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Geschäftsähnliche Handlung

Index Geschäftsähnliche Handlung

Unter geschäftsähnlichen Handlungen versteht man Erklärungen (die keine Willenserklärung sind), bei denen bestimmte gesetzliche Rechtsfolgen eintreten.

24 Beziehungen: Abmahnung, Analogie (Recht), Anfechtung, Auslegung (Recht), Erklärung, Geschäftsfähigkeit (Deutschland), Herrschende Meinung, Irrtum, Kaufpreis, Mahnung (Deutschland), Nachfrist, Rücktritt (Zivilrecht), Realakt, Rechtsgeschäft, Reklamation, Schadenersatz, Schuldnerverzug (Deutschland), Sittenwidrigkeit (Deutschland), Stellvertretung (Deutschland), Täuschung, Verbraucher, Verjährung (Deutschland), Willenserklärung, Zustimmung.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist in der Wirtschaft die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

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Analogie (Recht)

Die Analogie ist eine Argumentationsform im Rahmen der juristischen Methodenlehre in den Rechtswissenschaften.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Erklärung

Eine Erklärung ist eine kommunikative Handlung mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen.

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Geschäftsfähigkeit (Deutschland)

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig vollwirksam vorzunehmen.

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Herrschende Meinung

Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.

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Irrtum

Der Irrtum bezeichnet im engeren Sinne eine falsche Annahme oder Meinung oder einen falschen Glauben (genannt auch Irrglaube), wobei der Behauptende, Meinende oder Glaubende jeweils das Falsche für richtig hält.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Mahnung (Deutschland)

Eine Mahnung, bei Entgeltforderungen auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die geschuldete und fällige Leistung zu erbringen.

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Nachfrist

Eine Nachfrist ist eine Frist, die der Gläubiger dem Schuldner im Falle des Nichteinhaltens der vertraglichen Vereinbarungen (oder wie Juristen es formulieren, einer Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag) zur Bewirkung der Leistung oder zur Nacherfüllung setzen kann.

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Rücktritt (Zivilrecht)

Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.

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Realakt

Unter Realakt versteht man in der Rechtswissenschaft eine rein faktisch wirkende Rechtshandlung.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Reklamation

Unter einer Reklamation („laut dagegen rufen“) versteht man in der Wirtschaft umgangssprachlich eine Mängelanzeige, mit welcher der Auftraggeber, Besteller oder Käufer den Mangel einer Kaufsache oder Dienstleistung gegenüber dem Verkäufer rügt.

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Schadenersatz

In Österreich finden sich die grundlegenden Bestimmungen für Schadenersatz in den §§ 1293 ff des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).

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Schuldnerverzug (Deutschland)

Im Schuldnerverzug befindet sich der Schuldner einer fälligen und durchsetzbaren Forderung, wenn er seine Leistungshandlung im Zeitpunkt des verzugsauslösenden Umstandes (in der Regel Mahnung oder Zeitablauf) nicht vorgenommen und diese Verzögerung zu vertreten hat.

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Sittenwidrigkeit (Deutschland)

Als Sittenwidrigkeit wird der Verstoß gegen moralische Maßstäbe, die nicht in Verbotsgesetzen positiviert sind, bezeichnet.

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Stellvertretung (Deutschland)

Stellvertretung (häufig kurz: Vertretung) bedeutet im Zivilrecht das rechtsgeschäftliche Handeln einer Person, die als Vertreter für eine andere Person, den Vertretenen, nach den des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) tätig wird.

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Täuschung

Durch Täuschung wird eine Fehlvorstellung (Irrtum) durch nicht der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechende Umstände oder Sinneswahrnehmungen hervorgerufen, die zu einer verkehrten Auffassung eines Sachverhalts führen.

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Verbraucher

Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.

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Verjährung (Deutschland)

Verjährung ist ein sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht (einschließlich des Steuerrechts) und im Strafrecht verwendeter Rechtsbegriff, dessen Wesen und Inhalt sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet bestimmt und dessen Rechtsfolgen regelmäßig nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist eintreten.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Zustimmung

Zustimmung ist im Zivilrecht die Erklärung des Einverständnisses mit einem von anderen Rechtssubjekten abgeschlossenen Rechtsgeschäft.

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Leitet hier um:

Rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

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