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Konsensualvertrag

Index Konsensualvertrag

Der Konsensualvertrag (auch: Konsensualkontrakt; lat. consensu contrahi) bezeichnete im römischen Recht ein Verpflichtungsgeschäft, das unabhängig von der Einhaltung einer bestimmten Form allein auf übereinstimmendem Willensaustausch (consensus) der Parteien beruhte.

60 Beziehungen: Actio (Recht), Actio conducti, Actio empti, Actio locati, Actio praescriptis verbis, Actio venditi, Azo, Bürgerliches Gesetzbuch, Codex Iustinianus, Corpus iuris civilis, Dissens, Edikt, Form (Recht), Formularprozess, Gaius (Jurist), Gegenleistung, Glossator, Heinrich Honsell, Heinrich Siber, Herbert Hausmaninger, Innominatkontrakt, Iulius Paulus, Ius civile, Ius honorarium, Ius strictum, Jan Dirk Harke, Klassik (Jurisprudenz), Latein, Litteralvertrag, Locatio conductio, Mandatum (Vertrag), Marcus Antistius Labeo, Max Kaser, Mittelalter, Obligation (Recht), Pandekten, Pfandrecht, Praetur, Römische Kaiserzeit, Römisches Recht, Realvertrag, Rezeption des römischen Rechts, Rolf Knütel, Samuel Stryk, Schuldverhältnis, Spätantike, Stipulation, Synallagma, Theo Mayer-Maly, Treu und Glauben, ..., Ulpian, Verbalvertrag, Vertragsfreiheit, Verwahrung (Deutschland), Walter Selb, Werner Flume, Willenserklärung, Wolfgang Kunkel, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Zivilgesellschaft. Erweitern Sie Index (10 mehr) »

Actio (Recht)

Die actio ist ein Begriff des altrömischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste.

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Actio conducti

Mit der Klageform der actio conducti (teils auch deckungsgleich mit der actio locati bei Ansprüchen aus Mietverhältnissen) wurden im antiken römischen Recht Erfüllungs-, Abwicklungs- und Schadensersatzansprüche verfolgt, die sich aus dem Vertragstyp der locatio conductio (lat. locare.

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Actio empti

Mittels der actio empti konnte im römischen Obligationenrecht der Käufer einer Sache aus dem Kaufvertrag (emptio venditio.

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Actio locati

Die actio locati war eine antike römische, prätorische Klage zur Geltendmachung von Lohnforderungen (merces) aus Dienstvertrag (locatio conductio operarum).

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Actio praescriptis verbis

Die actio praescriptis verbis war im römischen Recht eine Klageart für sogenannte Innominatkontrakte, also „unbenannte Verträge“.

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Actio venditi

Mittels der actio venditi konnte im römischen Obligationenrecht der Verkäufer einer Sache aus dem Kaufvertrag (emptio venditio.

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Azo

Azo Portius (* vor 1190; † 1220) war ein Jurist und Glossator in Bologna.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Codex Iustinianus

Corpus iuris civilis Romani. Institutiones et Digestae. ''Gothofredus'', 1583 Der Codex Iustinianus ist einer von vier Teilen des später so bezeichneten Corpus iuris civilis.

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Corpus iuris civilis

Corpus iuris civilis, 1663 Das Corpus Iuris Civilis (C.I.C. oder, zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici, auch CICiv, dt.: „Bestand des zivilen Rechts“) ist eine spätantike Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n. Chr.

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Dissens

Dissens (von.

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Edikt

Ein Edikt (von lat. edicere „verordnen“, „bekanntmachen“) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit.

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Form (Recht)

Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.

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Formularprozess

Der Formularprozess (auch Formularverfahren) ist im römischen Recht das durch Verwendung zahlreicher, aus der actio des Klägers und einer eventuellen exceptio (Einrede) des Beklagten gebildeten Verfahrensformeln (Prozessprogramm) gekennzeichnete Verfahren.

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Gaius (Jurist)

Gaius war ein römischer Jurist.

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Gegenleistung

Unter Gegenleistung versteht man im Schuldrecht bei gegenseitigen Verträgen die fällige Leistung, die an den anderen Vertragspartner im Gegenzug zu dessen Leistung zu erbringen ist.

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Glossator

Dekretalen mit Glossa ordinaria Als Glossator bezeichnet man den Verfasser einer Glosse, das heißt einer erklärenden Anmerkung zu einem Text, oder eines Kommentars, der aus mehreren solchen Anmerkungen besteht.

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Heinrich Honsell

Heinrich Honsell (2015) Heinrich Honsell (* 28. Juli 1942 in München) ist ein Jurist mit deutscher und österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Heinrich Siber

Heinrich Siber (* 10. April 1870 in Ihleburg; † 23. Juni 1951 in Leipzig) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Herbert Hausmaninger

Herbert Hausmaninger (* 21. April 1936 in Salzburg) ist ein österreichischer Jurist und Hochschullehrer.

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Innominatkontrakt

Der Innominatkontrakt war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht.

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Iulius Paulus

Iulius Paulus war ein römischer spätklassischer Jurist und möglicherweise auch Prätorianerpräfekt unter Kaiser Severus Alexander im frühen 3.

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Ius civile

Das ius civile war im römischen Recht die Gesamtheit allen Rechts, das auf Rechtsnormen oder gesetzesgleichen Grundlagen beruhte.

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Ius honorarium

Das ius honorarium (aus) ist das Amtsrecht, das im antiken Rom durch Inhaber von Ehrenämtern, insbesondere jedoch vom Prätor ausgeübt wurde.

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Ius strictum

Ius strictum ist strenges Recht, das ohne Rücksicht auf konkrete Gegebenheiten des Einzelfalles (bindend) anzuwenden ist.

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Jan Dirk Harke

Jan Dirk Harke (* 1969 in Düsseldorf) ist ein deutscher Jurist und Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.

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Klassik (Jurisprudenz)

Klassik (auch klassisches Recht) bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine Epoche der römischen Jurisprudenz, die etwa vom Beginn des Prinzipats unter Augustus in der zweiten Hälfte des 1.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Litteralvertrag

Der Litteralvertrag (lat. contractus litteris; aus littera ‚Buchstabe, Brief‘, daher auch: litteris contrahi) war im römischen Recht eine Vertragsart des ius civile, bei welcher die Verbindlichkeit neben der Einigung durch einen Schriftakt (lat. transcriptio ‚Umbuchung‘), der die Zahlung ersetzte, entstand.

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Locatio conductio

Die locatio conductio (lat. locare ‚hinstellen‘; conducere ‚mitnehmen‘) bezeichnet im römischen Recht einen Treu und Glauben (bona fides) unterliegenden synallagmatischen Konsensualvertrag, der nach modernem zivilrechtlichen Verständnis mehrere Vertragstypen erfasst, so den Miet-, Pacht-, Dienstleistungs- und Werkvertrag.

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Mandatum (Vertrag)

__Notoc__ Das mandatum (manum dare „die Hand geben“) bezeichnet im römischen Recht die vertragliche Übernahme der unentgeltlichen Geschäftsbesorgung für einen Dritten.

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Marcus Antistius Labeo

Marcus Antistius Labeo (* ca. 51/50 v. Chr.; † ca. 10/11 n. Chr.) war ein römischer Jurist und Zeitgenosse des Kaisers Augustus.

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Max Kaser

Max Kaser (* 21. April 1906 in Wien; † 13. Januar 1997 in Ainring) war ein österreichischer Rechtswissenschaftler, Professor an den Universitäten Münster, Hamburg und Salzburg, Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Akademien und zehnfacher Ehrendoktor.

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Obligation (Recht)

Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) wird im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen bezeichnet.

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Pandekten

Institutionen.

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Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern.

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Praetur

Die Praetur (lateinisch praetura; eingedeutscht auch Prätur) war die wichtigste Gerichtsmagistratur in der Römischen Republik.

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Römische Kaiserzeit

Römische Reich in seiner größten Ausdehnung beim Tod Kaiser Trajans 117 n. Chr. Die Provinzen ''Armenia'', ''Assyria'' und ''Mesopotamia'' standen allerdings nur wenige Jahre unter römischer Kontrolle. Die Römische Kaiserzeit (27 v. Chr. bis 284 n. Chr.) bildet einen Epochenabschnitt der klassischen Antike, zwischen der von Expansion und Anpassungskrisen bestimmten späten Römischen Republik und der Spätantike, in welcher der Mittelmeerraum einen Transformationsprozess durchlief und Westrom unterging.

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Römisches Recht

Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.

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Realvertrag

Ein Realvertrag (auch: Realkontrakt; lat. contractus re) war im römischen Recht ein Vertrag, bei dem zur konsensualen Verpflichtung eine Sachhingabe als Realakt hinzutrat.

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Rezeption des römischen Rechts

Die Rezeption des römischen Rechts (Übernahme der Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts) bezeichnet einen kulturgeschichtlichen Vorgang, der gemeinhin als wissenschaftliche Durchdringung der kontinentaleuropäischen Gewohnheits- und Partikularrechte durch das römisch-kanonische Recht verstanden wird.

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Rolf Knütel

Rolf Knütel (* 23. Dezember 1939 in Hamburg; † 25. September 2019 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Samuel Stryk

Samuel Stryck im Alter von 56 Jahren, Stich von August Christian Fleischmann Samuel Stryk Samuel Stryk, auch: Stricke, Stryck, Striccius, Strick, Stricke, Stryckius, Stryke, Stryken, Strykius (* 22. November 1640 in Lenzen; † 23. Juli 1710 in Halle (Saale)), war ein deutscher Jurist.

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Schuldverhältnis

Das Schuldverhältnis bezeichnet in Deutschland ein zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehendes Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine Leistung fordern kann.

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Spätantike

Justinian als ''triumphator omnium gentium''. Spätantike ist eine moderne Bezeichnung für das Zeitalter des Übergangs von der Antike zum Frühmittelalter im Mittelmeerraum und dem Vorderen Orient.

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Stipulation

Bei der Stipulation (lat. stipulatio.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Theo Mayer-Maly

Theo Mayer-Maly (* 16. August 1931 in Wien; † 6. Dezember 2007 in Salzburg) war Jurist, Rechtshistoriker und Universitätsprofessor.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Ulpian

Domitius Ulpianus († 223 oder 228 n. Chr. in Rom), meist kurz Ulpian genannt, war ein römischer spätklassischer Jurist und hoher Staatsbeamter, der unter anderem die Funktion des Prätorianerpräfekten ausübte.

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Verbalvertrag

Der Verbalvertrag war im römischen Recht ein klagbarer Schuldvertrag, der dadurch zustande kam, dass die Vertragsparteien sich im Rahmen eines speziellen Formakts mündlich erklärten (wortförmliches Schuldversprechen).

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Vertragsfreiheit

Die in Deutschland nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch GG geschützte Vertragsfreiheit ist die Ausprägung des Grundsatzes der Privatautonomie im deutschen Zivilrecht, die es jedermann gestattet, Verträge abzuschließen, die sowohl hinsichtlich des Vertragspartners als auch des Vertragsgegenstandes frei bestimmt werden können, sofern sie nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

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Verwahrung (Deutschland)

Verwahrung ist im Zivilrecht die zeitlich begrenzte Aufbewahrung einer beweglichen Sache.

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Walter Selb

Walter Selb (* 22. Mai 1929 in München; † 2. Juni 1994 in Wien) war Jurist, Hochschullehrer und Rechtshistoriker in Österreich und Deutschland.

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Werner Flume

Das Grab von Werner Flume und seiner Ehefrau Helga geborene Endriss auf dem Zentralfriedhof Bad Godesberg in Bonn Werner Flume (* 12. September 1908 in Kamen; † 28. Januar 2009 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Steuerrecht und Rechtsgeschichte.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Wolfgang Kunkel

Wolfgang Kunkel (* 20. November 1902 in Fürth im Odenwald; † 8. Mai 1981 in München) war ein deutscher Jurist und Rechtshistoriker.

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Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte

Die Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (abgekürzt ZRG, früher auch ZSS, SZ) ist eine der ältesten rechtswissenschaftlichen Zeitschriften der Welt.

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Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen.

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Leitet hier um:

Konsensualkontrakt.

AusgehendeEingehende
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