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Islamisches Erbrecht

Index Islamisches Erbrecht

Das islamische Erbrecht gehört zum Bereich des islamischen Rechts und ist damit in der Scharia zu finden.

11 Beziehungen: Al-Māʾida, An-Nisāʾ, Eduard Sachau, Hadith, Internet Archive, Koran, Präklusion, Sahīh Muslim, Scharia, Sunna, Testament.

Al-Māʾida

maghrebinischen Duktus – Koran-Exemplar aus dem 13. oder 14. Jahrhundert Al-Māʾida ist die 5. Koransure.

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An-Nisāʾ

Einige Verse von an-Nisā in einer mittelalterlichen Darstellung. An-Nisāʾ ist die vierte Sure und zählt mit 176 Versen zu den längsten Suren des Korans.

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Eduard Sachau

Eduard Sachau (* 20. Juli 1845 in Neumünster; † 17. September 1930 in Berlin; vollständiger Name Carl Eduard Sachau) war ein deutscher Orientalist.

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Hadith

Moderne Ausgaben verschiedener Hadithsammlungen Der Begriff Hadith (der Hadith, auch das Hadith) bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die dieser stillschweigend gebilligt haben soll.

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Internet Archive

Das Internet Archive in San Francisco ist ein gemeinnütziges Projekt, das 1996 von Brewster Kahle gegründet wurde und seit 2007 den offiziellen Status einer Bibliothek hat.

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Koran

Teil eines Verses aus der 48. Sure ''al-Fath'' in einer Handschrift aus dem 8. oder 9. Jahrhundert Kalligraphen Aziz Efendi (1871–1934) Der Koran (so die eingedeutschte Form von) ist die heilige Schrift des Islams, die gemäß dem Glauben der Muslime die wörtliche Offenbarung Gottes (Allah) an den Propheten Mohammed enthält.

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Präklusion

Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte.

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Sahīh Muslim

Das Sahīh Muslim von Muslim ibn al-Haddschādsch (um 820–875) ist eine wichtige Hadith-Sammlung der Sunniten.

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Scharia

Die Scharia, das islamische Gesetz, beschreibt „die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam“.

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Sunna

Sunna Pl.

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Testament

Ein Testament (lat. testamentum, von testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, eine Regelung für den Erbfall.

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