, Vertragsfreiheit, Wiederverlautbarung, 7. Dezember.

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

Sehen Mietengesetz und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Liechtenstein)

Das liechtensteinische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde ursprünglich vollinhaltlich aus Österreich übernommen (ABGB).

Sehen Mietengesetz und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (Liechtenstein)

Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

Sehen Mietengesetz und Österreich

Österreichischer Schilling

Der Schilling war von 1925 bis 1938 und von 1945 bis zur Einführung des Euros am 1. Jänner 1999 die Währung und anschließend noch bis zum 28.

Sehen Mietengesetz und Österreichischer Schilling

Bestandvertrag

Der Bestandvertrag ist im österreichischen Schuldrecht die grundlegende Form der Überlassungen.

Sehen Mietengesetz und Bestandvertrag

Bundesgesetz (Österreich)

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm (Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)).

Sehen Mietengesetz und Bundesgesetz (Österreich)

Christlichsoziale Partei (Österreich)

Die Christlichsoziale Partei Österreichs (CS oder CSP) war eine katholisch-konservative Partei in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern Österreich-Ungarns und der Ersten Republik Österreichs.

Sehen Mietengesetz und Christlichsoziale Partei (Österreich)

Dekret

Ein Dekret (zu dēcernere ‚beschließen, entscheiden‘) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

Sehen Mietengesetz und Dekret

Fraktur (Schrift)

Historische Darstellung der Verbreitung der Schriftarten in Europa aus ''Petermanns Mitteilungen'' (1901). Die Darstellung stellt die Verhältnisse jedoch unrealistisch dar: In Dänemark und Norwegen wurde zu dieser Zeit bereits überwiegend Antiqua verwendet, und in Deutschland wurde – wie bereits aus der Beschriftung der Karte erkennbar – nicht ausschließlich in Fraktur gedruckt.

Sehen Mietengesetz und Fraktur (Schrift)

Gesetzbuch

Ein Gesetzbuch (kurz GB, auch Kodex oder Gesetzessammlung) bezeichnet eine Kodifikation eines größeren Teilgebietes des Rechts.

Sehen Mietengesetz und Gesetzbuch

Großdeutsche Volkspartei

Die Großdeutsche Volkspartei (abgekürzt GDVP oder GdP) war eine politische Partei in der Ersten Republik Österreich.

Sehen Mietengesetz und Großdeutsche Volkspartei

Landbund (Österreich)

Logo des Landbunds Der Landbund für Österreich (LBd), meist kurz Landbund genannt, war eine Bauernpartei der Ersten Republik Österreichs.

Sehen Mietengesetz und Landbund (Österreich)

Liechtenstein

Liechtenstein (amtlich Fürstentum Liechtenstein) ist ein Binnenstaat im Alpenraum Mitteleuropas und der sechstkleinste Staat der Erde.

Sehen Mietengesetz und Liechtenstein

Mietrechtsgesetz

Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) vom 12. November 1981 ist ein Bundesgesetz über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen.

Sehen Mietengesetz und Mietrechtsgesetz

Mietvertrag (Österreich)

Der Mietvertrag ist ein Bestandvertrag, dessen in Bestand gegebene Sache sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen lässt (§ 1091 ABGB).

Sehen Mietengesetz und Mietvertrag (Österreich)

Pachtvertrag (Österreich)

Der Pachtvertrag ist im österreichischen Schuldrecht ein Bestandvertrag und typisches Dauerschuldverhältnis.

Sehen Mietengesetz und Pachtvertrag (Österreich)

Verordnung

In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.

Sehen Mietengesetz und Verordnung

Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

Sehen Mietengesetz und Vertragsfreiheit

Wiederverlautbarung

Eine Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften erfolgt in Österreich auf Bundesebene nach Art. 49a B-VG (bzw. bis 1981 nach dem Wiederverlautbarungsgesetz) und es kann dadurch lediglich bestehendes Recht neu festgestellt, nicht aber inhaltlich verändert werden, sog.

Sehen Mietengesetz und Wiederverlautbarung

7. Dezember

Der 7.

Sehen Mietengesetz und 7. Dezember