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Jastrowsche Formel

Index Jastrowsche Formel

Die Jastrowsche Formel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Zeitschrift des Deutschen Notarvereins 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe: Berliner Testament) oder Erbverträgen nach deutschem Erbrecht, die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglichst zu unterbinden.

Inhaltsverzeichnis

  1. 12 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Berliner Testament, Deutsche Notar-Zeitschrift, Einkommensteuer (Deutschland), Erbrecht, Erbvertrag, Gesetzliche Erbfolge, Nachkomme, Nachlass, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis.

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

Sehen Jastrowsche Formel und Bürgerliches Gesetzbuch

Berliner Testament

Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern (siehe Lebenspartnerschaftsgesetz), in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

Sehen Jastrowsche Formel und Berliner Testament

Deutsche Notar-Zeitschrift

Die Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ) ist eine monatliche juristische Fachzeitschrift aus dem Verlag C.H.Beck.

Sehen Jastrowsche Formel und Deutsche Notar-Zeitschrift

Einkommensteuer (Deutschland)

Die Einkommensteuer in Deutschland (Abkürzung: ESt) ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.

Sehen Jastrowsche Formel und Einkommensteuer (Deutschland)

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.

Sehen Jastrowsche Formel und Erbrecht

Erbvertrag

Der Erbvertrag (§ ff. BGB; lat. pactum successorium) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Sehen Jastrowsche Formel und Erbvertrag

Gesetzliche Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Sehen Jastrowsche Formel und Gesetzliche Erbfolge

Nachkomme

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Nachkomme, weiblich Nachkommin, auch Nachfahr(e) und Nachfahrin, Abkömmling oder Deszendent, bezeichnet in der Biologie ein Individuum, das bei der Fortpflanzung von Lebewesen entsteht – bei Menschen ein Kind oder dessen Kind(eskind).

Sehen Jastrowsche Formel und Nachkomme

Nachlass

Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.

Sehen Jastrowsche Formel und Nachlass

Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht sichert den nächsten Angehörigen, insbesondere den Kindern und Ehegatten, eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

Sehen Jastrowsche Formel und Pflichtteil

Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

Sehen Jastrowsche Formel und Testament

Vermächtnis

Ein erbrechtliches Vermächtnis (auch Legat, von) ist die Zuwendung eines bestimmten Vermögensvorteils aufgrund eines Testaments oder Erbvertrags, ohne dass der mit dem Vermächtnis Bedachte (der Vermächtnisnehmer oder Legatar) als Erbe eingesetzt wird.

Sehen Jastrowsche Formel und Vermächtnis