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6 Beziehungen: Kronfideikommiss, Monarchie, Preußen, Staatsdomäne, 1850, 1868.
Kronfideikommiss
Kronfideikommiss ist in Monarchien das unveräußerliche Vermögen, das zum Unterhalt des fürstlichen Hauses bestimmt ist.
Sehen Krondotation und Kronfideikommiss
Monarchie
Monarchien Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχÎŻα monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μÏνος monos ‚ein‘ und áŒρχειν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staatsform mit einer Person, dem Monarchen, welcher das Amt des Staatsoberhaupts typischerweise auf Lebenszeit oder bis zu seiner Abdankung innehat.
Sehen Krondotation und Monarchie
Preußen
Preußische Landesflagge bis 1918 mit dem Wappen des 1701 entstandenen Königreiches mit dem Monogramm ''FR'' für Friedericus Rex Preußische Landesflagge 1919 bis 1947. Die preußischen Farben gehen auf das Wappen des Deutschen Ordens zurück: schwarzes Kreuz auf weißem Grund Brandenburg-Preußen vor und nach der Gründung des Königreichs Gebietsgewinne von 1688 bis 1795 Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 Preußen zur Zeit seiner größten Ausdehnung, 1866–1918 Der Freistaat Preußen nach 1919 Preußen war ein im 13.
Sehen Krondotation und Preußen
Staatsdomäne
Die Staatsdomäne ist ein veralteter Rechtsbegriff, der die Gesamtheit des dem Staat gehörenden Vermögens umfasste.
Sehen Krondotation und Staatsdomäne
1850
''Zwischen mir und mein Volk soll sich kein Blatt Papier drängen'', Karikatur zur Einführung der Verfassung.
Sehen Krondotation und 1850
1868
Fürst Karl Wilhelm Philipp von Auersperg.
Sehen Krondotation und 1868

