17 Beziehungen: Actio conducti, Arbeitsvertrag (Deutschland), Dauerschuldverhältnis, Dienstvertrag (Deutschland), Frucht (Recht), Guter Glaube, Heinrich Honsell, Konsensualvertrag, Mandatum (Vertrag), Privatrecht, Römisches Recht, Sieben freie Künste, Susanne Hähnchen, Synallagma, Tagelöhner, Theo Mayer-Maly, Werkvertrag (Deutschland).
Actio conducti
Mit der Klageform der actio conducti (teils auch deckungsgleich mit der actio locati bei Ansprüchen aus Mietverhältnissen) wurden im antiken römischen Recht Erfüllungs-, Abwicklungs- und Schadensersatzansprüche verfolgt, die sich aus dem Vertragstyp der locatio conductio (lat. locare.
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Arbeitsvertrag (Deutschland)
Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
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Dauerschuldverhältnis
Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.
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Dienstvertrag (Deutschland)
Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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Frucht (Recht)
Früchte sind in der Rechtswissenschaft die Erzeugnisse oder der Ertrag einer Sache oder eines Rechts.
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Guter Glaube
Guter Glaube ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt.
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Heinrich Honsell
Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.
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Konsensualvertrag
Der Konsensualvertrag (auch: Konsensualkontrakt; lat. consensu contrahi) bezeichnete im römischen Recht ein Verpflichtungsgeschäft, das unabhängig von der Einhaltung einer bestimmten Form allein auf übereinstimmendem Willensaustausch (consensus) der Parteien beruhte.
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Mandatum (Vertrag)
__Notoc__ Das mandatum (manum dare „die Hand geben“) bezeichnet im römischen Recht die vertragliche Übernahme der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für einen Dritten.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Sieben freie Künste
„Die Philosophie thront inmitten der Sieben Freien Künste“ – Darstellung aus dem ''Hortus Deliciarum'' der Herrad von Landsberg (um 1180) Die sieben freien Künste (lateinisch septem artes liberales; kurz auch artes liberales, seltener auch studia liberalia) sind ein in der Antike entstandener Kanon von sieben Studienfächern.
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Susanne Hähnchen
Susanne Hähnchen (* 20. Mai 1969 in Berlin-Pankow) ist eine deutsche Juristin und Hochschullehrerin an der Universität Potsdam.
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Synallagma
Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.
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Tagelöhner
Ehemaliges Tagelöhnerhaus in Weidenstetten, Alb-Donau-Kreis, aus dem 18. Jahrhundert. Heute im Freilichtmuseum Beuren Dakhla (Westsahara) auf sich aufmerksam. Sie hoffen, im Lauf des Tages zur Arbeit auf einer Baustelle abgeholt zu werden. Ein Tagelöhner, auch Taglöhner, früher Tagner, ist jemand, der kein festes Arbeitsverhältnis hat, sondern seine Arbeitskraft immer wieder bei neuen Arbeitgebern kurzfristig anbietet.
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Theo Mayer-Maly
Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.
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Werkvertrag (Deutschland)
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.
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Leitet hier um:
Colonus, Locatio conductio operarum, Locatio conductio operis, Locatio conductio rei, Locatio-conductio.