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Dienstvertrag (Deutschland)

Index Dienstvertrag (Deutschland)

Der Dienstvertrag ist im deutschen Schuldrecht ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

55 Beziehungen: Actio locati, Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Althochdeutsche Sprache, Arbeitsteilung, Arbeitsvertrag (Deutschland), Übertragbarkeit, Bürgerliches Gesetzbuch, Behandlungsvertrag, Beherbergungsvertrag, Brüder Grimm, Dauerschuldverhältnis, Deutsches Wörterbuch, Dienstleistung, Erfüllungsinteresse, Ferdinand Mackeldey, Freigelassener, Frist, Gegenleistung, Gemischter Vertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesinde, Handwerk, Höchstpersönliches Recht, Heinrich Honsell, Herbert Hausmaninger, Iulius Paulus, Johann Heinrich Zedler, Kaufvertrag, Kündigung, Kündigungsfristen im Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Leistung (Recht), Lidlohn, Locatio conductio, Mietvertrag (Deutschland), Otto von Gierke, Pandekten, Patria potestas, Römisches Recht, Scheinselbständigkeit, Schuldrecht (Deutschland), Sklaverei, Sklaverei im Römischen Reich, Sorgfalt, Synallagma, Tagelöhner, Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, Vertrag, Vertragspartei, ..., Viertes Buch Sozialgesetzbuch, Walter Selb, Werkvertrag, Werkvertrag (Deutschland), Zahlung. Erweitern Sie Index (5 mehr) »

Actio locati

Die actio locati war eine antike römische, prätorische Klage zur Geltendmachung von Lohnforderungen (merces) aus Dienstvertrag (locatio conductio operarum).

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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten

Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.

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Althochdeutsche Sprache

Als althochdeutsche Sprache oder Althochdeutsch (abgekürzt Ahd.) bezeichnet man die älteste schriftlich überlieferte Sprachstufe des Deutschen, die etwa zwischen 750 und 1050 gesprochen wurde.

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Arbeitsteilung

Wiktor Wasnezow, 19. Jahrhundert) Arbeitsteilung ist die Organisationsform gemeinschaftlicher menschlicher Arbeit, die sich in den familiären hordensolidarischen Arbeits- und Handlungssystemen der Jäger und Sammler entwickelte.

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Arbeitsvertrag (Deutschland)

Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses.

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Übertragbarkeit

Übertragbarkeit ist die (technische) Möglichkeit oder die rechtliche Befugnis, Gegenstände oder Eigenschaften von einem Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt auf ein anderes übergehen zu lassen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.

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Beherbergungsvertrag

Der Beherbergungsvertrag ist im deutschen Recht ein schuldrechtlicher Vertrag, welcher eine Beherbergung zum Gegenstand hat.

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Brüder Grimm

Wilhelm Grimm und Jacob Grimm, 1847 Brüder-Grimm-Nationaldenkmal in Hanau Brüder Grimm nannten sich die Sprachwissenschaftler und Volkskundler Jacob Grimm (1785–1863) und Wilhelm Grimm (1786–1859) bei gemeinsamen Veröffentlichungen, wie zum Beispiel ihren weltberühmten Kinder- und Hausmärchen und dem Deutschen Wörterbuch, das sie begannen.

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Dauerschuldverhältnis

Das Dauerschuldverhältnis ist in der Rechtswissenschaft ein Schuldverhältnis, das auf wiederkehrende, sich über einen längeren Zeitraum wiederholende Leistungen und Gegenleistungen gerichtet ist und nur einmal in einem Vertrag vereinbart werden muss.

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Deutsches Wörterbuch

Titelblatt zum ersten Band des Deutschen Wörterbuches Manuskript Jacob Grimms (Universitätsbibliothek Gießen, Nachlass Karl Weigand) 1000-DM-Scheins (ab 1992) Das Deutsche Wörterbuch (DWB, gelegentlich auch DW), auch Grimms Wörterbuch und der Grimm genannt, ist das größte und umfassendste Wörterbuch zur deutschen Sprache.

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Dienstleistung

Typische Dienstleistung: Automechaniker in Fort Knox/Kentucky (Juni 1942) Dienstleistung ist ein immaterielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.

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Erfüllungsinteresse

Das Erfüllungsinteresse, auch positives Interesse, bezeichnet das Interesse des Gläubigers an der ordnungsgemäßen Erfüllung des Schuldverhältnisses, auch um eine Vertragsverletzung zu verhindern.

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Ferdinand Mackeldey

Ferdinand Mackeldey Ferdinand Mackeldey (* 5. November 1784 in Braunschweig; † 20. Oktober 1834 in Bonn) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer der Universitäten Helmstedt, Marburg und Bonn.

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Freigelassener

Grabstein des Freigelassenen Gaius Messulenus (Römisch-Germanisches Museum, Köln) Ein Freigelassener ist ein ehemaliger männlicher oder weiblicher Sklave, der durch einen rechtlichen Akt aus seinem bisherigen Zustand der Unfreiheit entlassen wurde.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Gemischter Vertrag

Als gemischter Vertrag wird in der Rechtswissenschaft ein Vertrag bezeichnet, der sich aus verschiedenen Vertragstypen zusammensetzt.

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Geschäftsbesorgungsvertrag

Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein in Wirtschaft und Recht bedeutender Dienst- beziehungsweise Werkvertrag gemäß und BGB, durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertragenen Geschäfts verpflichtet (Abs. 1 BGB).

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Gesinde

Dienerschaft des Malers William Hogarth um 1750 Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn.

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Handwerk

Schreiner-Arbeit an einem Windfang Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und cheirurgía „Handarbeit“) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.

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Höchstpersönliches Recht

Höchstpersönliche Rechte sind in der Rechtswissenschaft subjektive Rechte, die einer bestimmten Person zustehen und so eng mit der Person des Berechtigten verbunden sind, dass sie ausschließlich für diese ihre Bestimmung und ihren Sinn haben.

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Heinrich Honsell

Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

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Iulius Paulus

Iulius Paulus war ein römischer spätklassischer Jurist und möglicherweise auch Prätorianerpräfekt unter Kaiser Severus Alexander im frühen 3.

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Johann Heinrich Zedler

Das von Zedler verlegte ''Universal-Lexicon'' gilt heute als die bedeutendste deutschsprachige Enzyklopädie des 18. Jahrhunderts. Zedlers Name ist so eng mit dem Lexikon verbunden, dass das Werk heute zumeist kurz als „der Zedler“ bezeichnet wird. Entgegen der Angabe auf dem hier abgebildeten Titelblatt erschien der erste Band bereits zur Leipziger Michaelismesse des Jahres 1731. Johann Heinrich Zedler (* 7. Januar 1706 in Breslau, Fürstentum Breslau; † 21. März 1751 in Leipzig, Kurfürstentum Sachsen) war ein deutscher Buchhändler und Verleger.

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Kaufvertrag

Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.

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Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Dieser Artikel gibt eine Übersicht zu den Kündigungsfristen im Arbeitsrecht in Deutschland und Österreich sowie in der Schweiz.

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Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen.

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Leistung (Recht)

Der Rechtsbegriff der Leistung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit verschiedenen Bedeutungsinhalten verwendet.

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Lidlohn

Lidlohn ist im schweizerischen Familienrecht eine Entschädigung, die mündige (Gross-)Kinder unter gewissen Umständen von ihren Eltern oder Grosseltern für geleistete Arbeit im selben Haushalt fordern können.

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Locatio conductio

Die locatio conductio (lat. locare ‚hinstellen‘; conducere ‚mitnehmen‘) bezeichnet im römischen Recht einen Treu und Glauben (bona fides) unterliegenden synallagmatischen Konsensualvertrag, der nach modernem zivilrechtlichen Verständnis mehrere Vertragstypen erfasst, so den Miet-, Pacht-, Dienstleistungs- und Werkvertrag.

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Mietvertrag (Deutschland)

''Deutscher Einheits-Mietvertrag'' (vor 1933) Er wurde als Formular offensichtlich auch noch 1950 genutzt. In Deutschland ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht.

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Otto von Gierke

Otto von Gierke Otto Friedrich Gierke, ab 1911 von Gierke (* 11. Januar 1841 in Stettin; † 10. Oktober 1921 in Berlin), war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtshistoriker.

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Pandekten

Institutionen.

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Patria potestas

Die patria potestas („väterliche Gewalt“) war im antiken Rom ursprünglich nur ein Anwendungsfall einheitlicher und unbeschränkter Herrschaftsmacht (potestas), die dem pater familias, dem männlichen Familienoberhaupt, oblag.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Scheinselbständigkeit

Die Scheinselbständigkeit erweckt auf dem Arbeitsmarkt den Rechtsschein der Selbständigkeit, obwohl tatsächlich ein Arbeitsverhältnis besteht.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Sklaverei

Gordon, ein ehemals versklavter Mann mit Spuren grausamer Misshandlung in Louisiana, USA, 1863 Sklaverei ist ein soziales System der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden.

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Sklaverei im Römischen Reich

Relief auf einem Sarkophag des frühen 4. Jahrhunderts, Archäologisches Museum, Mailand: Ein Sklave bringt seinem Herrn eine Tafel zum Schreiben. Die Sklaverei im Römischen Reich bestand zunächst vor allem aus Schuldsklaverei, während die Versklavung von Kriegsgefangenen anfangs nur eine geringe Rolle spielte.

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Sorgfalt

Sorgfalt ist in der Umgangssprache die Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit beim Handeln und in der Rechtswissenschaft die Rechtspflicht von Rechtssubjekten, sich nach den Rechtsnormen zu verhalten.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Tagelöhner

Ehemaliges Tagelöhnerhaus in Weidenstetten, Alb-Donau-Kreis, aus dem 18. Jahrhundert. Heute im Freilichtmuseum Beuren Dakhla (Westsahara) auf sich aufmerksam. Sie hoffen, im Lauf des Tages zur Arbeit auf einer Baustelle abgeholt zu werden. Ein Tagelöhner, auch Taglöhner, früher Tagner, ist jemand, der kein festes Arbeitsverhältnis hat, sondern seine Arbeitskraft immer wieder bei neuen Arbeitgebern kurzfristig anbietet.

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Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung, ODR-VO) ist eine Verordnung der Europäischen Union über die alternative Streitbeilegung (AS) für den elektronischen Geschäftsverkehr zur Förderung des Wachstums und des Vertrauens in den Binnenmarkt.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Viertes Buch Sozialgesetzbuch

Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (auch SGB IV, Sozialgesetzbuch viertes Buch) enthält die gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung in Deutschland.

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Werkvertrag (Deutschland)

Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil (Unternehmer) verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

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Zahlung

Unter Zahlung versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger).

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Leitet hier um:

Online-Dienstvertrag.

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