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Krondotation

Index Krondotation

Krondotation ist die Gesamtheit der Einkünfte, welche ein Monarch und sein Haus aus Staatsmitteln beziehen.

Inhaltsverzeichnis

  1. 6 Beziehungen: Kronfideikommiss, Monarchie, Preußen, Staatsdomäne, 1850, 1868.

Kronfideikommiss

Kronfideikommiss ist in Monarchien das unveräußerliche Vermögen, das zum Unterhalt des fürstlichen Hauses bestimmt ist.

Sehen Krondotation und Kronfideikommiss

Monarchie

Monarchien Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχÎŻα monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ጄρχειν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat.

Sehen Krondotation und Monarchie

Preußen

Preußische Landesflagge bis 1918 mit dem Wappen des 1701 entstandenen Königreiches mit dem Monogramm ''FR'' für Friedericus Rex Preußische Landesflagge 1919 bis 1947. Die preußischen Farben gehen auf das Wappen des Deutschen Ordens zurück: schwarzes Kreuz auf weißem Grund Brandenburg-Preußen vor und nach der Gründung des Königreichs Gebietsgewinne von 1688 bis 1795 Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung, 1866–1918 Der Freistaat Preußen nach 1919 Preußen war ein im 13.

Sehen Krondotation und Preußen

Staatsdomäne

Die Staatsdomäne ist ein veralteter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit des dem Staat gehörenden Vermögens umfasste.

Sehen Krondotation und Staatsdomäne

1850

''Zwischen mir und mein Volk soll sich kein Blatt Papier drängen'', Karikatur zur Einführung der Verfassung.

Sehen Krondotation und 1850

1868

Fürst Karl Wilhelm Philipp von Auersperg.

Sehen Krondotation und 1868